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Ich bin gebeten worden, zum
Thema des Verhältnisses zwischen dem Individuum und den
staatlichen Institutionen zu referieren. Ich werde dieses Thema
in Zusammenhang bringen mit dem Gegenstand des ganzen Kolloquiums,
"Demokratische Institutionen und Zivilgesellschaft in Südosteuropa".
Dabei werden auch Erfahrungen einfliessen, die ich gegenwärtig
in Bosnien mache.
Zunächst ist mir beim
Vergleich des Titels meines Referates und desjenigen des Kolloquiums
ein Unterschied aufgefallen. Ist mit "Demokratische Institutionen"
und "Staatliche Institutionen" das selbe gemeint ?
Ich glaube Ja. Und dennoch drängt sich dazu eine Bemerkung
auf. Was ein Staat ist, ist klar definiert. Wenn er demokratisch
funktioniert, so ist er eine Demokratie. Andernfalls ist der
Staat eine Diktatur. Sowohl in der Demokratie wie in der Diktatur
gibt es staatliche Institutionen. Im ersten Fall sind die staatlichen
Institutionen demokratisch kontrolliert, im zweiten Fall sind
sie es nicht. Ich würde es nun aber sehr gefährlich
finden, wenn sich eine Sprachregelung durchsetzen würde,
wonach man staatliche Institutionen in einer Demokratie immer
als demokratische Institutionen bezeichnen müsste. Dadurch
würde der Begriff der "staatlichen Institution"
- gleichsam e contrario - in die Nähe mangelnder
Demokratie gerückt. Das Wort "staatlich"
würde eine negative Konnotation erhalten. Und gerade für
Südosteuropa, aber überhaupt für Europa wäre
das sehr gefährlich. Ich werde darauf zurückkommen.
Ich werde also bewusst den
Begriff "staatliche Institutionen" verwenden. Damit
meine ich das ganze Spektrum dieser Institutionen, Regierung
und Verwaltung, Parlamente, die Justiz. Und ich meine damit auch
die Institutionen auf allen Ebenen des Staates, also auch auf
regionaler oder Gemeindeebene, sofern diese Ebenen mit eigenen
staatlichen Institutionen ausgestattet, und nicht blosse Verwaltungseinheiten
sind.
Welches ist nun das Verhältnis
des Individuums zur staatlichen Institution und andererseits
zu den Organisationen der Zivilgesellschaft ? Ich möchte
mit einem etwas ungewöhnlichen Ansatz in die Themtik einsteigen.
Ich möchte zunächst danach fragen, wie das Individuum
auf diese beiden Strukturen Einfluss nehmen kann und wie sie
sich finanzieren.
Zuerst zu den staatlichen Institutionen.
Oeffentliche Gelder kommen von Steuerzahlern. Die Steuerpflicht
wird von demokratisch kontrollierten Behörden oder Parlamenten
festgelegt. Völlig getrennt von der finanziellen Leistung
ist die Einflussnahme des Individuums: Sie geschieht in regelmässigen
Wahlen, allenfalls in Referenden, und unabhängig von der
Steuerleistung gilt "one man - one vote". Darüber
hinaus kann sich der Einzelne in ein öffentliches Amt wählen
lassen, wenn er intensiver Einfluss nehmen will. Und in wirklichen
Demokratien wird durch Gesetze und Finanzregelungen dafür
gesorgt, dass sich fähige Kandidatinnen und Kandidaten auch
dann erfolgreich um ein öffentliches Amt bewerben können,
wenn sie nicht besonders begütert sind.
Nun zur Zivilgesellschaft.
Es gibt darin Organisationen, die ähnlich funktionieren,
mit gleicher Stimme für alle Beteiligten bei klar geregelten
Mitgliederbeiträgen. Die Einflussnahme des Individuums auf
diese Organisationen kann aber durchaus auch mit dem finanziellen
Einsatz gekoppelt sein. Spenden unter gewissen Auflagen oder
mit gewissem Verwendungszweck sind durchaus zulässig.
Wenn Organisationen von freiwilligen
Spenden und Beiträgen leben, müssen sie immer wieder
Erfolge ausweisen, damit sie sich finanzieren können. Gelegentlich
müssen sie auch ihre Existenzberechtigung unter Beweis stellen,
was zum teil relativ kurzfristige Erfolge nötig machen kann.
Ganz anders bei staatlichen Institutionen: Für sie ist der
Erfolgsdruck weniger kurzfristig. Für Regierung und Verwaltung
erstreckt er sich über eine Wahlperiode von in der Regel
einigen Jahren. Das heisst, dass ein Anstreben längerfristiger
Ziele auch dann möglich ist, wenn sie kurzfristig als noch
nicht erfolgreich erscheinen. Der Staat muss seine Existenzberechtigung
nicht ausweisen, denn es braucht ihn. Und auf einem bestimmten
Territorium hat er - jedenfalls zu Friedenszeiten - keine Konkurrenz.
Nun möchte ich aber die
staatliche Struktur mit der Zivilgesellschaft noch in drei weiteren
Elementen vergleichen: Hinsichtlich der Zugehörigkeit des
Individuums, der Gewaltanwendung und der vertretenen Werte.
Zunächst ein Wort zur
Zugehörigkeit. Zum Staat gehöre ich immer. Es kann
sich zwar die Frage stellen, welchem Staat ich angehöre,
ob ich allenfalls verschieden Staaten angehöre, oder ob
ich staatenlos bin, ein Zustand, den es in der Regel baldmöglichst
zu beheben gilt. Wenn aber die Frage einmal geklärt ist,
welchem Staat ich angehöre, so kann mich dieser Staat nicht
ausgrenzen. Selbst wenn ich nie an Wahlen teilnehme, steht mir
die Teilnahme beim nächsten mal offen. Und Steuern zu bezahlen
habe ich auch - ein Umstand, der uns allen ja nicht immer gefällt,
den wir aber in Kauf nehmen. Ganz anders die Zivilgesellschaft.
Wenn ich den Mitgliedschaftsbeitrag in einem Verein nicht mehr
bezahlen will, oder wenn mir die Aktivität des Vereins nicht
mehr zusagt, so trete ich einfach aus. Von der Zivilgesellschaft
kann man sich dispensieren. Oder - und das ist bedeutsam - man
kann sich von der Zivilgesellschaft ausgegrenzt fühlen.
Die Zivilgesllschaft hat das Recht, auszugrenzen. Der Staat hat
dieses Recht nicht, er hat definitionsgemäss Verantwortung
für alle.
Der nächste Punkt, die
Gewaltanwendung ist rasch erklärt: Gewaltanwendung - polizeiliche
und militärische - muss ein Monopol des Staates sein. Würden
sich diesbezüglich die Grenzen zwischen Staat und Zivilgesellschaft
verwischen, so hätten wir eine gefährliche Situation.
Bürgerwehren und Privatmilizen sind der Anfang vom Ende
eines funktionierenden Staates. Der Staat muss die Zivilgesellschaft
rechtlich so einbinden, dass dies nicht geschehen kann. Auf diesen
Punkt werde ich zurückkommen.
Nun als letztes zu den Werthaltungen.
An sich sind den Werthaltungen, für die sich Gruppierungen
der Zivilgesellschaft stark machen können, keine Grenzen
gesetzt. Aber gerade darin liegt auch ein Problem. Eine zivilgesellschaftliche
Gruppierung kann auch Ideen vertreten, die durchaus zweifelhaft
sind. Wer hindert eine solche Gruppierung beispielsweise daran,
rassistische Gedanken zu pflegen ? Oder wer hindert eine religiöse
Vereinigung daran, religiöse Intoleranz zu predigen und
ihren Mitgliedern gegenüber rigoros anzuwenden ? Wer kann
solchen Auswüchsen Einhalt gebieten ? Die Antwort ist einfach:
Es ist der Staat. Der Staat hat eine Verfassung mit darin definierten
Grundrechten. Die Zivilgesellschaft hat keine Verfassung. Es
ist deshalb hier dasselbe wie beim letzten Punkt: Der Staat muss
die Zivilgesellschaft rechtlich einbinden. Nur er kann Wertgrundsätze
und die Grundrechte letztlich garantieren und durchsetzen. Nur
der Staat hat das Justiz- und das Gewaltmonopol.
Vielleicht werfen Sie mir nun
vor, ich würde hier ein recht negatives Bild der Zivilgesellschaft
zeichnen. Dabei haben Sie gar nicht so unrecht. Deshalb werde
ich nun erklären müssen, weshalb es gerade im Zusammenhang
mit Südosteuropa sehr wichtig ist, in all diesen Definitionsfragen
sehr klar zu sehen.
Hier muss ich auf den Begriff
der Identität des Individuums zu sprechen kommen. Ein Individuum
sollte möglichst vielfältige Identitäten haben,
die sich überlagern. Das können freigewählte Identitäten
sein, in der Kultur, in der Arbeit, in politischen Aktivitäten,
in vielfältigen Gruppierungen und Vereinen. Es können
aber auch Identitäten sein, in welche der Einzelne hineingeboren
worden ist, also in der Familie, in der Herkunft - und da meine
ich durchaus auch die ethnische Herkunft. Die religiöse
Identität möchte ich eigentlich zu den freigewählten
Identitäten zählen, da bin ich zu sehr von der französischen
Revolution geprägt. In Südosteuropa ist diese Identität
jedoch für viele Menschen eine, in die man hineingeboren
worden ist. Und zu all diesen Identitäten kommt die staatsbürgerliche
Identität hinzu. Diese kann freigewählt oder durch
Geburt erworben sein. Auch die staatsbürgerliche Identität
kann in sich selber schon vielfach sein. Sie betrifft den Staat
an sich - ich sage hier bewusst nicht "Nationalstaat",
da der Begriff der "Nation" in Teilen Südosteuropas
ja ganz anders besetzt ist -, sie betrifft aber unter Umständen
auch die Region, die Gemeinde. Aber auch die Identität als
Europäer oder Europäerin ist letztlich eine staatbürgerliche
Identität, welche zu den anderen Ebenen hinzukommt.
Die wichtigste Aufgabe der
Zivilgesellschaft ist es, die vielfachen Identitäten der
Individuen garantieren zu helfen. Ein Einzelner mit vielfachen
Identitäten ist für die Gesellschaft eine Bereicherung.
Ein solches Individuum trägt den Staat mit und sichert den
Frieden in der Gesellschaft, weil keine seiner verschiedenen
Identitäten eine ablolute werden kann.
Entwickelt der Einzelne hingegen
eine Mono-Identität, so wird es gefährlich. Von verschiedenen
Sekten wissen wir, dass sie absolute Identität verlangen,
die alle anderen Identitäten ausschliesst. Und mit diesem
Gedanken sind wir nun in der zentralen Thematik verschiedener
südosteuropäischer Konfliktsituationen der vergangenen
Jahre. In solchen Konfliktsituationen beginnt die ethnische Identität
eine absolute zu werden, die alle anderen Identitäten, insbesondere
auch die staatsbürgerliche Identität wegwischt. Solche
Entwicklungen haben durchaus pathologische Züge.
Wir kennen alle die Vorbedingungen,
die gegeben sein müssen, damit so etwas passieren kann.
Es ist einerseits die historische Konstellation, dass man auf
der geografischen Karte ethnische Grenzen gar nicht einzeichnen
könnte, oder dass diese mit den Grenzen der Staaten nicht
übereinstimmen, und wohl auch nie werden übereinstimmten
können. Auf der anderen Seite ist es das verbrecherische
Verhalten von populistischen Volksführern, die den Leuten
diese Mono-Identität einreden. Mono-Identität führt
aber immer zur Ausgrenzung all jener, die nicht zur selben Gruppe
gehören, sie führt zu Rassismus, sie führt immer
letztlich auch zur Agression und Krieg.
Wer nur noch ethnisch mono-identifiziert
ist, hat das Bewusstsein verloren, dass staatliche Institutionen
unter anderem dazu da sind, politische Verfahren zum gewaltlosen
Ausgleich von Interessengegensätzen anzubieten, seien diese
Interessengegensätze nun politisch-ideeller, ökonomischen,
herkunftsbezogegen (ethnischen oder ethnisch-kulturellen) oder
anderen Ursprungs. In Extremfall führt dieses Denken dazu,
dass man Staatlichkeit als solche nur noch akzeptiert, wenn sie
als Mantel für eine einzige und ungemische ethnische Gruppe
dient. Dies bedeutet die Kapitulation der Staatlichkeit. Wie
gefährlich das ist, haben uns in den vergangenen Jahren
die Kriege in Ex - Jugoslavien gezeigt.
Wie gefährlich es ist,
wenn staatliche Institutionen nicht mehr anerkannt werden, mag
abschliessend das Beispiel Bosnien belegen: Verweigerung staatlichen
Handelns ist in Bosnien alltäglich. Regierungen lehnen in
konkreten Fällen die Verantwortung für polizeiliches
Handeln ab, da sie über die Polizei eines bestimmten Gebietes
keine Autorität hätten bezw. es sich dort nicht um
eine staatiche Polizei handle. Urteile werden nicht vollstreckt,
weil sie zugunsten von Personen lauten, die einer von der Behörde
nicht bevorzugten ethnischen Gruppe angehören. Parlamente
arbeiten nicht seriös, weil dies schon eine Anerkennung
interethnischer Zusammenarbeit wäre, was sehr viele Parlamentarier
dezidiertermassen nicht wollen.
Viele Leute wählen aber
immer noch genau diese Politiker, und dies wird so lange so bleiben,
als die ethnische Identität alles andere noch so massiv
überlagert. Es wird insbesondere so lange dauern, bis sich
in der Bevölkerung wieder ein klares staatsbürgerliches
Bewusstsein manifestiert. Es wird so lange dauern, bis die diffusen
Vorstellungen vom Schutz durch Angehörige der eigenen ethnischen
Gruppe ersetzt werden durch das Vertrauen in den Schutz durch
staatliche Strukturen. Und es wird so lange dauern, bis die ethnisch
motivierten Schutz- und Gewaltaktionen wieder ersetzt sein werden
durch das staatliche Gewaltmonopol.
Lassen Sie mich eine Schlussfolgerung
ziehen, die kurz und einfach ist: Anstrengungen zur Förderung
der zivilen Gesellschaft im Sinne des Wiederaufbaus privater
Interessenvereinigungen und Beziehungsgeflechte sind sinnvoll.
Wenn jedoch parallel dazu nicht massive Anstrengungen zur Förderung
des staatsbürgerlichen Bewusstseins und zugunsten funktionierender
staatlicher Institutionen unternommen werden, könnte auch
die Föderung der zivilen Gesellschaft erfolglos bleiben.
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