Gret Haller

 

KANN "WILD GEWORDENE" MORAL DOMESTIZIERT WERDEN?
Staat, Nation und Zivilgesellschaft: Europa und die USA im Umgang mit Feindbildern

"Der Bund" vom 20.10.2001


 

Feindbilder beruhen auf verabsolutierten moralischen Kategorien, es geht um
«Gut» und «Böse», der Feind ist «böse», wir sind «gut». Beständige
Feindbilder sind oft auch religiös konnotiert, wobei sich eine
verabsolutierte moralische und eine verabsolutierte religiöse Komponente
gegenseitig durchdringen: «Gut» bedeutet dann auch «gottgewollt und
gottgefällig», «Böse» bedeutet «von Gott verdammt». Moral und Religion
müssen besänftigt werden, wenn sie nicht zu Feindbildern führen sollen,
indem sie eingebunden werden in eine Struktur, welche jenseits von Moral
und Religion gesellschaftlich integrieren kann, das heisst welche dem
einzelnen Menschen jenseits von Moral und Religion eine Zugehörigkeit
vermittelt. Dies bedeutet keineswegs, dass Moral und Religion als
kulturelle Kategorien in einer Gesellschaft nicht existieren würden. Es
bedeutet nur, dass sie eingeordnet werden, um gleichwertig neben und mit
anderen kulturellen Kategorien bestehen zu können. Im Folgenden soll vor
allem anhand Europas und der Vereinigten Staaten aufgezeigt werden, wie
unterschiedlich mit diesen Fragen historisch umgegangen worden ist. Vorweg
aber noch eine kurze Bemerkung zum Islam, dies aus aktuellem Anlass.

Der Islam kennt die Trennung von Staat und Religion nicht. Wie Ernest
Gellner aufgezeigt hat, kann diese Ausgangslage zu ganz verschiedenen
Resultaten führen. Es gibt islamische Staaten, welche offensichtlich dabei
sind, den Sprung in die Moderne zu schaffen, ohne dass gravierende
Demokratiedefizite oder religiöser Extremismus aufgetreten wären in einem
Ausmass, das die öffentliche Ordnung gefährden oder zu allgemein
anerkannten Feindbildern führen würde. Andererseits gibt es islamistischen
Fundamentalismus, der ganze Nationen hat vereinnahmen können. Der Islam
scheint also durchaus das Potenzial zur Einbindung von Moral und Religion
in integrierende Strukturen zu besitzen, aber es muss genutzt werden. Ist
dies nicht der Fall, so entstehen notwendigerweise auch Feindbilder mit all
ihren Konsequenzen. Nicht anders verhält es sich in der christlich
geprägten Welt. Auch hier ist das Potential der Einbindung von Moral und
Religion vorhanden, muss aber auch hier genutzt werden. Sogar schon
innerhalb des christlich-orthodoxen Raumes finden wir ganz unterschiedliche
Nutzungen dieses Potenzials, wenn wir zum Beispiel das moderne
Griechenland, Bulgarien und die Bundesrepublik Jugoslawien miteinander
vergleichen.

In Europa erfolgte zunächst die Trennung von Recht und Moral, und zwar
bereits im 17.Jahrhundert. Nach dem Ende der Religionskriege war mit dem
Westfälischen Frieden 1648 der Krieg «verstaatlicht» worden, d. h. nur noch
Staaten, und nicht mehr irgendwelche «Warlords» sollten berechtigt sein,
Kriege zu führen. Damit reagierte man auf den Zusammenbruch jeglicher
Ordnung und das Chaos von Mord, Raub und auch privatem Unrecht, zu welchem
die Religionskriege geführt hatten. Demselben Ziel diente neu eine klare
Rechtsordnung, welche vom Herrscher erlassen und durchgesetzt werden
sollte, und zwar zum Schutze von Leib und Leben der einzelnen Privatperson,
welcher gleichzeitig als erstes Freiheitsrecht die Gewissensfreiheit
zugestanden wurde: Der Einzelne hatte das Recht zu befolgen, aber ob er
darüberhinaus tugendhaft war oder nicht, das sollte keine Rolle spielen.
Rechtsverletzungen sollten rechtlich geahndet werden, nicht moralisch. Und
sowohl der «gute» Mensch als auch der «böse» sollten vom Rechtsstaat
geschützt werden.

Darüber hinaus bekannte sich Europa im Westfälischen Frieden zum Grundsatz
des religiösen Territorialprinzips, d. h. der König oder der Fürst sollten
die Religion des Landes bestimmen. In der Reformation hatten sich viele
Sekten und Freikirchen gebildet, die nun schon gar nicht in katholischen
Ländern geduldet wurden, zum Teil aber auch nicht in protestantischen,
insoweit nämlich ihre Religionsausübung mit der wiederhergestellten
öffentlichen Ordnung nicht vereinbar war. Während Europa beschlossen hatte,
dass sich die Religion dem Staat unterzuordnen habe, bestanden diese Leute
darauf, dass die Ausübung der Religion der staatlichen Ordnung vorgehe. Aus
diesen Kreisen rekrutierte sich die erste Generation von Auswanderern in
die USA, und der damalige Geist prägt das amerikanische Selbstverständnis
bis heute ganz entscheidend. Anstelle des Staates, wie ihn die Europäer
kennen, treten in den USA die unzähligen privaten Vereinigungen, in denen
sich Amerikanerinnen und Amerikaner zusammenschliessen, wobei sie die
Formulierung «freiwillig zusammenschliessen» verwenden, denn die
Zugehörigkeit zum Staat empfinden sie als «Zwang». Europa brauchte also die
Freiheit zum Staat, um die Freiheit von der Religion durchsetzen zu können,
die USA brauchten umgekehrt die Freiheit vom Staat, um die Freiheit zur
Religion durchsetzen zu können.

Dieser Unterschied hat nun auch das Verständnis der Nation auf beiden
Seiten des Atlantiks stark beeinflusst. Die französische Revolution, welche
ganz Europa entscheidend geprägt hat, definierte die Nation als
Staatsnation. Auch so genannte Kulturnationen, wie zum Beispiel Deutschland
im 18. Jahrhundert, entwickelten später eine staatsnationale Identität. Die
Begründung der amerikanischen Nation ist hingegen letztlich eine religiöse.
Wichtig ist in in diesem Zusammenhang die Vorstellung, von Gott als Volk
auserwählt zu sein, welche von den Anfängen der Einwanderung an eine grosse
Rolle spielte; Kurt R. Spillmann hat diesen historischen Hintergrund im
Detail nachgezeichnet. Dieser Mythos wirkt sich auch heute noch aus, zum
Beispiel darin, dass nicht alle, aber viele Amerikaner ihre eigene Kultur
in allen Bereichen als die am weitesten entwickelte ansehen und überzeugt
sind, dass sie sich weltweit nicht nur ausbreiten könnte, sondern
ausbreiten sollte. Oft trägt diese Haltung auch missionarische Züge.
Historisch wurde - wie Hannah Arendt aufgezeigt hat - der Mythos des
Auserwählten Volkes von den Gründervätern Amerikas auch bewusst als Ersatz
für ein Volk mit gemeinsamer Geschichte eingesetzt, denn die Einwanderer
waren ja ganz unterschiedlicher Herkunft. Einerseits gab und gibt es in den
USA also eine fast unbegrenzte religiöse Toleranz. Andererseits aber war
Religiosität und das Bekenntnis zu (irgend) einer Religion geradezu
Voraussetzung für die Integration in das amerikanische Volk. Ernest Gellner
hat darauf hingewiesen, dass Religiosität heute viel eher ein Ausdruck des
«American way of life» ist als ein Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Religionsgemeinschaft. Die Begründung der amerikanischen Nation
ist auch heute noch letztlich eine religiöse, während den europäischen
Nationen eine religiöse Begründung fremd ist. Zwar bestehen inhaltliche und
zeitliche Differenzen in der Nationenbildung der verschiedenen europäischen
Staaten, aber die nichtreligiöse Begründung der Nation ist ihnen allen
historisch gemeinsam. Dies ist übrigens auch der Grund dafür, dass in der
europäischen Geistesgeschichte, wenn man sie langfristig betrachtet, das
Phänomen des sogenannten «heiligen Krieges» überwunden werden konnte, auch
wenn es gelegentlich Rückfälle in «heiliges Feuer» gab und immer noch gibt,
in Nordirland schwelend, im Balkan nun hoffentlich wieder erlöschend.

Nirgends ist die Trennung von Kirche und Staat so strikte durchgeführt wie
in den Vereinigten Staaten. Der Sinn dieser Massnahme ist aber keineswegs
der Schutz des Staates vor religiösen Einflüssen, sondern der Schutz des
Religiösen vor dem staatlichen Zugriff. Dies erklärt die fast unbeschränkte
Freiheit von Religionsgemeinschaften und Sekten, wie sie in Europa nicht
denkbar wäre, da Europa seit 1648 die öffentliche Ordnung als notwendige
Grenze der Religionsfreiheit akzeptiert hat. Für Europäerinnen und Europäer
ist der Staat historisch gesehen gewissermassen «die letzte Reserve, deren
Potential die Einheit der Gesellschaft gewährleistet», wie es Ulrich K.
Preuss umschrieben hat. Wenn Kontinentaleuropäer den «Staat» erwähnen,
sprechen Amerikaner von «Government», «Administration» oder allenfalls von
«country», mit «State» bezeichnen sie womöglich den Gliedstaat wie Florida
oder New York, «nicht aber die Zusammenfassung des amerikanischen Volkes zu
einer öffentlich-rechtlich definierten Einheit» (Preuss). Der Staat ist in
Europa etwas Drittes, etwas jenseits des Individuums und seines Nachbarn.
Dies gilt auch für Deutschland oder die Schweiz, wo der Staat auch als
«Bundesrepublik» oder als «Bund» bezeichnet wird. Amerikaner kennen
hingegen nur sich und die Nachbarn, der Gesellschaftsvertrag ist gleichsam
nur horizontal, etwas Drittes gibt es nicht. Dieser rein horizontale
Gesellschaftsvertrag muss immer wieder im gegenseitigen Bekenntnis und im
gegenseitigen Versprechen erneuert werden, und dies geschieht unter
Rückgriff auf die amerikanische Nation, auf das auch religiös und moralisch
verstandene Amerikaner-Sein. Moralisch deshalb, weil in diesem
Amerikaner-Sein das «Gut-Sein» - im Gegensatz zum «Bös-Sein» - auch heute
noch eine gewisse Rolle spielt, die letztlich nationenbildend wirkt. In
Europa, wo man für die Integration der Gesellschaft den Staat - oder heute
zunehmend die «Staatlichkeit» auf verschiedenen Ebenen - zur Verfügung hat,
muss die Existenz der Ordnungsstruktur nicht immer wieder neu festgestellt
werden, eben deshalb, weil sie etwas Drittes ist, das auch unabhängig vom
täglich erneuerten Bekenntnis existiert. Demgegenüber muss die
Ordnungsstruktur des horizontalen Gesellschaftsvertrages in Amerika immer
wieder neu bestätigt werden, und dies hat zur Folge, dass die religiösen
und moralischen Ansätze, auf denen sie beruht, immer wieder auch öffentlich
zum Ausdruck gebracht werden müssen.

Im Grunde genommen beschränkt sich das amerikanische Staatsverständnis auf
das Aussenverhältnis, also auf aussenpolitische Belange, die nur über die
Existenz der USA als Nationalstaat wahrgenommen werden können.
Innenpolitisch und in der Organisation des Gemeinwesens treten an Stelle
der Kategorie «Staat» die erwähnten Kategorien, wie Regierung,
Administration, Justiz, Nation, Volk, Land und nicht zuletzt einfach die
Bezeichnung «America», die für die Identität der Bewohner dieses Landes
einen ganz spe- ziellen Klang hat. Zu erwähnen ist schliesslich noch die
«civil society», welcher Begriff in Europa mit Zivilgesellschaft oder
Bürgergesellschaft übersetzt wird und bis vor wenigen Jahren oder
Jahrzehnten nur in der Geisteswissenschaft verwendet worden ist, wie Ernest
Gellner am Anfang seiner diesbezüglichen Publikation ausführt. Auch mit
Hilfe der verschiedenen Übersetzungsvarianten gelingt es nicht, die
vielfältigen und unterschiedlichsten, sogar oft widersprüchlichen
Bedeutungen dieses Begriffes einzuordnen, denen man begegnen kann. Eine
kurze Erläuterung muss hier genügen, die nur so weit geht, als sie für das
hier fragliche Thema bedeutsam ist. Kontinentaleuropa versteht unter
Zivilgesellschaft in der Regel die vielfältigen Vereinigungen und
Organisationen, in denen sich der oder die Einzelne eine Meinung bildet und
Aktivitäten ausübt, um der Aktivität selbst willen oder um auf das
staatliche Geschehen Einfluss zu nehmen. In Amerika bilden die
Vereinigungen und Organisationen der Zivilgesellschaft eine Art
Gegenspieler zur staatlichen Aktivität, die wahrscheinlich als
«governmental» bezeichnet würde. In Mittelosteuropa wird der Begriff in
beiden Bedeutungen verwendet, was nicht nur in der öffentlichen Diskussion
der betroffenen Länder gelegentlich zu Verwirrung, sondern bei den durchaus
wohlgemeinten Aktionen internationaler Aufbauhelferinnen und -helfer aus
aller Welt unter Umständen zu Zielsetzungen führen kann, die sich
gegenseitig tendenziell neutralisieren.

Diese kurze historische Darstellung transatlantischer Unterschiede kann nur
eine summarische sein, sie kann und will keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erheben. Sie soll lediglich dazu dienen, den
unterschiedlichen Umgang mit dem Phänomen des «Feindbildes» verstehbar zu
machen. Auch ein so summarischer Überblick wäre allerdings unvollständig
ohne eine kurze Darstellung von Recht und Justiz, die in den USA nicht
genau dieselbe Funktion haben wie in Europa. Hier hatte die Französische
Revolution jedem Menschen zwei Rollen zugeteilt: Einerseits war er Adressat
der Gesetze, also einer, der die Gesetze zu befolgen hat, und andererseits
wurde er nun neu anstelle des souveränen Herrschers Teil des
Volkssouveräns, also Mitautor der Gesetze, wobei der Vollständigkeit halber
und durchaus kritisch erwähnt werden muss, dass Frauen damals nur in der
erstgenannten Rolle mit einbezogen waren. Als Mitautor der Gesetze sorgt
der Einzelne dafür, dass die Gesetzgebung allgemeinen moralischen
Grundsätzen entspricht, und dies geschieht in den ebenfalls rechtlich
geregelten Verfahren der Gesetzgebung. In der Anwendung dieses Rechts auf
die Einzelnen darf die Moral hingegen keine Rolle spielen. Der Mensch, der
den allgemeinen Moralvorstellungen nicht entspricht, muss rechtlich gleich
behandelt werden wie jener, der ihnen entspricht. Das entsprechende
Verständnis in Amerika unterscheidet sich recht stark von jenem in Europa,
und auch dieser Unterschied ist einzig und allein auf historische Gründe
zurückzuführen: Die amerikanische Verfassung hatte nie die Funktion, den
absoluten Herrscher durch das souveräne Volk zu ersetzen, denn es gab -
nachdem man sich einmal von den Mutterländern losgesagt hatte - weder einen
Adel noch einen König. Vielmehr war es das aus Europa mitgebrachte Konzept,
wonach sich der Staat der Religion unterzuordnen habe, welches nach
Absicherungen verlangte: Keine Gruppe sollte im Staat stark werden und
gestützt darauf womöglich nach einem starken Staat verlangen können. Die
Urheber der Verfassung der Vereinigten Staaten hatten deshalb ein
Misstrauen nicht nur gegen die gewählten Repräsentanten des Volkes, sondern
sogar gegenüber diesem Volk selbst. Deshalb fehlt in der Verfassung auch
das Prinzip der Volkssouveränität. Diese Souveränität wurde im Prinzip nur
bei Erlass der Verfassung ausgeübt, und seither wird die geschriebene
Verfassung dem demokratischen Prozess übergeordnet. Die amerikanische
Verfassung kann zwar geändert werden, aber die Hürden sind so hoch, dass
dies fast nie geschieht. Folgerichtig wird das Parlament in seiner Funktion
als Gesetzgeber durch zwei Instanzen gehindert: durch das Vetorecht des
Präsidenten und durch das oberste Verfassungsgericht.

Moralvorstellungen fliessen im Rechtswesen der Vereinigten Staaten viel
direkter in die Rechtsanwendung ein als in Europa. Recht und Justiz haben
in den USA darüber hinaus aber noch eine andere Funktion, nämlich eine
nationenbildende: Die Zugehörigkeit der Einzelnen zu Amerika manifestiert
sich - aufgrund der fehlenden staatlichen Identität - weniger über
Parlamentswahlen und Gesetzgebung, sondern «in erster Linie durch
Abgrenzung, Behauptung und Durchsetzung» individueller Rechte, so dass «die
Institution des Gerichts zum höchsten und letzten Garanten individueller
Sicherheit und bürgerschaftlicher Anerkennung wird», wie es Preuss
formuliert (Hervorhebung G. H.). Der Amerikaner holt sich sein Recht, der
Europäer hat sein Recht, und nur im Ausnahmefall muss oder will er darum
prozessieren. Mit dem Unterschied zwischen dem kontinentaleuropäischen und
dem anglo-amerikanischen Rechtsraum hat Letzteres übrigens nur am Rande zu
tun, jedenfalls hinsichtlich der Bedeutung der Justiz im Rahmen des
Verständnisses von Staat, Nation und Verfassung, in welchem Verständnis
sich England und die USA stark unterscheiden.

Zu den beschriebenen transatlantischen Differenzen noch Folgendes: Wenn von
«Europäer/Europäerin» oder von «Amerikaner/Amerikanerin» die Rede ist, so
gibt es dieses Individuum wohl nicht einmal als Idealtypus. Freiheitliche
Gesellschaften - und das sind beide, diesseits und jenseits des Atlantiks -
zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass der oder die Einzelne seine oder
ihre Identität frei wählt. Es ist der gesellschaftliche Rückhalt, der
diesen frei gewählten Identitäten angeboten wird und in welchem die
transatlantischen Unterschiede spürbar sind. Mit anderen Worten: Es werden
sich immer zahllose Amerikanerinnen und Amerikaner finden lassen, welche
viel «europäischer» sind als viele Europäerinnen und Europäer. Und es
werden sich zahllose Europäerinnen und Europäer finden lassen, welche viel
«amerikanischer» sind als manche Amerikanerinnen und Amerikaner.

Eine Zusammenfassung der historischen Darstellung könnte folgendermassen
versucht werden: Europa hat Moral und Religion in staatliche Strukturen
eingebunden: Moralvorstellungen werden durch den Gesetzgeber in die
Rechtsordnung eingebracht, aber die Anwendung dieses Rechtes erfolgt ohne
Ansehung irgendwelcher Tugendhaftigkeit der Rechtsperson. Und die
Religionsfreiheit findet ihre klaren Grenzen in der öffentlichen,
staatlichen Ordnung. Vor allem in letztgenannter Hinsicht wurden die
Vereinigten Staaten bewusst als Gegenentwurf zu Europa konzipiert. Die
geistesgeschichtlichen Wege haben sich nach 1648 definitiv getrennt, und
die Differenzen sind bis heute wirksam geblieben, auch wenn sie während des
Kalten Krieges in Europa nicht wahrgenommen werden durften oder nicht
wahrgenommen werden konnten. Es lässt sich heute feststellen, dass in allen
Bereichen von Staat und Gesellschaft - was immer auch diesseits und
jenseits des Atlantiks unter diesen Begriffen verstanden werden mag -
Europa Moral und Religion in eine Ordnung des Öffentlichen eingebunden hat,
welche jenseits von Moral und Religion existiert, während die Vereinigten
Staaten Moral und Religion der Ordnung des Öffentlichen bewusst zugrunde
gelegt haben. Mit den Konsequenzen dieser transatlantischen Differenz sind
wir heute in verschiedenen Bereichen konfrontiert. Einer dieser Bereiche
ist der Umgang mit und die Bedeutung von Feindbildern.

In den ersten Tagen nach den menschenverachtenden Terroranschlägen gab es
nur die Möglichkeit, Trauer und Mitgefühl mit den Betroffenen zu zeigen und
gleichzeitig ein Bekenntnis zu den USA abzulegen. Die Position des
Mitgefühls mit den Opfern, der Verurteilung des Terrorismus und
gleichzeitig dennoch einer differenzierten Beurteilung der amerikanischen
Aussenpolitik gab es nicht. Die Auffassung, dass gewisse Elemente in dieser
Aussenpolitik zur Eskalation der Gewalt beitragen und dass auch diese
Analysen vertieft vorgenommen werden müssen, gerade um zukünftige
Terrorakte vermeiden zu helfen, wurde zwar seit einiger Zeit auch lange
schon vor den Terroranschlägen öffentlich eingebracht (auch in den USA
selber, zum Beispiel durch Chalmers Johnson, «Der Bund» vom 6. Mai 2000).
Diese Auffassung konnte jedoch in den ersten Tagen nach dem 11. September
kaum geäussert werden, ohne dass der Eindruck entstand, es sei damit auch
die Billigung der Terroranschläge gemeint. Man war auf die Alternative «Pro
Amerika, gegen Terror» oder «Gegen Amerika, pro Terror» reduziert worden.
Diese gedankliche Konstellation widerspiegelt das oben dargestellte
amerikanische Selbstverständnis. Die ganze Welt hat sich in der ersten Zeit
nach den Terroranschlägen an diese gedankliche Konstellation gehalten, auch
jene Staaten, die von einem ganz anderen Selbstverständnis ausgehen,
insbesondere die europäischen. Dafür gibt es eine einleuchtende Begründung:
Wer einem anderen sein Beileid bezeugt, versucht von der Befindlichkeit des
anderen auszugehen und sich in dessen Begriffskategorien auszudrücken. Die
Bezeugung von Mitgefühl und Solidarität gegenüber den Opfern war deshalb
ohne ein gleichzeitiges Bekenntnis zu «Amerika» gar nicht glaubwürdig
möglich, denn es galt auf das Selbstverständnis der Amerikanerinnen und
Amerikaner Rücksicht zu nehmen. Dieses Verhalten hat die Politik
richtigerweise aus dem privaten Bereich adaptiert.

Das heisst nun aber nicht, dass in den künftigen politischen Bemühungen zur
weltweiten Terrorbekämpfung die Thematik der Überwindung und Vermeidung von
Feindbildern ausgeklammert werden dürfte. Im Gegenteil: Ohne die Vertiefung
der Analyse und ohne eine breite Diskussion dieser Themen dürften diese
Bemühungen - auch allfällige militärische - zum Scheitern verurteilt sein.
Dass der Erfolg der internationalen Terrorismusbekämpfung auch von der
Diskussion weiterer Themenbereiche abhängt, ist verschiedentlich betont
worden, so müssen vor allem das weltweite ökonomische Gefälle, Armut und
Hunger einbezogen werden. Würde man sich in der politischen Aufarbeitung
der Terroranschläge aber auf diesen Bereich beschränken wollen, so erfasst
man die Ursachen nicht genügend gründlich. Religiöser Fundamentalismus
gedeiht nicht nur auf dem Boden von Hunger und Armut. Die Eindämmung von
Feindbildern wird nur möglich sein, wenn Europa zusammen mit jenem Teil der
islamischen Welt, welcher die Einbindung von Moral und Religion - auf seine
spezifische Weise - ebenfalls an die Hand genommen hat, mässigend
eingreift. Dass der Versuch des mässigenden Einflusses gegenüber dem
fundamentalistischen Islamismus vor allem von der islamischen Welt selber
ausgehen muss, während Europa vor allem im Gespräch mit den Vereinigten
Staaten eine wichtige Aufgabe zufällt, liegt auf der Hand.

Die transatlantische Zusammenarbeit hat seit dem letzten Jahrhundert eine
Geschichte des gegenseitigen Beistandes. Im Zweiten Weltkrieg haben die
Vereinigten Staaten Europa durch Waffengewalt befreien helfen.
Gegenseitiger Beistand heisst, dass jeder Teil das anbietet und beiträgt,
über welches er in höherem Masse verfügt als die anderen Beteiligten. Im
Zweiten Weltkrieg war das die Waffengewalt. Vielleicht steht jetzt eine
Zeitspanne bevor, in welcher sich Europa auch in der transatlantischen
Zusammenarbeit erkenntlich zeigen kann, indem es die beschriebenen
Qualitäten einbringt, über die es, historisch bedingt, in besonderem Masse
verfügt. Es ist zu hoffen, dass in der transatlantischen Kooperation neben
der absolut notwendigen und unbestrittenermassen dringlichen Verstärkung
der Terrorismusbekämpfung so bald als möglich auch jene Samenkörner gelegt
werden, die den spezifischen Beitrag Europas ausmachen.

Aus diesem spezifischen Beitrag Europas sollen abschliessend drei Elemente
hervorgehoben werden: Erstens gehört der «Zugang zum Anderen» zu Europa,
und dies seit dem Entstehen dieses Kontinentes über Jahrhunderte hinweg,
wie es zum Beispiel Rémi Brague in verschiedenen Publikationen beschrieben
hat. Europa kann auf andere, auch auf das ganz andere zugehen, kann sich in
andere einfühlen, denn es ist selber so entstanden, und dies nicht erst in
der jüngsten Geschichte der europäischen Integration, obwohl hier
vielleicht am eindrücklichsten. Zweitens hat Europa eine so lange, blutige
und schuldbeladene Geschichte, nicht nur innerhalb Europas, sondern auch in
den kolonisierten Gebieten anderer Kontinente, dass es irgendwann einmal
hat neu beginnen müssen und keinen Anspruch mehr stellt, bei anderen für
die eigene Überzeugung missionieren zu müssen. Etwas ganz anderes ist es,
im Gespräch miteinander zu einer Lösung oder zu einer gemeinsamen Grundlage
zu kommen, die beiden Gesprächspartnern entspricht. Das kann Europa. Das
dritte Stichwort heisst «Säkularisierung», wobei hier nicht die technische
Säkularisierung im Sinne der Trennung von Kirche und Staat gemeint ist,
sondern viel weiter gehend die Überwindung des Religiösen, insoweit dieses
Religiöse zur Gewaltanwendung führt. Dies bedeutet nicht, Religiosität an
sich abzulehnen. Aber es bedeutet, dass Religion im politischen Bereich so
gehandhabt wird, dass daraus keine Gewaltanwendung entstehen kann. So weit
kann man nur kommen, nachdem man gerade in diesem Bereich viele gravierende
Fehler bereits hinter sich hat, mit anderen Worten aufgrund einer langen
Geschichte in diesem Bereich. Die Europäische Union und ihre
Mitgliedstaaten sind die westliche Akteurin mit einem gewissen politischen
Gewicht, die echt säkularisierte Ansätze für eine friedliche Kooperation
einbringen können. Die Europäische Union hat ja auch Erfahrung darin, wie
ganz unterschiedliche Nationen, Völker und Staaten und vor allem auch
unterschiedliche Mentalitäten sich einander annähern können - auch ehemals
enorm und jahrhundertelang verfeindete Kriegsparteien -, und zwar in der
zunächst alleinigen Absicht der Gewaltvermeidung. Das heisst nicht etwa,
dass der europäische Einigungsprozess in irgendeiner Weise auf andere
Kontinente übertragen werden könnte. Aber die Geisteshaltung, die es
braucht, um mit Gesprächspartnern zunächst überhaupt zu kommunizieren und
später vielleicht zu kooperieren, welche religiös auf einem völlig anderen
Standpunkt stehen, diese Geisteshaltung kann nur eine säkularisierte sein,
d. h. eine, die aus dem anderen auch deshalb kein Feindbild macht, weil sie
selber das Religiöse so weit integriert und in sich besänftigt hat, dass es
nicht mehr gewaltsam werden muss und deshalb kein Feindbild mehr braucht.
Diese Voraussetzung erfüllt Europa.

Sicher ist zurzeit nur Folgendes: Weltweit wird man über die Wegmarke des
Schreckens vom 11. September 2001 nur wieder hinauskommen, wenn
internationale Kooperation stattfindet, und dies in allen bestehenden
Netzwerken oder auch in neu zu schaffenden, und zwar eine betont
multilaterale Kooperation ohne Führungsansprüche von irgendwelcher Seite,
denn Hegemonieansprüche sind immer potenzielle Eskalationsherde und tragen
zu Feindbildern bei. Dabei sollten auch die Gesprächs- und
Annäherungsformen sorgfältig gewählt werden. Zu inbrünstig vorgetragene
Bekenntnisse für oder wider was auch immer können Feindbilder verstärken,
weil die Inbrunst schon an sich die Saite von «Gut» und «Böse» in einer
Weise anklingen lässt, die zu verabsolutierten Kategorien führen kann und
damit zu einer Art «Verwilderung» der Moral.

 

Literatur

Hannah Arendt: «Über die Revolution», München 1974.

Rémi Brague: «Europa: Eine exzentrische Identität», Frankfurt a. M./ New
York/Paris 1993.

Wolfgang Fikentscher: «Staat vs. Government - Eine Beobachtung zum Thema
Kulturpersönlichkeit», in: «Staatsphilosophie und Rechtspolitik», München
1997.

Ernest Gellner: «Postmodernism, Reason and Religion», London 1992, sowie
«Bedingungen der Freiheit: Die Zivilgesellschaft und ihre Rivalen»,
Stuttgart 1995.

Chalmers Johnson: «Ein Imperium verfällt. Wann endet das Amerikanische
Jahrhundert?», München 2000.

Ulrich K. Preuss: «Zum Begriff der Verfassung: Die Ordnung des
Politischen», Frankfurt a. M. 1994.

Kurt R. Spillmann: «Amerikas Ideologie des Friedens: Ursprünge,
Formverwandlungen und geschichtliche Auswirkungen des amerikanischen
Glaubens an den Mythos von einer friedlichen Weltordnung», Bern/ Frankfurt
a. M. / New York 1984.


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