Gret Haller

 

DIE USA UND DIE ROLLE DER EUROPäISCHEN UNION ALS ZIVILE MACHT

Referat anlässlich des X.Grundwerteforums der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit der Philosophisch-Politischen Akademie e.V. zum Thema "Gerechtigkeit: Die Identität Europas" am 28.November 2003 in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin


 

Zunächst möchte ich herzlich danken für die Einladung zu diesem Grundwerteforum. Es versteht sich nicht von selbst, dass Sie mich um eine Meinungsäusserung über die Rolle der Europäischen Union bitten, der ich als Schweizer Bürgerin ja noch nicht angehöre. Bevor ich auf das Thema eintrete, möchte ich deshalb klarstellen, dass wir Schweizer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns nach wie vor für einen raschen Beitritt unseres Landes zur Europäischen Union einsetzen.

Eine zweite Vorbemerkung zum Thema meines Referates: Es soll das erste Podium der heutigen Veranstaltung zum Thema "Frieden" einleiten. Einer umfassenden Betrachtung zum Frieden muss man immer die Feststellung vorausschicken, dass Frieden und soziale Gerechtigkeit untrennbar miteinander verknüpft sind. Wenn ich den sozialen Aspekt in meinem Referat nun aber weglasse, so nur deshalb,weil das zweite Podium nach der Pause die verschiedenen Gerechtigkeitsvorstellungen der USA und Europas im Zusammenhang mit dem Sozialstaat als einen eigenen Schwerpunkt behandelt.

Kürzlich hat jemand mir gegenüber das transatlantische Verhältnis folgendermassen analysiert: Die Vereinigten Staaten haben eine hägemoniale Vormachtstellung. Europa ist nicht in der Lage, ein militärisch glaubwürdiges Gegengewicht aufzubauen. Europa muss sich somit den Vereinigten Staaten unterziehen, auch was die Werthaltungen anbelangt. Ende der Analyse.
Würde sie stimmen, so gäbe es gar keine zivile Macht. Offensichtlich gibt es sie aber, und dazu möchte ich heute vor allem einen rechtspolitischen Gedanken beitragen, der sich notwendigerweise auch mit dem Verhältnis zwischen Recht und Moral befasst.

Die Vereinigten Staaten führen einen Kampf für das Gute und gegen das Böse in dieser Welt, und sie führen ihn heute auch mit militärischen Mitteln. Gleichzeitig lehnen sie die Einbindung in völkerrechtliche Verträge immer systematischer ab. Exponenten der US-amerikanischen Aussenpolitik haben im Vorfeld des Irak-Krieges erklärt, dass auch die Entscheidmechanismen der UNO für sie nicht mehr massgeblich sind. Im Gegenzug fordert diese Nation die anderen Staaten auf, sich an ihrem Kampf gegen das Böse zu beteiligen. Wer sich beteiligt, gilt als Freund der USA. Wer sich nicht beteiligt, disqualifiziert sich moralisch. US-Aussenpolitik gestaltet sich heute vollumfänglich in einer Denkweise von Freunden und Feinden, von Gut und Böse, das heisst diese Politik ist ausschliesslich und direkt moralisch abgestützt. Es kommt dazu, dass die Vereinigten Staaten allein bestimmen, was gut und was böse ist. Ueber diese Frage führen sie mit anderen Staaten keinen Dialog, sondern die anderen Staaten haben nur die Wahl, sich der Definition aus Washington anzuschliessen oder sich nicht anzuschliessen. Wer sich anschliesst, gehört zu den Freunden der USA.

Damit habe ich die beiden Stichworte bereits erwähnt, welche in diesem Vorgehen europaunverträglich sind. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 sind in Europa zwei Dinge unumstösslich klar: Was gut ist, und was deshalb angestrebt werden soll, kann zwischen Staaten nur im Verfahren der völkerrechtlichen Vereinbarung festgehalten werden. Und an diesem Verfahren sind formal alle Staaten gleichberechtigt beteiligt, auch wenn dabei den grösseren politisch etwas mehr Gewicht zukommt. Zwar ist es in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder zu Verletzungen der völkerrechtlich vereinbarten Ordnung gekommen ­ sogar zu massiven und entsetzlichen Verletzungen. Aber man hat auf diesem Kontinent immer wieder zum Prinzip der Gleichstellung der Staaten und zu ihrer völkerrechtlichen Einbindung zurückgefunden, am eindrücklichsten nach 1945 in der Errichtung und im Heranwachsen der Europäischen Union.

Wir beobachten diesen transatlantischen Unterschied heute vor allem im Völkerrecht. Er ist aber Ausdruck eines generellen Unterschiedes im Rechtsdenken zwischen Europa und den Vereinigten Staaten. Europa denkt in Rechtsordnungen. In den Vereinigten Staaten denkt man hingegen in Rechten der einzelnen Personen oder Personengruppen, und diese Rechte stehen sich als individuelle Rechte gegenüber. Lassen Sie mich dafür ein Beispiel geben: Gefährliche Güter werden in Europa durch Gesetze verboten. In den Vereinigten Staaten ist dies viel seltener der Fall, sondern man vertraut auf das Instrument der Sammelklage, welches die Produzenten davon abhalten soll, gefährliche Güter auf den Markt zu bringen. Dass das Rechtsdenken so unterschiedlich ist, hat seinen Grund darin, dass die US-Amerikaner ein tiefes Misstrauen gegen alles Staatliche haben, sie wollen eine möglichst staatsfreie Gesellschaft. Wenn man in Rechtsordnungen denkt, dann geht man von der Staatlichkeit als einer ethischen Grundkategorie aus. Man vertraut dem Staat die Rechtsordnung an, in deren Rahmen der Einzelne dann seine gesellschaftlichen Aktivitäten entfaltet. Hat man hingegen Staatlichkeit als eine positiv besetzte, ethische Grundkategorie gar nicht zur Verfügung, so muss man notwendigerweise ein anderes Rechtsdenken entwickeln, welches eben nicht von allgemeinen Ordnungen des Rechts ausgeht, sondern von den Rechten der Einzelnen, und diese Rechte werden immer wieder horizontal gegeneinander austariert.

Erst heute zeigt es sich, dass die Ablehnung des Völkerrechtes durch die Vereinigten Staaten auch eine Folge ihres eigenen Rechtsdenkens ist. Auch Völkerrecht basiert auf dem Denken in Rechtsordnungen. Völkerrecht kann nur funktionieren, wenn es möglichst alle Staaten einbezieht. Das Freund­Feind­Schema ist die direkte Gegenposition zum Völkerrecht, denn es bezieht nur die befreundeten Staaten ein. Die Einteilung der Welt in Gut und Böse kommt einer fundamentalen, wenn nicht gar fundamentalistischen Absage an das Völkerrecht gleich.

Was sich aber heute auch zeigt, und zwar mit aller Deutlichkeit, das ist eine verhängnisvolle Verschränkung von Interessenpolitik mit der Begründung der US-amerikanischen Nation. Alle europäischen Nationen begründen sich ausnahmslos staatspolitisch. Die US-amerikanische Nation begründet sich demgegenüber moralisch, das heisst sie verkörpert das Gute. Anstelle der europäischen staatspolitischen Begründung finden wir dort eine moralische, weil staatspolitische Identität dem US-amerikanischen Denken fremd ist. Wenn die Vereinigten Staaten heute mit ihren eigenen Interessen argumentieren ­ z.B. mit der Verteidigung ihrer Sicherheit -, dann ist dies in ihrem Selbstverständnis bewusst oder unbewusst gleichbedeutend mit den Interessen des Guten auf dieser Welt schlechthin, oder mit den Interessen aller guten Menschen. In dieser Sicht - sie wird längst nicht von allen US-Amerikanern geteilt, aber verbreitet ist sie trotzdem - verwaltet diese Nation das Gute gleichsam stellvertretend für die ganze Welt, und daraus geht die Pflicht hervor, dieses Gute auch in die Welt hinauszutragen. Vielen Schulkindern wird dieses Verständnis der US-Nation jeden Morgen in einer kurzen Zeremonie in Erinnerung gerufen. Und so entsteht dann die menschlich so tragische Situation der jungen US-amerikanischen Soldaten, die glauben, sie würden überall auf der Welt freudig begrüsst werden.

Eine Klarstellungen noch, und zwar juristische Art: Der transatlantische Unterschied im Rechtsverständnis hat mit dem Unterschied zwischen dem kontinentaleuropäischen System des Civil Law und dem anglo-amerikanischen des Common Law überhaupt nichts zu tun. Das sieht man schon daran, dass die Briten über eine ausgeprägte staatspolitische Identität verfügen und dass sie eine moralische Begründung der Nation nicht kennen, geschweige denn eine religiöse.

Damit komme ich zum Kernpunkt, nämlich zum Verhältnis zwischen Recht und Moral. Der Europäer stellt den moralischen Anspruch, dass sich die Menschen auf eine Rechtsordnung einigen. In den Parlamenten stossen zwar verschiedene Moralvorstellungen aufeinander und sie werden ausdiskutiert. Ist das Gesetz dann aber verabschiedet und in Kraft getreten, dann ist es moralisch neutral. Der Straftäter ist in Europa nicht moralisch verwerflich, sondern nur rechtlich strafbar. Deshalb konnte die Todesstrafe auf unserem Kontinent abgeschaft werden. Genau das selbe Verhältnis zwischen Recht und Moral finden wir im europäischen Verständnis zwischen den Staaten: Europa stellt den moralischen Anspruch an die Staaten, dass sie sich auf eine völkerrechtliche Ordnung verständigen und sich dieser unterstellen. Aber auch Völkerrecht ist moralisch neutral, es soll möglichst alle Staaten einbinden und verzichtet deshalb auf eine moralische Wertung der Staaten.

In den Vereinigten Staaten sind Recht und Moral nicht in dieser Weise getrennt. Die Trennung von Recht und Moral im europäischen Sinne ist nämlich nur möglich, wenn man in Rechtsordnungen denkt. Denkt man hingegen in der ständigen Austarierung von Rechten der Einzelnen, so bringt jeder notwendigerweise seine individuellen Moralvorstellungen immer wieder neu und direkt ein, und er versucht, den anderen Rechtsteilnehmer oder den Richter davon zu überzeugen. Ein gutes Beispiel für die mangelnde Trennung von Recht und Moral sind die Sammelklagen, welche fast nie rechtlich entschieden werden, sondern durch öffentlichen moralischen Druck. Aber - und dies ist hier das entscheidende - dasselbe gilt nun eben auch für die völkerrechtliche Ebene. Wenn man nicht in einer völkerrechtlichen Ordnung denkt, bringt die einzelne Nation ihre moralischen Vorstellungen direkt ein, und die stärkere Nation setzt ihre Moralvorstellung letztlich durch.

Sowohl auf der Ebene der Menschen wie auch auf der Ebene der Staaten finden wir somit den selben transatlantischen Unterschied. Der moralische Anspruch Europas geht dahin, eine Ordnung anzustreben, die für alle verbindlich ist und alle schützt. Die Moral kommt zeitlich vor dem Recht, die Moral führt zum Recht und übersetzt sich ins Recht, welches nach seinem Inkrafttreten moralisch neutral wird. Der moralische Anspruch der USA geht dahin, dass man die Guten nicht daran hindern soll, das Gute direkt umzusetzen. Dabei benötigen sie den Weg über die Rechtsordnung nicht. Oder anders gesagt, Moral ist das, was sich durchsetzt. Der einzelne Mensch muss stark sein, damit er das Gute durchsetzen kann, und aus dem selben Grund muss die Nation militärisch stark sein. Das sind zwei diametral unterschiedliche rechtspolitische Konzeptionen.

Wenn alle diese Unterschiede eine so lange Geschichte haben, so stellt sich die Frage, warum dies erst jetzt so deutlich sichtbar wird. Das Jahr 1990 hat das transatlantische Verhältnis auf eine Basis gestellt, wie sie in der Geschichte noch nie gegeben war. Seit der Gründung der Vereinigten Staaten bis zum ersten Weltkrieg verhielt sich diese Nation isolationistisch. Erst danach begann sie sich für die Weltpolitik zu interessieren, aber bis 1990 hatte sie immer einen militärisch starken Gegner. Im Kalten Krieg musste der Westen den Osten durch völkerrechtliche Verträge einzubinden versuchen, weshalb auch die US-amerikanische Aussenpolitik auf einem stark europäisch geprägten Rechtsverständnis basierte. Bis 1990 lag die Bruchstelle zwischen den beiden rechtspolitischen Denkmustern zwischen der US-amerikanischen Innenpolitik und der US-amerikanischen Aussenpolitik. Und es war immer die Aufgabe aller Präsidenten der Vereinigten Staaten, ihrem Volk die aussenpolitischen Notwendigkeiten schmackhaft zu machen, auch wenn sie dem US-amerikanischen Selbstverständnis rechtspolitisch nicht entsprochen haben.

Was wir heute so virulent erleben, ist somit nichts anderes als die seit 1990 zunehmende Tendenz, US-amerikanische Aussenpolitik mit dem Rechts- und Moralverständnis dieser Nation in Uebereinstimmung zu bringen. Die Bruchstelle zwischen den beiden rechtspolitischen Denkmustern, die sich während des Kalten Krieges zwischen der US-amerikanischen Innen- und der US-amerikanischen Aussenpolitik befand, hat sich in den Atlantik hinaus verschoben und erschüttert zunehmend das transatlantische Verhältnis. Die heutige Aufgabe Europas im transatlantischen Verhältnis kann deshalb einfach umschrieben werden. Es geht darum, die Bruchlinie zwischen den beiden Denkmustern geografisch gesehen aus dem Atlantik wieder auf den amerikanischen Kontinent zu verschieben, sich also dem Zustand vor 1990 wieder anzunähern. Dass die Vereinigten Staaten mit dieser Buchstelle im Innern durchaus leben können - und zwar gar nicht so schlecht -, das hat die Zeit des Kalten Krieges bewiesen. Es geht darum, den USA klar zu machen, dass eine Entwicklung in Richtung einer künftigen Weltordnung nur auf der Grundlage des europäischen Rechtsdenkens möglich ist, und nicht auf der Grundlage des US-amerikanischen, ohne die beiden Denkmuster im weiteren bewerten zu wollen und selbstverständlich ohne Einmischung in das Innenverhältnis dieser Nation.

Es geht also um den rechtspolitischen Dialog mit den Vereinigten Staaten. Und so erstaunlich es sich zunächst anhört: Wenn Europa in diesem Dialog rechtspolitisch argumentiert, so redet es über die Rolle der europäische verstandenen rechtspolitischen Moral. Für Europa ist das moralisch Argument nur dann wirklich moralisch, wenn die Moral dem Recht vorausgeht und sich ins Recht übersetzt. Angeblich moralische Kategorien, die sich unter Umgehung des Rechts direkt in die Tat umsetzen wollen, sind demgegenüber im europäischen Verständnis unmoralisch. Denn das entscheidende ist die Pflicht der Staaten, gemeinsam eine völkerrechtliche Ordnung anzustreben, und nicht der direkte Schritt von der Moral zur Aktion, also nicht zum Beispiel die vermeintliche Befreiung von Völkern, wenn dies um den Preis der Ausserkraftsetzung des Völkerrechts geschieht. Mit andern Worten ist für Europa der sog. "Kampf für das Gute und gegen das Böse" deshalb unmoralisch, weil er gleichbedeutend ist mit der Ablehnung der Einbindung dieses Kampfes ins Völkerrecht.

Wenn von Exponenten der US-Aussenpolitik in den Kategorien von Gut und Böse argumentiert wird, herrscht in Europa in der Regel betretenes Schweigen. Das ist verständlich, man will und kann sich auf diese Ebene gar nicht einlassen, weil es europäisch gesehen diese moralische Argumentation gar nicht geben darf. Es ist klar, was Moral nicht sein kann. Was Moral - und zwar rechtspolitische Moral - europäisch gesehen aber ist, dass sie nur dem Recht vorangehen kann, und dass sie nicht unter Umgehung des Rechts direkt der Tat vorangehen kann, das haben europäische Exponenten in diesem Dialog noch zu wenig deutlich gemacht. Und sie sprechen noch zu wenig deutlich aus, dass die Einteilung der Welt in Gut und Böse im europäischen Verständnis recht eigentlich unmoralisch ist, weil sie eine Absage ans Völkerrecht darstellt. Genau diese moralische Sprache ist es aber, welche jenseits des Atlantiks verstanden wird, sowohl durch Politiker als auch im Volk. Diese Sprache setzt beim US-amerikanischen Sendungsbewusstsein als solchem ein. Das US-amerikanische Sendungsbewusstsein will das Gute in die Welt hinaus tragen, zur Zeit notfalls sogar mit Gewalt. Aber es will dafür auch geliebt werden.

Europa kann durchaus damit leben, dass die USA weltweit die unbestrittene militärische Vormachtstellung innehaben. Europa wird zwar seine militärischen Kapazitäten neu regeln, aber es wird nie auch nur annähernd an die Kapazitäten jenseits des Atlantiks herankommen. Europa geht heute von einem anderen Menschenbild aus, es setzt aufgrund seiner Geschichte andere Prioritäten als militärische und hat der Weltgemeinschaft andere Dinge anzubieten, die nicht weniger wichtig sind. Und in dieser Arbeitsteilung kann sich Europa auch durchaus dankbar zeigen für die militärische Ueberlegenheit der Vereinigten Staaten. Aber - und dies ist eine absolute Bedingung - nur um die Gegenleistung einer völkerrechtlichen Einbindung, und dies nicht nur im militärischen Bereich, sondern in allen Bereichen des Völkerrechtes. Erfolgt diese Gegenleistung nicht, dürfen die europäischen Staaten, darf Europa die militärische Vormachtstellung nicht anerkennen und es kann keine Rede sein von Dankbarkeit, im Gegenteil. Ein Teil der zivilen Macht Europas liegt darin, dass dieser Kontinent auch mit diesem Zustand leben kann. Europa hat lernen müssen, dass man an Grundsätzen manchmal auch unter widrigen Umständen festhalten muss, weil sie langfristig einfach unabdingbar sind.

Und es kommt noch etwas hinzu: Europa muss nicht geliebt werden. Europa funktioniert nicht nach dem Freund-Feind-Schema, sondern es will nur die konstruktive Kooperation möglichst vieler Staaten, auch weltweit. Wenn Europa seine rechtspolitische Tradition klar benennt, sie unmissverständlich und kategorisch einfordert, und wenn es vor allem auch erläutert, was diese Tradition als unmoralisch wertet, und warum, so wird dies langfristig seine Wirkung haben.

Schliesslich noch ein letztes, und dies aus aktuellem Anlass. Die Rede vom Kampf für das Gute und von der Vernichtung des Bösen hat auch fundamentalistische Wurzeln. Soweit Terrorismus fundamentalistisch begründet ist, fördert diese Rede deshalb aktiv den Terrorismus. Es steht ausser Zweifel, dass terroristische Aktivitäten mit allen Mitteln und in weltweiter Zusammenarbeit bekämpft werden müssen. Und es ist klar, dass dabei auch entwicklungspolitische Argumente eine Rolle spielen, denn Armut bereitet den Boden für die Rekrutierung von Terroristen. Aber es geht nicht an, dass daneben eine Sprache geführt wird, welche neue Terroranschläge hervorruft. Die rechtspolitische Tradition Europas ist in der Lage, diese Analyse in die weltweite Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus einzubringen.

Zivile Macht Europas, zivile Macht der Europäischen Union beruht nur zum Teil auf dem rechtspolitischen Dialog mit den Vereinigten Staaten. Diese zivile Macht basiert auch auf anderen Pfeilern, insbesondere auf dem europäischen Sozialmodell, von dem heute auch noch die Rede sein wird. Wenn ich das Hauptgewicht auf diesen rechtspolitischen Dialog gelegt habe, so deshalb, weil dieser Aspekt oft zu wenig betont wird.


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