Gret Haller

 

MARS ODER VENUS ?
Wem gehört die Zukunft des Planeten ?

Vorlesung im Rahmen der Oeffentlichen Vorlesungsreihe "Gesellschaft und Geschlecht" der Universität St.Gallen (Fachstelle für die Gleichstellung) am 12.November 2003


 

Der Titel meiner Vorlesung kann zunächst verwirrlich erscheinen. Auch Mars und Venus sind bekanntlich Planeten, welche die Sonne umkreisen. Aber mit der Frage, wem die Zukunft des Planeten gehört, meine ich natürlich weder Venus noch Mars, sondern unseren Planeten, den wir bewohnen. Ich könnte nun - obwohl ich nicht viel davon verstehe - Ueberlegungen anstellen zu den Planetenkostellationen der kommenden Jahre, und wie sich das astrologisch verhält mit dem Einfluss von Venus und Mars auf die Dinge, die auf unserem Planeten geschehen oder geschehen könnten. Ich tue das nicht, eben weil ich nicht genügend davon verstehe, obwohl ich mir durchaus bewusst bin, dass da Wirkungskräfte vorhanden sind. Der Titel der Vorlesung spielt natürlich auf etwas viel weniger Esoterisches an, nämlich auf die Aussage des US-amerikanischen Politologen Rogert Kagan zur neuen Weltordnung und zum Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und Europa. Kagan ordnet die Vereinigten Staaten dem Planeten Mars zu, Europa umgekehrt dem Planeten Venus. In ihrer Dankesrede zur Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels hat Susan Sontag verdankenswerterweise darauf hingewiesen, dass jene Autoren, die in letzter Zeit in populären Traktaten die Vorstellung von einem unvermeidlichen Zusammenprall europäischer und amerikanischer Interessen und Werte entwickelt haben - Rom und Athen, oder eben Mars und Venus -, diese Antithesen keineswegs selber erfunden haben. Es gibt sie schon lange und sie wurden immer wieder beschrieben.

"Widerstand und Anpassung" lautet das Thema dieser Vorlesungsreihe. Es geht also darum, das Verhältnis zwischen Europa und den Vereinigten Staaten im Hinblick darauf auszuleuchten, ob auf einer Seite des Atlantiks eine Anpassung an die andere Seite erfolgt, ob das überhaupt möglich ist, und - wenn ja - ob es sinnvoll sei. Die Frage nach Anpassung und Widerstand hat mich während meiner fast fünfjährigen Tätigkeit in Sarajevo unter dem Friedenabkommen von Dayton und in einem sehr stark US-dominierten Arbeitsumfeld sehr beschäftigt. Ich habe diese Problematik dann ausführlich behandelt in einem Buch mit dem Titel "Die Grenzen der Solidarität", das allerdings vor dem Irak-Krieg geschrieben wurde. Und der Umgang mit Anpassung oder Widerstand hat sich in Europa durch diesen Krieg massgeblich verändert. Die Schlussfolgerung bleibt aber die selbe, sie ist nur aktueller geworden. Einen Bezug zur geschlechtsspezifischen Betrachtungsweise habe ich öffentlich noch nie hergestellt. Aber ich bin seinerzeit über jene Themen politisiert worden, die ich Anfang der Siebziger Jahre noch als "Frauenfrage" bezeichnete, und die sich dann durch die Frauenbewegung auch für mich in ein feministisches Engagement verwandelten. Die Auseinandersetzung mit feministischer Theologie hat mich in jener Zeit stark geprägt, gerade im Zusammenhang mit den Grundbegriffen von Anpassung und Widerstand. Auch später blieb dies eine wichtige Grundlage meiner politischen Tätigkeit. Und als ich nun in den letzten Jahren unerwartet mit dem Verhältnis zwischen Europa und den USA konfrontiert wurde, wusste ich immer, dass die Sensibilisierung auf gewisse transatlantische Unterschiede auch etwas zu tun haben musste mit gesellschaftlichen Grundkonzeptionen, wie sie eher von Frauen oder von Männern erfunden worden sein könnten. Vor allem was den Aspekt der Gewaltbereitschaft anbelangt, war dies offensichtlich. Der Zusammenhang mit der Geschlechterfrage war mir jedoch nicht so wichtig, dass ich ihn öffentlich hätte thematisieren wollen. Nun hat das Herr Kagan besorgt, und wenn ihm das so wichtig ist, so kann es mir nur recht sein. Nur: Wenn man das schon thematisieren will, dann kann sich die Analyse natürlich nicht auf die Gleichung beschränken, dass Gewaltbereitschaft zu einer Machterweiterung führe, während Ohnmacht auf mangelnder Gewaltbereitschaft beruhe. Dies ist in etwa die Einteilung, die dieser US-Politologe für Europa und die Vereinigten Staaten vornimmt, weshalb er sein Land dem Mars und Europa der Venus zuordnet. Die Sache liegt natürlich etwas komplizierter, es geht vor allem auch um rechtliche Kategorien. Diese will ich nun in kurzen Zügen darstellen, wobei ich sie so kurz zusammenfasse, dass es notwenigderweise als holzschnittartig erscheint - die entsprechenden Analysen im erwähnten Buch sind differenzierter gehalten. Die nun folgende Zusammenfassung habe ich in sechs Punkte gegliedert.

Zusammenfassung transatlantischer Unterschiede

1) Europa hat mit dem Westfälischen Frieden 1648 die Religion säkularisiert, d.h. sie wurde der staatlichen Ordnung unterworfen. Die Puritaner, welche damals England in Richtung Amerika verliessen, betrachteten demgegenüber ihre Religionsgemeinschaften als öffentliche Ordnung schlechthin, die keines Staates bedurfte. Sie haben die Staatlichkeit der Religion unterworfen, was zu einem strikten Staatsminimalismus führte, der die Vereinigten Staaten bis heute prägt. Die Trennung von Kirche und Staat dient jenseits des Altantiks dazu, die Religion vor dem Staat zu beschützen, während die in Europa erfolgte Säkularisierung den Staat vor der Religion beschützt. Europäerinnen und Europäer haben eine staatspolitische Identität, über welche US-Amerikanerinnen und -Amerikaner praktisch nicht verfügen. Die US-amerikanische Gesellschaft ist eine möglichst staatsfreie Gesellschaft. Dazu eine Klarstellung: Ich spreche hier nicht von ökonomischen Kategorien, also nicht von mehr oder weniger Sozialstaat. Die Frage des Sozialstaates ist dann erst eine Folgeerscheinung von dem, was ich hier anspreche. Es geht darum, ob es die Kategorie "Staat" überhaupt gibt und was sie politisch bedeutet. Es geht - ich habe das Wort bereits genannt - um staatspolitische Identität.

2) Dies ist nun auch die Grundlage für ein sehr unterschiedliches Rechtsverständnis beidseits des Atlantiks. Europa denkt in Rechtsordnungen, welche dem Staat anvertraut werden, und die dem Einzelnen den Rahmen zur Verfügung stellen, in welcher er seine gesellschaftlichen Aktivitäten entwickelt. In den Vereinigten Staaten geht man umgekehrt von den Rechten des Einzelnen aus, welche sich immer wieder neu gegenübergestellt werden. Ein Beispiel: In Europa werden gefährliche Produkte per Gesetz verboten. In den USA geschieht dies nicht, sondern man vertraut auf den Korrekturmechanismus der Sammelklage, welche den Produzenten so teuer zu stehen kommen kann, dass er es sich gut überlegt, ob er ein Produkt auf den Markt bringen will, dessen Schädlichkeit er nicht genügend geprüft hat. Der Grund für die beiden verschiedenen Rechtsverständisse liegt im Staatsverständnis: Wenn man in Rechtsordnungen denkt, muss man in der Rechts- und Staatsphilosophie einen Staat zur Verfügung haben, dem man die Rechtsordnung anvertrauen kann. Hat man keinen solchen Staat zur Verfügung, so kann man gar nicht in Rechtsordnungen denken, so dass man die privaten Rechtsträger - Einzelpersonen oder juristische Personen - zu Trägern der Rechtsfortentwicklung macht. Auch hier noch eine Klarstellung - die sich wohl eher an Juristinnen und Juristen richtet: Mit dem Unterschied zwischen dem kontinentaleuropäischen Rechtssystem des "civil law" und dem anglo-amerikanischen Rechtssystem des "common law" hat die eben erläuterte Unterscheidung wenig zu tun. Das Staatsverständnis der Briten ist so europäisch, dass es europäischer fast nicht mehr geht. Denken Sie nur an das britische Verhältnis zwischen Staat und Religion: Wenn Sie völlig sicher sein wollen, dass die Religion in die staatliche Ordnung eingebunden bleibt, dann machen Sie das Staatsoberhaupt gleichzeitig zum Kirchenoberhaupt. Das haben die Briten sehr früh begriffen.

3) Mit den beiden ersten Punkten ist auch bereits das transatlantisch unterschiedliche Demokratieverständnis begründet. In Europa wird Demokratie vor allem begriffen als Wahl der Parlamente, welche die Rechtsordnung erlassen - in der Schweiz kommt noch die direkte Demokratie hinzu, europäisch ist das aber ein Unikum. Anders in den Vereinigten Staaten, wo demokratische Identität vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass der Einzelne über Rechte verfügt, welche er jederzeit vor Gericht einklagen kann. Für den US-Amerikaner läuft Demokratie weitgehend über die Justiz. Wenn wir in Europa Wahlgeschäfte in den Vereinigten Staaten gelegentlich als reines Theater und für unsere Begriffe als nicht mehr sehr demokratisch empfinden, so müssen wir auch eingestehen, dass dies - auch wenn es so sein sollte - gar nicht so schlimm ist, denn dies alles macht - anders als bei uns - nur einen Teil des demokratischen Geschehens aus, und zwar den kleineren. Umgekehrt erklärt sich dadurch aber auch, warum Justiz in den Vereinigten Staaten so politisch ist.

4) Ein weiterer Unterschied betrifft das Verhältnis von Recht und Moral. In Europa sind Recht und Moral getrennt. In den Parlamenten werden zwar verschiedene moralische Konzepte gegeneinandergestellt und ausdiskutiert. Sobald sie in rechtsgültige Gesetze eingeflossen sind, spricht man nicht mehr von gut und böse, sondern von rechtlich zulässig, rechtlich geboten, rechtlich wünschbar oder umgekehrt von rechtlich unzulässig, strafrechtlich verboten. Der Straftäter ist nicht böse, er ist nun rechtlich strafbar. Er hat die selbe Menschenwürde wie der Staatspräsident. In den Vereinigten Staaten gibt es diese Trennung von Recht und Moral nicht oder jedenfalls nicht in dieser strikten Form. Sammelklagen werden fast nie rechtlich entschieden, sondern der öffentliche moralische Druck auf den Beklagten wächst so stark, dass er in einen ausserrechtlichen Vergleich einwilligt, wenn er nicht den eigenen Ruin riskieren will. In Europa hat kollektiv gültige Moral immer die Form von Rechtsnormen. Der Schritt von der Moral zur konkreten Tat erfolgt immer über das Recht. In den USA kann von der Moral direkt zur Tat geschritten werden. Der europäische Weg der Moral über die Rechtsnorm ist dort nicht notwendig.

5) Ich knüpfe nochmals an die historisch unterschiedliche Entwicklung an, und zwar was die Begründung der Nation anbelangt. Nationalstaaten wurden erst Ende des 18.Jahrhunderts begründet, und zwar beidseits des Atlantiks. In Europa erklärten sich damals längst bestehende Staaten wie England, Fankreich oder Spanien als Nationalstaaten, andere wie Deutschland oder Italien konstituierten sich erst später. Alle europäischen Nationen begründeten sich aber ausnahmslos staatspolitisch, und auch für erst heute neu oder wiederentstehende Nationalstaaten ist dies der Fall. Die US-amerikanische Nation, die kurz vor der französischen Revolution aus der Taufe gehoben wurde begründet sich demgegenüber moralisch, das heisst sie verkörpert das Gute schlechthin. Die Wurzeln dieser Begründung sind auch religiös: Jene Auswanderer in die Neue Welt, welche überhaupt über eine weltanschauliche Motivation verfügten, ausgezogen waren, um jenseits des Atlantiks nicht nur eine neue, sondern auch eine bessere Welt zu schaffen. Mangels staatspolitischer Identität und aufgrund der umgekehrten Rangfolge von Religion und Staat stand der US-Nation eine staatspolitische Begründung nach europäischem Muster gar nie offen. Die religiöse Begründung stand umgekehrt keiner europäischen Nation offen, denn Religion war seit 1648 definitiv säkularisiert.

6) Als letzten Punkt dieser kurzen Zusammenfassung möchte ich das erwähnen, was in den Vereinigten Staaten anstelle der europäischen staatspolitischen Identität figuriert. Im gesellschaftlichen Selbstverständnis finden wir in diesem Land anstelle der Staatlichkeit die Gemeinschaften. Es sind längst nicht mehr nur die religiösen Gemeinschaften wie in den Anfängen der Besiedlung des Kontinentes, sondern es sind unzählige Clubs, Vereine, Gesellschaften, die Kultur, Wohltätigkeit oder einfach Geselligkeit pflegen. Gesellschaftliche Zugehörigkeit erlangt man einerseits durch die Zugehörigkeit zu solchen Gemeinschaften, andererseits aber durch das Bekenntnis zum Amerikaner-Sein, und das ist das Bekenntnis zur Nation. Auf nationaler Ebene wird die mangelnde staatspolitische Identität in den USA nämlich mit einer ausgeprägteren nationalen Identität kompensiert. Der grosse kollektive Druck zum patriotischen Bekenntnis, den man nach dem 11.September 2001 beobachten konnte, war dafür ein eindrückliches Beispiel. Auch in Europa gibt es die nationale Identität, die aber aufgrund der staatspolitischen Begründung der Nation eben über eine sehr ausgeprägte staatspolitische Komponente verfügt.

Zu dieser kurzen und holzschnittartigen Zusammenfassung muss ich noch beifügen, dass die sechs erwähnten Punkte keineswegs abschliessend gedacht sind. Ich habe versucht, einige Elemente herauszugreifen, die mir erlauben könnten, einige Aussagen zu machen einerseits zum Themenbereich "Widerstand und Anpassung" und andererseits zu Venus und Mars, was immer man unter letzterem verstehen mag.

Rechtsverständnis, Völkerrecht

Heute glaube ich, dass diese beiden Themenbereiche ganz entscheidend mit dem Rechtsverständnis zusammenhängen, zu welchem ich in der vorangehenden Zusammenfassung schon einiges gesagt habe. Meine Recherchen über die transatlantischen Unterschiede sind ausgelöst worden durch Beobachtungen während meiner Zeit in Sarajevo in einem sehr stark US-dominierten Arbeitsumfeld. Weil es in Bosnien ja darum ging - oder darum gegangen wäre -, einen europäischen Staat aufzubauen, ist dieses Land in der Nachkriegszeit wohl einer der wenigen Orte, wo man transatlantisch unterschiedliches Denken im Masstab eins zu eins hat erfahren können. Nach meiner Rückkehr habe ich meine Beobachtungen durch Lektüre zur transatlantischen Verscheidenheit vertieft. Ich kam dabei zunehmend zur Ueberzeugung, die Unterschiede im Rechtsverständnis müssten sich über kurz oder lang intensiver bemerkbar machen, und ich stellte mir vor, dass dies wahrscheinlich im Rahmen einer Entwicklung über zehn oder zwanzig Jahre geschehe, die sich vor allem im Handelsrecht manifestiere. Es kam grundlegend anders. Erstens kam es viel schneller, und zweitens zeigten sich die Unterschiede ekklatant im Bereich des Völkerrechts. Aber: Es zeigten sich hier genau die selben Unterschiede im Rechtsdenken. Deshalb möchte ich nun anhand des Völkerrechtes aufzuzeigen versuchen, um was es genauer besehen geht.

Das Völkerrecht - also das Recht, welches die Beziehungen zwischen den Staaten regelt - wurde in Europa zusammen mit der Säkularisierung der Religion 1648 im Westfälischen Frieden erfunden. Es wurde die Souveränität der Staaten und und vor allem ihre Gleichheit festgeschrieben. Wohl gab es Unterschiede zwischen den grossen und den kleinen Staaten, indem als glaubwürdige Garantiemächte - also Staaten, welche die vereinbarte Friedensordnungen durchsetzen sollten - verständlicherweise nur die grösseren in Frage kamen. Aber das Prinzip der Gleichheit der Staaten und ihrer Souveränität stand in Europa von nun an immerhin in der Theorie fest, und auch wenn danach unzählige Verletzungen dieser Prinzipien erfolgten, kam man immer wieder darauf zurück. Fest stand von nun an auch der Grundsatz, dass internationales Recht nur in gegenseitigem Konsens aller Beteiligten geschaffen werden könne. Dies verlangt bereits in der Theorie die Gleichheit der beteiligten Staaten, was nicht ausschliesst, dass gegenseitige Abhängigkeiten eine Rolle spielen und die Meinungsäusserungen der einzelnen Staaten politisch beeinflussen. Interessant ist vor allem, dass in Europa die Gleichheit der Staaten in der Theorie 150 Jahre vor der Gleichheit der Menschen erfunden wurde, die bekanntlich auf die französische Revolution zurückgeht. Und im transatlantischen Verhältnis ist nun vor allem auch interessant, dass es einen offentlichlichen Zusammenhang gibt zwischen der Gleichheit und dem Denken in Rechtsordnugnen. Auch völkerrechtliche Ordnungen - und sie vor allem - verlangen ein Denken in Rechtsordnungen, selbst wenn sie nicht - oder vielleicht noch nicht - in der Weise durchgesetzt werden können wie landesinternes Recht.

1648 bedeutet also nicht nur die transatlantische Weggabelung für das Verhältnis zwischen Staat und Religion. 1648 bedeutet auch die Weggabelung im Rechtsverständnis. Das transatlantisch unterschiedliche Rechtsverständnis hat sehr stark mit dem Begriff der Gleichheit zu tun. Und einmal mehr muss ich darauf hinweisen, dass ich hier nicht vor allem von sozialer Gleichheit oder Ungleichheit spreche, denn diese ist erst eine Folgeerscheinung der philosophischen Kategorie, um die es hier geht, nämlich dem Denken in Rechtsordnungen und dem Denken in Rechten des Einzelnen. Das Denken in Rechtsordnungen geht mehr von der Vorstellung der Gleichheit aller Beteiligten aus. Rechtsordnungen entstehen in der parlamentarischen Beratung, und Parlamente basieren jedenfalls in der Theorie auf dem Grundsatz des gleichen Wahlrechtes. Prozesse führen ist - wenn ich es etwas vereinfacht ausdrücken darf - eine etwas ungleichere Angelegenheit, jedenfalls in den Vereinigten Staaten, wo es nicht umsonst gemessen an der Bevölkerung - wenn ich richtig orientiert bin - etwa vier mal soviele Juristen gibt wie in Europa, und wo sich diese auch in Prozenten der Streitsumme honorieren lassen dürfen, wo mit anderen Worten die Justiz und ihre Anrufung viel mehr als in Europa ein Feld des Business darstellt.

Auch im Rechtsverständnis zeigt sich also ein Kern jener Wahrheit, durch welche zur Zeit das transatlantische Verhältnis häufig charakterisiert wird, dass sich gleichsam zwei Prinzipien gegenüberstehen: Auf der einen Seite die Stärke des Rechts und auf der anderen Seite das Recht des Stärkeren. Das Denken in Rechtsordnungen betont die Stärke des Rechts. Es unterstützt die Gleichheit der Rechtsteilnehmer, setzt aber staatspolitische Identität voraus, denn Rechtsordnungen werden dem Staat anvertraut. Demgegenüber lässt das Denken in Rechten des Einzelnen und ihr immerwährendes gegenseitiges Austarieren auch das Recht des Stärkeren zu, Gleichheit der Rechtsteilnehmer ist ihm weniger wichtig. Wenn heute einige Beitrittskandidaten zur Europäischen Union sich lieber den Vereinigten Staaten zugehörig fühlen als dieser Union, dann kann das nur deshalb geschehen, weil sie noch nicht unterscheiden zwischen Konzepten, welche diese Gleichheit beinhalten, und anderen, für die dies nicht der Fall ist. Wir müssten ihnen das im übrigen gar nicht übel nehmen, es ist relativ logisch: Sie waren gegenüber der dominiereden UDSSR so ungleich, abhänig und militärisch unterworfen, dass sie sich zunächst gar nichts anderes vorstellen können. Erst durch die Mitwirkung in der Union werden sie erfahren, wie differenziert in diesem Gebilde mit der Gleichheit umgegangen werden muss und auch umgegangen wird. Viele mittelosteuropäische Staaten werden das übrigens erfahren und lernen, bevor die Schweiz die Chance haben wird, es ebenfalls konret zu erfahren.

Neue Situation seit 1989

Anhand des Völkerrechtes ist uns in den letzten Jahren und vor allem in den letzten Monaten bewusst geworden, worin das unterschiedliche Rechtsverständnis der Vereinigten Staaten besteht. Seit den Neunziger Jahren lehnen die USA völkerrechtliche Einbindungen zunehmend ab, und zwar nicht nur die Einbindung in völkerrechtliche Verträge - Kioto-Protokoll, ICC und viele andere -, sondern auch die wenigen strukturierten Entscheidungsabläufe im Rahmen der UNO. Der Zeitpunkt dieser Veränderungen ist nicht zufällig, und er hat mit der gegenwärtigen Regierung der Vereinigten Staaten viel weniger zu tun, als man in Europa oft annimmt. Das Jahr 1989 hat das transatlantische Verhältnis auf eine völlig neue Basis gestellt, wie sie in der Geschichte noch nie gegeben war. Das Heraustreten der Vereinigten Staaten aus einer isolationistischen Haltung ist eine relativ junge Erscheinung. Beginnend mit dem ersten Weltkrieg, später in der Initiative von US-Präsident Wilson zur Gründung des Völkerbundes (dem die USA dann allerdings nicht beigetreten sind), mündete die Entwicklung in das Engagement im zweiten Weltkrieg und schliesslich in die Initiative zur Gründung der Vereinten Nationen, gefolgt vom Kalten Krieg. Diese ganze Zeitspanne bis 1989 ist geprägt von der Existenz eines militärisch mächtigen Gegners. Der erste Weltkrieg ging fast nahtlos in die Bedrohung durch Faschismus und Nationalsozialismus über, und diese mündete in die Bedrohung durch die UDSSR. Solange es einen militärisch starken Gegner gab, musste der Westen versuchen, diesen völkerrechtlich einzubinden, eine ur-europäische Methode, die 1648 definitiv erfunden worden ist. Auch den Vereinigten Staaten blieb kein anderer Weg, es war auch für sie überlebensnotwendig. Erstmals stehen die USA nun seit 1989 ohne militärisch mächtigen Gegner in einer Welt, von der sie sich jedenfalls bis heute nicht isolationistisch abzuwenden gedenken. In dieser Konstellation werden erstmals transatlantische Differenzen sichtbar, deren Wurzeln schon auf die Gründungszeit der "neuen Welt" zurückgehen.

Die Ablehnung des Völkerrechtes, also die Negation der Errungenschaften des Westfälischen Friedens, liegt in vielen jahrhundertealten Elementen der US-amerikanischen Ideengeschichte begründet. Ich fasse die wichtigsten Elemente hier nochmals zusammen: Es ist das mangelnde Denken in Rechtsordnungen, dies wiederum begründet in der mangelnden staatspolitischen Identität, letztlich aber auch in einem mangelnden Begriff der Gleichheit, sowohl was die Individuen anbelangt als auch was die Staaten anbelangt. So wie ich es eben formuliert habe, erscheint diese Haltung vor allem durch fehlende Dinge begründet. Man kann es umgekehrt auch positiv ausdrücken. Die US-amerikanische Ideengeschichte ist geprägt von der tiefen Ueberzeugung, dass sich die Dinge am besten entwickeln, wenn der einzelne Mensch seine Fähigkeiten ungehindert zum Tragen bringen kann, ungehindert durch die Rücksicht auf andere Menschen, und heute müsste man auch beifügen ungehindert durch die Rücksicht auf die Natur. Diese Haltung ist beseelt vom Glauben, dass sich das Gute durchsetzen wird, wenn man den Guten nur genügend Freiheit und Raum lässt, und mit Raum meine ich sowohl das geografische, als auch das ökonomische und - nicht zu vergessen - das spirituelle, das heisst den Bezug zum Religiösen. Und in diese Sicht fügt sich nahtlos auch das Verständnis der US-Nation ein. Weltweit wird sich das Gute durchsetzen, wenn man den guten Nationen genügend Freiheit und Raum lässt, dieses Gute durchzusetzen, und wenn man ihre Gewaltbereitschaft in dieser Richtung nicht nur akzeptiert, sondern auch schätzt und sich dankbar zeigt dafür. Was viele US-Amerikaner heute besonders schmerzt, ist die Undankbarkeit der Europäer und die Verkennung ihrer Opferbereitschaft. In dieser Weise kann man - von Europa aus gesehen - nur denken und vor allem fühlen, wenn man die Erfahrung nicht gemacht hat, die damals zum westfälischen Frieden führte, und die sich danach verschiedentlich wiederholt hat, so dass die Errungeschaften von 1648 immer wieder neu belebt wurden, heute im Wachsen der Europäischen Union.

Mars und Venus

Mars und Venus - die Analyse von Herrn Kagan stimmt in dieser Zuordnung durchaus, nur kommt man zu einem anderen Schluss, wenn man etwas tiefer gräbt, wie ich es jetzt versucht habe. Geschichte ist immer die Entwicklung von der Gewaltanwendung zum Recht. Auch wenn es immer wieder Rückschläge gibt, manchmals sogar solche, welche die Zivilistation um Jahrzehnte oder vielleicht sogar Jahrhunderte zurückwirft, so findet über grosse Zeiträume hinweg besehen dennoch ein Uebergang statt von der Gewaltanwendung zu Regelungen, welche die Gewaltanwendung vermeiden oder immerhin beschränken sollen. Und derartige Regelungen - wie immer sie geartet sein mögen - bezeichnet man als Recht. Kriegerische Gewaltanwendung ist dem Planeten Mars zugeordnet. Das Recht könnte astrologisch verschiedenen Planeten zugeordnet werden, ich denke jedenfalls nicht vorwiegend der Venus. So wie der kagansche Vergleich zwischen Mars und Venus gedacht ist, soll er - wie ich es verstanden habe - Europa auf das Weibliche reduzieren, weil diesem Kontinent die Gewaltbereitschaft fehle, und dies offenbar durchaus in der Absicht, den Kontinent als minderwertig darzustellen. Lassen wir das einmal im Raum stehen. Ich möchte von einer anderen Ueberlegung ausgehen. Ich glaube, Venus kann ohne Mars gut leben, Mars jedoch kann ohne Venus nicht leben. Auf Männer und Frauen als physische Personen lässt sich diese Aussage vielleicht nicht im Massstab eins zu eins übertragen, obwohl ich einräumen muss, dass ich sehr viel mehr Frauen kenne, die ohne Männer glücklich sind, als ich Männer kenne, die ohne Frauen glücklich sind. Aber das ist ja auch nicht das Thema meines Vortrages. Ich meine es vielmehr im Sinne einer psychologischen Kategorie, und ich meine es vor allem politisch. Und diesem politischen Element möchte ich jetzt noch etwas auf den Grund gehen.

Vorweg folgendes: Insoweit sich die Geschichte unseres Planeten überhaupt irgendwie zwischen Mars und Venus bewegt, führt sie zweifellos von Mars zu Venus und nicht umgekehrt. Der Planet selber setzt schon ökologische Randbedingungen, welche ein martialisch inspiriertes Umgehen mit ihm nicht erlauben. Verständlicherweise - und weil die kagansche Zuordnung an sich eben teilweise durchaus richtig ist - wird das in Europa heute wenigstens zum Teil bereits eingesehen, während dies in den Vereinigten Staaten noch nicht der Fall ist. Europa, die europäischen Staaten und die Europäische Union müssen sich also überlegen, wie politisch vorzugehen ist, um ihre Sicht weltweit möglichst durchzusetzen, nicht nur im Bereich der Oekologie, sondern ganz generell im Bereich des Rechtsverständnisses. Eine ganz wichtige Einsicht liegt darin, dass Europa überhaupt nichts neu erfinden muss. Es reicht aus, wenn die europäischen Staaten die europäische Rechtstradition genau kennen, wenn sie sie benennen, und wenn sie unmissverständlich klar machen, dass sie nicht gewillt sind, von ihrer Tradition abzuweichen. Sobald man erkennt, dass diese ganze Tradition auch auf 1648 zurückgeht, dass damals die ideengeschichtliche Weggabelung angelegt wurde, die heute in den transatlantischen Unterschieden wieder neu sichtbar wird, erscheint der Weg eigentlich als klar vorgezeichnet. Der Ansatzpunkt liegt genauer gesagt erstens in der Gleichheit und zweitens im Verhältnis zwischen Recht und Moral.

Völkerrecht, die Guten und die Bösen

Wenn die Vereinigten Staaten heute darauf bestehen, die Nationen dieser Welt in gut und böse einzuteilen, so ist dies die direkte Gegenposition zu einer völkerrechtlichen Ordnung. Eine solche Ordnung kann nämlich nur Wirksamkeit entfalten, wenn sich möglichst alle Staaten ihr unterstellen. Und dies ist verständlicherweise nur möglich, wenn man nicht unterscheidet in solche, die man - weil sie gut sind - dabeihaben will, und solche, die man - weil sie böse sind - nicht dabeihaben will. Auch das Völkerrecht kann nur funktionieren, wenn Recht und Moral getrennt sind. Auch beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge stehen sich verschiedene Konzepte der Moral gegenüber, so wie ich es für die Gesetzgebung in den Parlamenten beschrieben habe. Der Völkerrechtsvertrag selber ist dann moralisch neutral, wenn er einmal abgeschlossen ist. Europa kann also inhaltlich im Prinzip drei Dinge ganz unmissverständlich einfordern: Erstens die Gleichheit aller Staaten und ihre gleichen Mitwirkungsrechte, zweitens - umgekehrt - den Verzicht auf moralische Qualifikationen, und drittens - gestützt auf die beiden erstgenannten Punkte - die Erarbeitung weltweit verbindlichen Völkerrechtes, dem sich alle Nationen unterstellen sollen.

Meine Ausführungen zu Beginn haben deutlich gemacht, dass es nicht möglich sein wird, in den USA diese Haltung durchzusetzen. Weder ist es möglich, innnerhalb der Vereinigten Staaten das Verhältnis zwischen Religion und Staat nach europäischem Muster umzudrehen, noch ist es möglich, in den Vereinigten Staaten ein europäisches Rechtsdenken zu etablieren. Die US-amerikanische Gesellschaft ist genau so wie Europa ein Produkt ihrer Ideengeschichte, das muss respektiert werden. So gesehen - und um die eingangs gestellte Frage nach Widerstand oder Anpassung aufzunehmen - sind beide Seiten des Atlantiks zum Widerstand verdammt. Etwas anderes ist hingegen durchaus möglich: Rational thematisiert werden können nämlich die Bruchstellen: Was heute weltpolitisch so virulent erlebt wird, ist die seit 1989 zunehmende Tendez, US-amerikanische Aussenpolitik nach den Mustern der US-innerstaatlichen Ideengeschichte auszugestalten. Damit hat sich sich die Bruchstelle zwischen den beiden ideengeschichtlichen Mustern in die Weltpolitik verschoben. Vor 1989 war das nicht so: Wie ich bereits ausgeführt habe, legte es die weltpolitische Konstellation des Kalten Krieges den Vereinigten Staaten nahe, sich insofern relativ "europäisch" zu verhalten, als die völkerrechtliche Einbindung des Gegners als Methode durchaus akzeptiert wurde, und damit auch die eigene Einbindung. Damals lag die Bruchstelle zwischen den beiden Denkmustern wenigstens zum Teil zwischen der US-amerikanischen Innenpolitik und der US-amerikanischen Aussenpolitik. Und es war immer die Aufgabe aller Präsidenten der Vereinigten Staaten, ihrem Volk die aussenpolitischen Notwendigkeiten schmackhaft zu machen, auch wenn sie dem US-amerikanischen Rechtsverständnis und der Ideengeschichte dieses Landes nicht entsprochen haben. Das den US-Amerikanern von Kindsbeinen an mitgegebene Sendungsbewusstsein, wonach diese Nation das Gute in alle Welt hinauszutragen habe, erleichtert dem Präsidenten diese Aufgabe, wie auch der Umstand, dass sich das US-amerikanische Volk traditionsgemäss viel mehr für Innenpolitik als für Aussenpolitik interessiert. In Schwierigkeiten gerät ein Präsident meist erst dann, wenn US-Soldaten in Auslandeinsätzen getötet werden.

Vom formalen her kann die heutige Aufgabe Europas im transatlantischen Verhältnis somit einfach umschrieben werden. Es geht darum, die Bruchlinie zwischen den beiden Denkmustern geografisch gesehen aus dem Atlantik wieder auf den amerikanischen Kontinent zu verschieben, sich also dem Zustand vor 1989 wieder anzunähern, auch wenn es keinen militärisch mächtigen Gegner der USA mehr gibt. Dass dieses Land mit dieser Buchstelle im Innern durchaus leben kann, hat die Zeit des Kalten Krieges bewiesen.

Moralischer Liebesentzug ?

Ich kann keine konkreten Rezepte anbieten, wie dies zu bewerkstelligen wäre. Und doch möchte ich meine Ausführungen mit einem Gedankengang abschliessen, der einen Bereich betrifft, in welchem sich das Weiterdenken zweifellos lohnt. Bei aller Trennung von Recht und Moral gibt es für Europa etwas, das eine moralisch Kategorie darstellt, und dies sogar in höchstem Masse: Der Umstand nämlich, dass man überhaupt eine Rechtsordnung will, dass man sie erarbeitet und dass man sie zur Befriedung der Gesellschaft einsetzt. Staatspolitische Identität ist in diesem Sinne für Europa auch eine moralische Kategorie, staatspolitische Erziehung ein ganz wichtiger Faktor. Wo also liegt der Unterschied dieser europäischen Betrachtungsweise verglichen mit der US-amerikanischen ? Die US-amerikanische Denkweise definiert das Gute im Alleingang und will es direkt durchsetzen. Die europäische Denkweise verlangt, dass das Gute von allen Beteiligten gemeinsam definiert, ins Recht gefasst und gemeinsam umgesetzt wird. Der US-amerikanischen Denkweise erscheinen jene Nationen als unmoralisch, welche sich an ihrem Kampf für das Gute nicht beteiligten. Aber genau so unmoralisch erscheint der europäischen Denkweise eine Nation, welche sich dem Verfahren wiedersetzt, das Gute gemeinsam ins Recht zu fassen, es gemeinsam als Recht umzusetzen - und nicht mehr als das Gute. Damit sind wir plötzlich auf der selben Ebene angelangt, und es ist diese Ebene, auf der sich das Weiterdenken lohnt. Wenn europäische Staaten sich über die USA moralisch empören, und wenn sie dies machtpolitisch begründen, so ist dies den Protagonisten jenseits des Atlantiks nicht nur egal, sondern es schmeichelt ihnen sogar und verlasst US-Politologen, sich genüsslich über Mars und Venus auszulassen. Was Europa den USA entgegenhalten kann, ist nicht machtpolitisch begründet, sondern rechtspolitisch. Wenn die europäischen Staaten ihre drei erwähnten Forderungen ganz konsequent einbringen, und zwar nicht mit Bezug auf das US-Innenverhältnis, sondern nur auf das US-Aussenverhältnis, dann haben sie auch die Möglichkeit, diese drei Forderungen mit anderen Verhandlungspunkten zu verknüpfen. Zum Beispiel handelspolitische Konzessionen gegen die Ratifikation des Kioto-Protokolls, oder was man sich sonst noch an Spielarten vorstellen kann: Es sind hier mannigfaltige Deals denkbar.

Der zentrale Punkt eines solchen Vorgehens liegt jedoch nochmals auf einer anderen Ebene. Derartige Verknüpfungen müssen ja auch begründet werden. Sie müssen immer wieder neu begründet werden. Und wenn das europäische Vorgehen konsequent ist, wird auf entsprechende Begründungsnachfrage immer wieder gleich argumentiert, man halte die Verweigerung, das Gute gemeinsam ins Recht zu fassen, für unmoralisch, nicht für machtpolitisch unmoralisch, sondern für rechtspolitisch unmoralisch. So wie ich die US-amerikanische Denkweise einschätze, könnte das jedenfalls längerfristig sein Wirkung haben. Es ist genau diese Sprache, welche jenseits des Atlantiks verstanden wird, sowohl durch Politiker als auch im Volk. Diese Sprache setzt beim US-amerikanischen Sendungsbewusstsein als solchem ein. Oder anders ausgedrückt: Ich kann mir kaum vorstellen, dass Exponenten der US-Aussenpolitik - genau so wie viele einzelne US-Amerikaner - es über lange Zeit ertragen würden, auf diese Weise moralisch nicht mehr geliebt zu werden. Das US-amerikanische Sendungsbewusstsein will das Gute in die Welt hinaus tragen, notfalls sogar mit Gewalt. Aber es will dafür auch geliebt werden. Und wenn ein US-amerikanischer Präsident - vielleicht nicht gerade der gegenwärtige, aber ein künftiger - dem Geliebt-Werden wieder etwas nachhelfen könnte, indem er sich aussenpolitisch wieder mehr europäischer Methoden des Rechtsdenkens bedient, und dies nach innen im Lande in geeigneter Weise vermittelt, so würde er dies womöglich tun. Voraussetzung dafür ist aber eine konsequente Haltung jener europäischen Staaten, die sich auf eine solche Strategie einlassen wollen. Kernstück dieser Strategie ist letztlich der moralisch motivierte Liebesentzug.

Vor diesem Hintergrund bin ich nun doch geneigt, die verschiedenen Fragen zu beantworten, nicht nur die Frage nach Anpassung und Widerstand Europas, sondern auch die Titelfrage. Erste Antwort: Europa darf sich nicht anpassen an das US-Rechtsverständnis, Politikverständnis, Demokratieverständnis und Staatsverständnis. Unser Kontinent müsste in seiner Geschichte bis zum Jahre 1648 zurückmarschieren, er müsste dort die transatlantische Weggabelung in umgekehrter Richtung unter die Füsse nehmen. Das kann man nicht, da ist Geschichte und Erfahrung doch wohl zu wirkungsmächtig. Und die Titelfrage ? Meine Damen und Herren, Liebesentzug ist nicht auf dem Planeten Mars zu Hause. Liebesentzug ist auf dem Planeten Venus zu Hause. Und vor diesem Hintergrund möchte ich die folgende Antwort geben: Wenn die skizzierte Strategie weiterentwickelt wird, gehört die Zukunft unseres Planeten auch der Venus.


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