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Feindbilder beruhen auf verabsolutierten
moralischen Kategorien, es geht um
«Gut» und «Böse», der Feind ist
«böse», wir sind «gut». Beständige
Feindbilder sind oft auch religiös konnotiert, wobei sich
eine
verabsolutierte moralische und eine verabsolutierte religiöse
Komponente
gegenseitig durchdringen: «Gut» bedeutet dann auch
«gottgewollt und
gottgefällig», «Böse» bedeutet «von
Gott verdammt». Moral und Religion
müssen besänftigt werden, wenn sie nicht zu Feindbildern
führen sollen,
indem sie eingebunden werden in eine Struktur, welche jenseits
von Moral
und Religion gesellschaftlich integrieren kann, das heisst welche
dem
einzelnen Menschen jenseits von Moral und Religion eine Zugehörigkeit
vermittelt. Dies bedeutet keineswegs, dass Moral und Religion
als
kulturelle Kategorien in einer Gesellschaft nicht existieren
würden. Es
bedeutet nur, dass sie eingeordnet werden, um gleichwertig neben
und mit
anderen kulturellen Kategorien bestehen zu können. Im Folgenden
soll vor
allem anhand Europas und der Vereinigten Staaten aufgezeigt werden,
wie
unterschiedlich mit diesen Fragen historisch umgegangen worden
ist. Vorweg
aber noch eine kurze Bemerkung zum Islam, dies aus aktuellem
Anlass.
Der Islam kennt die Trennung
von Staat und Religion nicht. Wie Ernest
Gellner aufgezeigt hat, kann diese Ausgangslage zu ganz verschiedenen
Resultaten führen. Es gibt islamische Staaten, welche offensichtlich
dabei
sind, den Sprung in die Moderne zu schaffen, ohne dass gravierende
Demokratiedefizite oder religiöser Extremismus aufgetreten
wären in einem
Ausmass, das die öffentliche Ordnung gefährden oder
zu allgemein
anerkannten Feindbildern führen würde. Andererseits
gibt es islamistischen
Fundamentalismus, der ganze Nationen hat vereinnahmen können.
Der Islam
scheint also durchaus das Potenzial zur Einbindung von Moral
und Religion
in integrierende Strukturen zu besitzen, aber es muss genutzt
werden. Ist
dies nicht der Fall, so entstehen notwendigerweise auch Feindbilder
mit all
ihren Konsequenzen. Nicht anders verhält es sich in der
christlich
geprägten Welt. Auch hier ist das Potential der Einbindung
von Moral und
Religion vorhanden, muss aber auch hier genutzt werden. Sogar
schon
innerhalb des christlich-orthodoxen Raumes finden wir ganz unterschiedliche
Nutzungen dieses Potenzials, wenn wir zum Beispiel das moderne
Griechenland, Bulgarien und die Bundesrepublik Jugoslawien miteinander
vergleichen.
In Europa erfolgte zunächst
die Trennung von Recht und Moral, und zwar
bereits im 17.Jahrhundert. Nach dem Ende der Religionskriege
war mit dem
Westfälischen Frieden 1648 der Krieg «verstaatlicht»
worden, d. h. nur noch
Staaten, und nicht mehr irgendwelche «Warlords» sollten
berechtigt sein,
Kriege zu führen. Damit reagierte man auf den Zusammenbruch
jeglicher
Ordnung und das Chaos von Mord, Raub und auch privatem Unrecht,
zu welchem
die Religionskriege geführt hatten. Demselben Ziel diente
neu eine klare
Rechtsordnung, welche vom Herrscher erlassen und durchgesetzt
werden
sollte, und zwar zum Schutze von Leib und Leben der einzelnen
Privatperson,
welcher gleichzeitig als erstes Freiheitsrecht die Gewissensfreiheit
zugestanden wurde: Der Einzelne hatte das Recht zu befolgen,
aber ob er
darüberhinaus tugendhaft war oder nicht, das sollte keine
Rolle spielen.
Rechtsverletzungen sollten rechtlich geahndet werden, nicht moralisch.
Und
sowohl der «gute» Mensch als auch der «böse»
sollten vom Rechtsstaat
geschützt werden.
Darüber hinaus bekannte
sich Europa im Westfälischen Frieden zum Grundsatz
des religiösen Territorialprinzips, d. h. der König
oder der Fürst sollten
die Religion des Landes bestimmen. In der Reformation hatten
sich viele
Sekten und Freikirchen gebildet, die nun schon gar nicht in katholischen
Ländern geduldet wurden, zum Teil aber auch nicht in protestantischen,
insoweit nämlich ihre Religionsausübung mit der wiederhergestellten
öffentlichen Ordnung nicht vereinbar war. Während Europa
beschlossen hatte,
dass sich die Religion dem Staat unterzuordnen habe, bestanden
diese Leute
darauf, dass die Ausübung der Religion der staatlichen Ordnung
vorgehe. Aus
diesen Kreisen rekrutierte sich die erste Generation von Auswanderern
in
die USA, und der damalige Geist prägt das amerikanische
Selbstverständnis
bis heute ganz entscheidend. Anstelle des Staates, wie ihn die
Europäer
kennen, treten in den USA die unzähligen privaten Vereinigungen,
in denen
sich Amerikanerinnen und Amerikaner zusammenschliessen, wobei
sie die
Formulierung «freiwillig zusammenschliessen» verwenden,
denn die
Zugehörigkeit zum Staat empfinden sie als «Zwang».
Europa brauchte also die
Freiheit zum Staat, um die Freiheit von der Religion durchsetzen
zu können,
die USA brauchten umgekehrt die Freiheit vom Staat, um die Freiheit
zur
Religion durchsetzen zu können.
Dieser Unterschied hat nun
auch das Verständnis der Nation auf beiden
Seiten des Atlantiks stark beeinflusst. Die französische
Revolution, welche
ganz Europa entscheidend geprägt hat, definierte die Nation
als
Staatsnation. Auch so genannte Kulturnationen, wie zum Beispiel
Deutschland
im 18. Jahrhundert, entwickelten später eine staatsnationale
Identität. Die
Begründung der amerikanischen Nation ist hingegen letztlich
eine religiöse.
Wichtig ist in in diesem Zusammenhang die Vorstellung, von Gott
als Volk
auserwählt zu sein, welche von den Anfängen der Einwanderung
an eine grosse
Rolle spielte; Kurt R. Spillmann hat diesen historischen Hintergrund
im
Detail nachgezeichnet. Dieser Mythos wirkt sich auch heute noch
aus, zum
Beispiel darin, dass nicht alle, aber viele Amerikaner ihre eigene
Kultur
in allen Bereichen als die am weitesten entwickelte ansehen und
überzeugt
sind, dass sie sich weltweit nicht nur ausbreiten könnte,
sondern
ausbreiten sollte. Oft trägt diese Haltung auch missionarische
Züge.
Historisch wurde - wie Hannah Arendt aufgezeigt hat - der Mythos
des
Auserwählten Volkes von den Gründervätern Amerikas
auch bewusst als Ersatz
für ein Volk mit gemeinsamer Geschichte eingesetzt, denn
die Einwanderer
waren ja ganz unterschiedlicher Herkunft. Einerseits gab und
gibt es in den
USA also eine fast unbegrenzte religiöse Toleranz. Andererseits
aber war
Religiosität und das Bekenntnis zu (irgend) einer Religion
geradezu
Voraussetzung für die Integration in das amerikanische Volk.
Ernest Gellner
hat darauf hingewiesen, dass Religiosität heute viel eher
ein Ausdruck des
«American way of life» ist als ein Ausdruck der Zugehörigkeit
zu einer
bestimmten Religionsgemeinschaft. Die Begründung der amerikanischen
Nation
ist auch heute noch letztlich eine religiöse, während
den europäischen
Nationen eine religiöse Begründung fremd ist. Zwar
bestehen inhaltliche und
zeitliche Differenzen in der Nationenbildung der verschiedenen
europäischen
Staaten, aber die nichtreligiöse Begründung der Nation
ist ihnen allen
historisch gemeinsam. Dies ist übrigens auch der Grund dafür,
dass in der
europäischen Geistesgeschichte, wenn man sie langfristig
betrachtet, das
Phänomen des sogenannten «heiligen Krieges»
überwunden werden konnte, auch
wenn es gelegentlich Rückfälle in «heiliges Feuer»
gab und immer noch gibt,
in Nordirland schwelend, im Balkan nun hoffentlich wieder erlöschend.
Nirgends ist die Trennung von
Kirche und Staat so strikte durchgeführt wie
in den Vereinigten Staaten. Der Sinn dieser Massnahme ist aber
keineswegs
der Schutz des Staates vor religiösen Einflüssen, sondern
der Schutz des
Religiösen vor dem staatlichen Zugriff. Dies erklärt
die fast unbeschränkte
Freiheit von Religionsgemeinschaften und Sekten, wie sie in Europa
nicht
denkbar wäre, da Europa seit 1648 die öffentliche Ordnung
als notwendige
Grenze der Religionsfreiheit akzeptiert hat. Für Europäerinnen
und Europäer
ist der Staat historisch gesehen gewissermassen «die letzte
Reserve, deren
Potential die Einheit der Gesellschaft gewährleistet»,
wie es Ulrich K.
Preuss umschrieben hat. Wenn Kontinentaleuropäer den «Staat»
erwähnen,
sprechen Amerikaner von «Government», «Administration»
oder allenfalls von
«country», mit «State» bezeichnen sie
womöglich den Gliedstaat wie Florida
oder New York, «nicht aber die Zusammenfassung des amerikanischen
Volkes zu
einer öffentlich-rechtlich definierten Einheit» (Preuss).
Der Staat ist in
Europa etwas Drittes, etwas jenseits des Individuums und seines
Nachbarn.
Dies gilt auch für Deutschland oder die Schweiz, wo der
Staat auch als
«Bundesrepublik» oder als «Bund» bezeichnet
wird. Amerikaner kennen
hingegen nur sich und die Nachbarn, der Gesellschaftsvertrag
ist gleichsam
nur horizontal, etwas Drittes gibt es nicht. Dieser rein horizontale
Gesellschaftsvertrag muss immer wieder im gegenseitigen Bekenntnis
und im
gegenseitigen Versprechen erneuert werden, und dies geschieht
unter
Rückgriff auf die amerikanische Nation, auf das auch religiös
und moralisch
verstandene Amerikaner-Sein. Moralisch deshalb, weil in diesem
Amerikaner-Sein das «Gut-Sein» - im Gegensatz zum
«Bös-Sein» - auch heute
noch eine gewisse Rolle spielt, die letztlich nationenbildend
wirkt. In
Europa, wo man für die Integration der Gesellschaft den
Staat - oder heute
zunehmend die «Staatlichkeit» auf verschiedenen Ebenen
- zur Verfügung hat,
muss die Existenz der Ordnungsstruktur nicht immer wieder neu
festgestellt
werden, eben deshalb, weil sie etwas Drittes ist, das auch unabhängig
vom
täglich erneuerten Bekenntnis existiert. Demgegenüber
muss die
Ordnungsstruktur des horizontalen Gesellschaftsvertrages in Amerika
immer
wieder neu bestätigt werden, und dies hat zur Folge, dass
die religiösen
und moralischen Ansätze, auf denen sie beruht, immer wieder
auch öffentlich
zum Ausdruck gebracht werden müssen.
Im Grunde genommen beschränkt
sich das amerikanische Staatsverständnis auf
das Aussenverhältnis, also auf aussenpolitische Belange,
die nur über die
Existenz der USA als Nationalstaat wahrgenommen werden können.
Innenpolitisch und in der Organisation des Gemeinwesens treten
an Stelle
der Kategorie «Staat» die erwähnten Kategorien,
wie Regierung,
Administration, Justiz, Nation, Volk, Land und nicht zuletzt
einfach die
Bezeichnung «America», die für die Identität
der Bewohner dieses Landes
einen ganz spe- ziellen Klang hat. Zu erwähnen ist schliesslich
noch die
«civil society», welcher Begriff in Europa mit Zivilgesellschaft
oder
Bürgergesellschaft übersetzt wird und bis vor wenigen
Jahren oder
Jahrzehnten nur in der Geisteswissenschaft verwendet worden ist,
wie Ernest
Gellner am Anfang seiner diesbezüglichen Publikation ausführt.
Auch mit
Hilfe der verschiedenen Übersetzungsvarianten gelingt es
nicht, die
vielfältigen und unterschiedlichsten, sogar oft widersprüchlichen
Bedeutungen dieses Begriffes einzuordnen, denen man begegnen
kann. Eine
kurze Erläuterung muss hier genügen, die nur so weit
geht, als sie für das
hier fragliche Thema bedeutsam ist. Kontinentaleuropa versteht
unter
Zivilgesellschaft in der Regel die vielfältigen Vereinigungen
und
Organisationen, in denen sich der oder die Einzelne eine Meinung
bildet und
Aktivitäten ausübt, um der Aktivität selbst willen
oder um auf das
staatliche Geschehen Einfluss zu nehmen. In Amerika bilden die
Vereinigungen und Organisationen der Zivilgesellschaft eine Art
Gegenspieler zur staatlichen Aktivität, die wahrscheinlich
als
«governmental» bezeichnet würde. In Mittelosteuropa
wird der Begriff in
beiden Bedeutungen verwendet, was nicht nur in der öffentlichen
Diskussion
der betroffenen Länder gelegentlich zu Verwirrung, sondern
bei den durchaus
wohlgemeinten Aktionen internationaler Aufbauhelferinnen und
-helfer aus
aller Welt unter Umständen zu Zielsetzungen führen
kann, die sich
gegenseitig tendenziell neutralisieren.
Diese kurze historische Darstellung
transatlantischer Unterschiede kann nur
eine summarische sein, sie kann und will keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erheben. Sie soll lediglich dazu dienen,
den
unterschiedlichen Umgang mit dem Phänomen des «Feindbildes»
verstehbar zu
machen. Auch ein so summarischer Überblick wäre allerdings
unvollständig
ohne eine kurze Darstellung von Recht und Justiz, die in den
USA nicht
genau dieselbe Funktion haben wie in Europa. Hier hatte die Französische
Revolution jedem Menschen zwei Rollen zugeteilt: Einerseits war
er Adressat
der Gesetze, also einer, der die Gesetze zu befolgen hat, und
andererseits
wurde er nun neu anstelle des souveränen Herrschers Teil
des
Volkssouveräns, also Mitautor der Gesetze, wobei der Vollständigkeit
halber
und durchaus kritisch erwähnt werden muss, dass Frauen damals
nur in der
erstgenannten Rolle mit einbezogen waren. Als Mitautor der Gesetze
sorgt
der Einzelne dafür, dass die Gesetzgebung allgemeinen moralischen
Grundsätzen entspricht, und dies geschieht in den ebenfalls
rechtlich
geregelten Verfahren der Gesetzgebung. In der Anwendung dieses
Rechts auf
die Einzelnen darf die Moral hingegen keine Rolle spielen. Der
Mensch, der
den allgemeinen Moralvorstellungen nicht entspricht, muss rechtlich
gleich
behandelt werden wie jener, der ihnen entspricht. Das entsprechende
Verständnis in Amerika unterscheidet sich recht stark von
jenem in Europa,
und auch dieser Unterschied ist einzig und allein auf historische
Gründe
zurückzuführen: Die amerikanische Verfassung hatte
nie die Funktion, den
absoluten Herrscher durch das souveräne Volk zu ersetzen,
denn es gab -
nachdem man sich einmal von den Mutterländern losgesagt
hatte - weder einen
Adel noch einen König. Vielmehr war es das aus Europa mitgebrachte
Konzept,
wonach sich der Staat der Religion unterzuordnen habe, welches
nach
Absicherungen verlangte: Keine Gruppe sollte im Staat stark werden
und
gestützt darauf womöglich nach einem starken Staat
verlangen können. Die
Urheber der Verfassung der Vereinigten Staaten hatten deshalb
ein
Misstrauen nicht nur gegen die gewählten Repräsentanten
des Volkes, sondern
sogar gegenüber diesem Volk selbst. Deshalb fehlt in der
Verfassung auch
das Prinzip der Volkssouveränität. Diese Souveränität
wurde im Prinzip nur
bei Erlass der Verfassung ausgeübt, und seither wird die
geschriebene
Verfassung dem demokratischen Prozess übergeordnet. Die
amerikanische
Verfassung kann zwar geändert werden, aber die Hürden
sind so hoch, dass
dies fast nie geschieht. Folgerichtig wird das Parlament in seiner
Funktion
als Gesetzgeber durch zwei Instanzen gehindert: durch das Vetorecht
des
Präsidenten und durch das oberste Verfassungsgericht.
Moralvorstellungen fliessen
im Rechtswesen der Vereinigten Staaten viel
direkter in die Rechtsanwendung ein als in Europa. Recht und
Justiz haben
in den USA darüber hinaus aber noch eine andere Funktion,
nämlich eine
nationenbildende: Die Zugehörigkeit der Einzelnen zu Amerika
manifestiert
sich - aufgrund der fehlenden staatlichen Identität - weniger
über
Parlamentswahlen und Gesetzgebung, sondern «in erster Linie
durch
Abgrenzung, Behauptung und Durchsetzung» individueller
Rechte, so dass «die
Institution des Gerichts zum höchsten und letzten Garanten
individueller
Sicherheit und bürgerschaftlicher Anerkennung wird»,
wie es Preuss
formuliert (Hervorhebung G. H.). Der Amerikaner holt sich sein
Recht, der
Europäer hat sein Recht, und nur im Ausnahmefall muss oder
will er darum
prozessieren. Mit dem Unterschied zwischen dem kontinentaleuropäischen
und
dem anglo-amerikanischen Rechtsraum hat Letzteres übrigens
nur am Rande zu
tun, jedenfalls hinsichtlich der Bedeutung der Justiz im Rahmen
des
Verständnisses von Staat, Nation und Verfassung, in welchem
Verständnis
sich England und die USA stark unterscheiden.
Zu den beschriebenen transatlantischen
Differenzen noch Folgendes: Wenn von
«Europäer/Europäerin» oder von «Amerikaner/Amerikanerin»
die Rede ist, so
gibt es dieses Individuum wohl nicht einmal als Idealtypus. Freiheitliche
Gesellschaften - und das sind beide, diesseits und jenseits des
Atlantiks -
zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass der oder die Einzelne
seine oder
ihre Identität frei wählt. Es ist der gesellschaftliche
Rückhalt, der
diesen frei gewählten Identitäten angeboten wird und
in welchem die
transatlantischen Unterschiede spürbar sind. Mit anderen
Worten: Es werden
sich immer zahllose Amerikanerinnen und Amerikaner finden lassen,
welche
viel «europäischer» sind als viele Europäerinnen
und Europäer. Und es
werden sich zahllose Europäerinnen und Europäer finden
lassen, welche viel
«amerikanischer» sind als manche Amerikanerinnen
und Amerikaner.
Eine Zusammenfassung der historischen
Darstellung könnte folgendermassen
versucht werden: Europa hat Moral und Religion in staatliche
Strukturen
eingebunden: Moralvorstellungen werden durch den Gesetzgeber
in die
Rechtsordnung eingebracht, aber die Anwendung dieses Rechtes
erfolgt ohne
Ansehung irgendwelcher Tugendhaftigkeit der Rechtsperson. Und
die
Religionsfreiheit findet ihre klaren Grenzen in der öffentlichen,
staatlichen Ordnung. Vor allem in letztgenannter Hinsicht wurden
die
Vereinigten Staaten bewusst als Gegenentwurf zu Europa konzipiert.
Die
geistesgeschichtlichen Wege haben sich nach 1648 definitiv getrennt,
und
die Differenzen sind bis heute wirksam geblieben, auch wenn sie
während des
Kalten Krieges in Europa nicht wahrgenommen werden durften oder
nicht
wahrgenommen werden konnten. Es lässt sich heute feststellen,
dass in allen
Bereichen von Staat und Gesellschaft - was immer auch diesseits
und
jenseits des Atlantiks unter diesen Begriffen verstanden werden
mag -
Europa Moral und Religion in eine Ordnung des Öffentlichen
eingebunden hat,
welche jenseits von Moral und Religion existiert, während
die Vereinigten
Staaten Moral und Religion der Ordnung des Öffentlichen
bewusst zugrunde
gelegt haben. Mit den Konsequenzen dieser transatlantischen Differenz
sind
wir heute in verschiedenen Bereichen konfrontiert. Einer dieser
Bereiche
ist der Umgang mit und die Bedeutung von Feindbildern.
In den ersten Tagen nach den
menschenverachtenden Terroranschlägen gab es
nur die Möglichkeit, Trauer und Mitgefühl mit den Betroffenen
zu zeigen und
gleichzeitig ein Bekenntnis zu den USA abzulegen. Die Position
des
Mitgefühls mit den Opfern, der Verurteilung des Terrorismus
und
gleichzeitig dennoch einer differenzierten Beurteilung der amerikanischen
Aussenpolitik gab es nicht. Die Auffassung, dass gewisse Elemente
in dieser
Aussenpolitik zur Eskalation der Gewalt beitragen und dass auch
diese
Analysen vertieft vorgenommen werden müssen, gerade um zukünftige
Terrorakte vermeiden zu helfen, wurde zwar seit einiger Zeit
auch lange
schon vor den Terroranschlägen öffentlich eingebracht
(auch in den USA
selber, zum Beispiel durch Chalmers Johnson, «Der Bund»
vom 6. Mai 2000).
Diese Auffassung konnte jedoch in den ersten Tagen nach dem 11.
September
kaum geäussert werden, ohne dass der Eindruck entstand,
es sei damit auch
die Billigung der Terroranschläge gemeint. Man war auf die
Alternative «Pro
Amerika, gegen Terror» oder «Gegen Amerika, pro Terror»
reduziert worden.
Diese gedankliche Konstellation widerspiegelt das oben dargestellte
amerikanische Selbstverständnis. Die ganze Welt hat sich
in der ersten Zeit
nach den Terroranschlägen an diese gedankliche Konstellation
gehalten, auch
jene Staaten, die von einem ganz anderen Selbstverständnis
ausgehen,
insbesondere die europäischen. Dafür gibt es eine einleuchtende
Begründung:
Wer einem anderen sein Beileid bezeugt, versucht von der Befindlichkeit
des
anderen auszugehen und sich in dessen Begriffskategorien auszudrücken.
Die
Bezeugung von Mitgefühl und Solidarität gegenüber
den Opfern war deshalb
ohne ein gleichzeitiges Bekenntnis zu «Amerika» gar
nicht glaubwürdig
möglich, denn es galt auf das Selbstverständnis der
Amerikanerinnen und
Amerikaner Rücksicht zu nehmen. Dieses Verhalten hat die
Politik
richtigerweise aus dem privaten Bereich adaptiert.
Das heisst nun aber nicht,
dass in den künftigen politischen Bemühungen zur
weltweiten Terrorbekämpfung die Thematik der Überwindung
und Vermeidung von
Feindbildern ausgeklammert werden dürfte. Im Gegenteil:
Ohne die Vertiefung
der Analyse und ohne eine breite Diskussion dieser Themen dürften
diese
Bemühungen - auch allfällige militärische - zum
Scheitern verurteilt sein.
Dass der Erfolg der internationalen Terrorismusbekämpfung
auch von der
Diskussion weiterer Themenbereiche abhängt, ist verschiedentlich
betont
worden, so müssen vor allem das weltweite ökonomische
Gefälle, Armut und
Hunger einbezogen werden. Würde man sich in der politischen
Aufarbeitung
der Terroranschläge aber auf diesen Bereich beschränken
wollen, so erfasst
man die Ursachen nicht genügend gründlich. Religiöser
Fundamentalismus
gedeiht nicht nur auf dem Boden von Hunger und Armut. Die Eindämmung
von
Feindbildern wird nur möglich sein, wenn Europa zusammen
mit jenem Teil der
islamischen Welt, welcher die Einbindung von Moral und Religion
- auf seine
spezifische Weise - ebenfalls an die Hand genommen hat, mässigend
eingreift. Dass der Versuch des mässigenden Einflusses gegenüber
dem
fundamentalistischen Islamismus vor allem von der islamischen
Welt selber
ausgehen muss, während Europa vor allem im Gespräch
mit den Vereinigten
Staaten eine wichtige Aufgabe zufällt, liegt auf der Hand.
Die transatlantische Zusammenarbeit
hat seit dem letzten Jahrhundert eine
Geschichte des gegenseitigen Beistandes. Im Zweiten Weltkrieg
haben die
Vereinigten Staaten Europa durch Waffengewalt befreien helfen.
Gegenseitiger Beistand heisst, dass jeder Teil das anbietet und
beiträgt,
über welches er in höherem Masse verfügt als die
anderen Beteiligten. Im
Zweiten Weltkrieg war das die Waffengewalt. Vielleicht steht
jetzt eine
Zeitspanne bevor, in welcher sich Europa auch in der transatlantischen
Zusammenarbeit erkenntlich zeigen kann, indem es die beschriebenen
Qualitäten einbringt, über die es, historisch bedingt,
in besonderem Masse
verfügt. Es ist zu hoffen, dass in der transatlantischen
Kooperation neben
der absolut notwendigen und unbestrittenermassen dringlichen
Verstärkung
der Terrorismusbekämpfung so bald als möglich auch
jene Samenkörner gelegt
werden, die den spezifischen Beitrag Europas ausmachen.
Aus diesem spezifischen Beitrag
Europas sollen abschliessend drei Elemente
hervorgehoben werden: Erstens gehört der «Zugang zum
Anderen» zu Europa,
und dies seit dem Entstehen dieses Kontinentes über Jahrhunderte
hinweg,
wie es zum Beispiel Rémi Brague in verschiedenen Publikationen
beschrieben
hat. Europa kann auf andere, auch auf das ganz andere zugehen,
kann sich in
andere einfühlen, denn es ist selber so entstanden, und
dies nicht erst in
der jüngsten Geschichte der europäischen Integration,
obwohl hier
vielleicht am eindrücklichsten. Zweitens hat Europa eine
so lange, blutige
und schuldbeladene Geschichte, nicht nur innerhalb Europas, sondern
auch in
den kolonisierten Gebieten anderer Kontinente, dass es irgendwann
einmal
hat neu beginnen müssen und keinen Anspruch mehr stellt,
bei anderen für
die eigene Überzeugung missionieren zu müssen. Etwas
ganz anderes ist es,
im Gespräch miteinander zu einer Lösung oder zu einer
gemeinsamen Grundlage
zu kommen, die beiden Gesprächspartnern entspricht. Das
kann Europa. Das
dritte Stichwort heisst «Säkularisierung», wobei
hier nicht die technische
Säkularisierung im Sinne der Trennung von Kirche und Staat
gemeint ist,
sondern viel weiter gehend die Überwindung des Religiösen,
insoweit dieses
Religiöse zur Gewaltanwendung führt. Dies bedeutet
nicht, Religiosität an
sich abzulehnen. Aber es bedeutet, dass Religion im politischen
Bereich so
gehandhabt wird, dass daraus keine Gewaltanwendung entstehen
kann. So weit
kann man nur kommen, nachdem man gerade in diesem Bereich viele
gravierende
Fehler bereits hinter sich hat, mit anderen Worten aufgrund einer
langen
Geschichte in diesem Bereich. Die Europäische Union und
ihre
Mitgliedstaaten sind die westliche Akteurin mit einem gewissen
politischen
Gewicht, die echt säkularisierte Ansätze für eine
friedliche Kooperation
einbringen können. Die Europäische Union hat ja auch
Erfahrung darin, wie
ganz unterschiedliche Nationen, Völker und Staaten und vor
allem auch
unterschiedliche Mentalitäten sich einander annähern
können - auch ehemals
enorm und jahrhundertelang verfeindete Kriegsparteien -, und
zwar in der
zunächst alleinigen Absicht der Gewaltvermeidung. Das heisst
nicht etwa,
dass der europäische Einigungsprozess in irgendeiner Weise
auf andere
Kontinente übertragen werden könnte. Aber die Geisteshaltung,
die es
braucht, um mit Gesprächspartnern zunächst überhaupt
zu kommunizieren und
später vielleicht zu kooperieren, welche religiös auf
einem völlig anderen
Standpunkt stehen, diese Geisteshaltung kann nur eine säkularisierte
sein,
d. h. eine, die aus dem anderen auch deshalb kein Feindbild macht,
weil sie
selber das Religiöse so weit integriert und in sich besänftigt
hat, dass es
nicht mehr gewaltsam werden muss und deshalb kein Feindbild mehr
braucht.
Diese Voraussetzung erfüllt Europa.
Sicher ist zurzeit nur Folgendes:
Weltweit wird man über die Wegmarke des
Schreckens vom 11. September 2001 nur wieder hinauskommen, wenn
internationale Kooperation stattfindet, und dies in allen bestehenden
Netzwerken oder auch in neu zu schaffenden, und zwar eine betont
multilaterale Kooperation ohne Führungsansprüche von
irgendwelcher Seite,
denn Hegemonieansprüche sind immer potenzielle Eskalationsherde
und tragen
zu Feindbildern bei. Dabei sollten auch die Gesprächs- und
Annäherungsformen sorgfältig gewählt werden. Zu
inbrünstig vorgetragene
Bekenntnisse für oder wider was auch immer können Feindbilder
verstärken,
weil die Inbrunst schon an sich die Saite von «Gut»
und «Böse» in einer
Weise anklingen lässt, die zu verabsolutierten Kategorien
führen kann und
damit zu einer Art «Verwilderung» der Moral.
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