| Gret Haller |
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ERWARTUNGEN EINER EUROPäISCHEN POLITIKERIN AN DEN BEITRAG DER THEOLOGIE ZUM FRIEDEN Zweiter Hauptvortrag am 5.Internationalen Kongress der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie zum Thema "Gespenster der Angst in Europa - Provokation der Theologie", 29.August bis 2.September 2004 in Freiburg (Schweiz) und Genf
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Ich bin gebeten worden, meine Erwartungen an den Beitrag der Theologie zum Frieden zu formulieren, und zwar ausdrücklich in meiner Eigenschaft als "europäische Politikerin". Erlauben Sie mir dazu eine Vorbemerkung: Ich bin ursprünglich Juristin, bin seit drei Jahrzehnten politisch aktiv, zunächst nebenberuflich, dann als Berufspolitikerin, später als Diplomatin und zur Zeit als Publizistin. Heute übe ich kein politisches Amt mehr aus, insbesondere nicht auf europäischer Ebene. Sie wissen, dass die Schweiz noch nicht Mitglied der Europäischen Union geworden ist, ein Umstand, den ich sehr bedaure. Wenn ich mit dem Titel meines Referates trotzdem einig gehe und es wage, mich als europäische Politikerin bezeichnen zu lassen, so deshalb, weil ich seit 1990 in diesen verschiedenen politischen Funktionen immer an der Herausbildung einer europäischen politischen Identität gearbeitet habe, und dies sowohl in West- als auch in Mittelosteuropa. Ueber dem europäischen Raum schweben viele Gespenster der Angst. Je nach Region erscheinen die einen oder die anderen als bedrohlicher. Die Angst vor Terroranschlägen besteht seit dem 11.März dieses Jahres auch in Europa. Aber es gibt auch starke individuelle Aengste, Angst vor Verlust der Anstellung, Angst vor individueller Verarmung, Angst vor den Einwanderern, welche einem die Stelle wegnehmen könnten, Angst vor Lohndumping, Angst vor Statusverlust ganz generell, aber auch Angst vor Heimatverlust. Der Begriff des Verlustes kennzeichnet sehr viele dieser Aengste. Da Sie mich gebeten haben, meine Erwartungen an den Beitrag der Theologie zum Frieden zu formulieren, werde ich nicht von allen diesen Aengsten sprechen. Mein Beitrag weist nur einen Zusammenhang auf mit der Angst vor Kriegen und jener vor Terroranschlägen. In einigen Regionen des Balkans, in Afghanistan und im Irak sind diese beiden Phänomene immer noch nahe miteinander verknüpft, insbesondere auch in Israel. Trotzdem möchte ich hier vorweg festhalten, dass es sehr gefährlich ist, vom "Krieg gegen den Terrorismus" zu reden, und dass wir diese Formulierung ablehnen sollten. Terroranschläge sind strafbare Handlungen, denen polizeilich zu begegnen ist, wenn auch in welchweiter polizeilicher Zusammenarbeit, welche mitunter Methoden einsetzen kann, die sich militärischer Technologien bedienen. Der Begriff des Krieges gegen den Terrorismus wurde nach dem 11.September 2001 in den Vereinigten Staaten geprägt, und heute realisieren wir rückblickend, was alles mit dieser Begrifflichkeit gerechtfertigt werden sollte. Ich wollte diese sprachliche Klarstellung lediglich voranstellen, auch wenn ich auf diese Zusammenhänge direkt nicht mehr eintreten werde. In einem Beitrag zum Bulletin Ihrer Gesellschaft habe ich kürzlich unter dem Titel "Der transatlantische Dialog und die Achse der Säkularisierung" eingehend beschrieben, inwieweit Europa und die Vereinigten Staaten ganz unterschiedliche Wege gegangen sind, was insbesondere die Bedeutung und die Beziehung zwischen Staat, Nation und Religion anbelangt. (1) Herr Prof. Loretan hat mir versichert, Sie hätten diesen Text weitgehend gelesen, ich dürfe darauf aufbauen. Wenn ich auf einzelne Elemente aus diesem Text zurückkomme, so deshalb, weil ich für bestimmte Abläufe, welche ich in diesem Artikel beschrieben habe, auch noch eine andere Begrifflichkeit einführen möchte. Es ist ja bereits mehr als ein Jahr her, dass ich diesen Artikel geschrieben habe. Ich bin ausgegangen vom Westfälischen Frieden, der in Europa der Säkularisierung zum Durchbruch verholfen hat. Vorangegangen war im Jahre 1555 eine Teilsäkularisierung durch den Augsburger Religionsfrieden, die sich am prägnantesten im Satz "cuius regio - eius religio" ausdrückt. Diese Regelung wurde dann 1648 weiterentwickelt. Dass man den damaligen Durchbruch auch heute noch als Säkularisierung bezeichnet, ist zweifellos richtig. Er kann in den folgenden drei Punkten zusammengefasst werden: Erstens die Einbindung der Religion in eine übergeordnete staatliche Ordnung, zweitens die Statuierung des Prinzips der Gleichheit der Staaten und drittens - gestützt darauf - die Erfindung des Völkerrechtes. Völkerrecht, also Recht zwischen verschiedenen Staaten kann man nur vereinbaren, wenn die beteiligten Akteure gleich beteiligt sind und die Repräsentanten jedes Staates am Schluss ihre Unterschrift unter das vereinbarte Dokument setzten können. Die Weiterentwicklung besteht dann in der Vereinbarung von qualifizierten Mehrheiten in bestimmten Bereichen, die ebenfalls die Gleichheit der beteiligten Staaten voraussetzt - aber das war im Jahre 1648 noch für Jahrhunderte reine Zukunftsmusik. Da ich hier vor Theologinnen und Theologen spreche möchte ich noch kurz eine Klammer öffnen und auf die kirchenrechtlichen Wurzeln der damaligen Vorgänge hinweisen. In der europäischen Rechtsgeschichte gab es immer den Dualismus zwischen dem weltlichen Zivilrecht und dem kanonischen Recht. Auf die Bedeutung solcher Dualismen ganz generell werde ich zurückkommen. Neben vielen anderen Unterschieden qualifizierte sich das kanonische Recht immer als staatsübergreifend, also nicht auf irgend ein Territorium beschränkt. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass jener Bereich, in welchem die explizite Berufung auf kirchenrechtliche Wurzeln noch am häufigsten stattfindet, das Asylrecht ist. Das Vorbild für die staatenübergreifende Völkerrechtsordnung ist also durchaus auch im kanonischen Recht zu suchen. (2) In diesem Sinne ist es auch richtig, für 1648 von einer Säkularisierung - hier gemeint als Verweltlichung - der bereits bestehenden und die Staaten übergreifenden Ordnung des kanonischen Rechtes zu sprechen. Damit möchte ich die Klammer zum kanonischen Recht vorerst schliessen, ich werde sie aber bald wieder öffnen müssen. Religion und Recht Säkularisierung im Sinne des westfälischen Friedens heisst also Einbindung in eine übergeordnete Rechtsordnung. Religionen, welche sich einem solchen Ansinnen widersetzen, tragen fundamentalistische Züge. Wenn ich nun zum Begriff des Fundamentalismus komme, so will ich dazu eine Vorbemerkung machen, welche ich bereits zum Begriff der Säkularisierung genau so hätte machen können: Beide Begriffe werden in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet, die sich sogar teilweise widersprechen. Die einfachste Formel, die sicher falsch ist, lautet: Der Westen ist säkularisiert, der Islam ist fundamentalistisch, weshalb sich zwischen diesen beiden Kulturkreisen jetzt ein "Clash of civilisations" anbahnt. Aus dieser Begriffsverwirrung finde ich am einfachsten und am raschesten heraus, wenn ich einen Bezug herstelle zum Recht, und wenn ich dieses Recht abgrenze von der absolut gesetzten Wahrheit. Fundamentalismus basiert immer auf einer absolut gesetzten Wahrheit. Diese Wahrheit kann nicht diskutiert werden, sie ist von höherer Warte vorgegeben, im religiösen Fundamentalismus von einer göttlichen Instanz oder von einer göttlich vorgegebenen Schrift. Fundamentalismus ist somit immer antipluralistisch, es darf keine Diskussion über die absolut gesetzte Wahrheit stattfinden, insbesondere nicht mit Personen, welche sich der absolut gesetzten Wahrheit nicht anschliessen wollen. Dies ist auch der Grund, warum Fundamentalismus über kurz oder lang in Gewaltanwendung ausartet: Die Undiskutierbarkeit der absoluten Wahrheit hat zur Folge, dass die Ungläubigen verfolgt werden, dass sie entweder durch Gewaltanwendung überzeugt oder dann vernichtet werden müssen. (3) Darin zeigt sich ein weiteres Element fundamentalistischen Denkens, welches ich noch erwähnen möchte: Im diesem Denken gibt es immer gute und böse Akteure, die Welt scheidet sich ganz generell in Gut und Böse. Diese Denkart ist gleichsam der Ausgangspunkt für jede fundamentalistische Betrachtungsweise. Wie bereits angekündigt, stelle ich diesem Schema nun das Rechtsdenken gegenüber, und nicht etwa den Begriff der Säkularisierung. Ich gebe durchaus zu, dass ich dabei das Recht aus einer ganz bestimmten Perspektive darstelle, die mir aber sehr wichtig scheint. Jede rechtliche Ordnung entsteht durch eine Auseinandersetzung darüber, was Recht sein soll. Das Völkerrecht entsteht in internationalen Konferenzen, an welchen gleichgestellte Staaten miteinander verhandeln. Das innerstaatliche Recht entsteht durch die Gesetzgebung in den Parlamenten, wo gleichberechtigte Parlamentsmitglieder in Vertretung ihrer Wählerschaft miteinander debattieren. Recht ist nie absolut, es ist nie ewig gültig. Es gibt zwar Rechtssätze, welche für eine gewisse Dauer nicht geändert werden dürfen, aber dann hat man sich zuvor darauf geeinigt, dass und warum dies sinnvoll sei. Natürlich gibt es auch Rechtsakte, welche auf den Willen von nur einer Person zurückgehen. Ein Bürgermeister hat gewisse individuelle Verordnungskompetenzen. Oder ein militärischer Befehlshaber hat seine Befehlsgewalt. Aber der Rahmen solcher Kompetenzen ist immer genau abgesteckt, und eine solche individuelle Verfügungskompetenz muss immer eine Rechtsgrundlage haben. Diese Rechtsgrundlage ist dann wiederum in einem demokratischen Diskursverfahren zustande gekommen. Recht ist nie absolut gesetzt Wahrheit. Und was ganz wichtig ist: Recht ist moralisch neutral, es teilt nicht ein in gut und böse. Eine Rechtsordnung hat sogar umgekehrt den Sinn, die Einteilung in gut und böse überwinden zu helfen, indem sie festhält, was richtig und unrichtig ist oder was erstrebenswert und was vermeidenswert ist. Bei der Rechtssetzung treffen zwar verschiedene Moralvorstellungen in den parlamentarischen Diskussionen aufeinander, das so gesetzte Recht ist jedoch moralisch neutral. Straftäter können strafrechtlich schuldig sein, weswegen sie bestraft werden. Aber moralisch böse sind sie deswegen noch nicht. Auch Straftäter haben ihre Würde als Mensch, die genau gleiche Würde wie der Staatspräsident als Mensch oder der Professor als Mensch oder der Bischof als Mensch, und genau die selbe Würde natürlich wie die Staatspräsidentin als Mensch, die Professorin als Mensch oder die Bischöfin als Mensch. Es versteht sich von selbst, dass ich hier von einer lutheranischen Bischöfin spreche. Oder wenn ich es noch viel klarer ausdrücken darf: Ein Terrorist hat genau die selben Menschenrechte wie Sie und ich. Damit komme ich nun auf einen zentralen Punkt, in welchem sich fundamentalistisches Denken vom Rechtsdenken unterscheidet, so wie ich Recht eben skizziert habe: Das Recht kennt die Gleichheit der Beteiligten, der Fundamentalismus kennt die Gleichheit nicht. Das Völkerrecht kennt die Gleichheit der Staaten, es kennt sogar zutiefst die Gleichheit der Individuen, seit 1948 der einzelne Mensch zum Völkerrechts-Subjekt erklärt worden ist, zum Subjekt und Träger der völkerrechtlich garantierten Menschenrechte nämlich. Jede staatliche Rechtsordnung kennt die Gleichheit der Rechtssubjekte, die Zivilrechtsordnung, die Strafrechtsordnung, das öffentliche Recht. Hier meine ich natürlich immer das weltliche Recht, aber auch das kanonische Recht hat einen Boden gelegt für den Gedanken der Gleichheit der Menschen, womit ich die Klammer ein zweites mal öffne. Im Kirchenrecht leitet sich der Gedanke der Gleichheit aus deren Gottesebenbildlichkeit des Menschen ab, und auch wenn sich diese Gottesebenbildlichkeit vor der Säkularisierung noch nicht zu einer eigentlichen Gleichheitsvorstellung entwickelt hatte, so ist der durch die Gottesebenbildlichkeit gelegte Boden dem weltlichen Recht dennoch vorangegangen. (4) Ich spreche hier aber vom weltlichen Recht und schliesse die Klammer wieder. Im Rechtsdenken gibt es die Gleichheit. Im fundamentalistischen Denken gibt es statt der Gleichheit die Auserwähltheit. Gleichheit und Auserwähltheit stehen in einer direkten Gegenposition, wenn man das Rechtsdenken mit dem fundamentalistischen Denken vergleicht. Gleichheit und Auserwähltheit schliessen sich gegenseitig aus, denn überall, wo es Auserwählte gibt, muss es auch Nichtauserwählte geben. Im staatlichen Recht gibt es deshalb keine Auserwähltheit von Menschen oder Menschengruppen, im Völkerrecht gibt es keine Auserwähltheit von Staaten. Natürlich gibt es mächtigere und weniger mächtige Staaten, aber das hat mit Auserwähltsein nichts zu tun. Frankreich ist trotz seiner verhältnismässigen Ueberlegenheit gleich viel wert wie Luxemburg. Recht und Nation Religionen, welche in eine übergeordnete Ordnung eingebunden sind, werden nicht gewalttätig. Religionen, welche sich nicht in eine übergeordnete Ordnung einbinden lassen, werden über kurz oder lang gewalttätig. Nun ist es aber offensichtlich auch in Gegenden zu Kriegen gekommen, in welchen die Religionen flächendeckend in übergeordnete Ordnungen haben eingebunden werden können, und nachdem dies bereits geschehen war, insbesondere in Europa. Die bis dahin angestellten Ueberlegungen sind offensichtlich nicht ausreichend. Deshalb wende ich mich nun der Zeit nach der Säkularisierung der Religion in Europa zu, und ich mache einen Zeitensprung, indem ich unmittelbar von der heutigen europäischen Friedensordnung ausgehe, wie sie sich seit 1945 in der Europäischen Union langsam entwickelt hat. Was in Westeuropa seit dem Ende des zweiten Weltkrieges geschieht, und in welchen Prozess nun auch die mittelosteuropäische Staaten einbezogen worden sind, kann sehr einfach umschrieben werden: Es handelt sich um die Einbindung der Nationen in eine übergeordnete rechtliche Ordnung. Sie haben richtig gehört, ich verwende genau die selben Wörter wie für die Umschreibung des Westfälischen Friedens. Die Parallelen zwischen 1648 und die Zeit nach 1945 sind unübersehbar. In den dreihundert Jahren, die zwischen diesen beiden Daten liegen, entwickelte sich zunächst das Phänomen der Nation. Und nach der Gründung von Nationalstaaten zeigte es sich, dass die Nation eine ähnlich verhängnisvolle Rolle übernehmen konnte wie früher die Religion vor ihrer Säkularisierung. Genau so wie im 16. und 17.Jahrhundert die absolut gesetzte Wahrheit der Religionen zu Religionskriegen geführt hatten, wurde später das absolute Bekenntnis zur Nation zur Kriegsursache. In seinem Buch "Das Fanal von Sarajevo" hat Urs Altermatt - heute Rektor dieser Universität - darauf hingewiesen, dass zwischen bestimmten Erscheinungsformen von Religion und dem Entstehen nationalistischer Bewegungen durchaus Parallelen bestehen. Diese äussern sich auch darin, dass der Nationalismus "mit ähnlichen Mitteln wie die Kirchen arbeitet und sakral-liturgische Formen besitzt. Die Menschen grüssen die Nationalfahne wie das Allerheiligste, sie singen die Landeshymne wie das Te Deum, sie versammeln sich zu Massenmeetings wie bei religiösen Festtagen, sie veranstalten Prozessionen zu nationalen Heiligtümern wie die Gläubigen zu Wallfahrtsorten." (5) Nach den Schrecken des zweiten Weltkrieges griff man deshalb auf das Muster zurück, welches man von 1648 sehr wohl zur Verfügung hatte. Deshalb ist die Europäische Union nichts anderes als die Einbindung der Nation in eine übergeordnete rechtliche Ordnung. Auch die anderen beiden Elemente, welche ich als charakteristisch für den Westfälischen Frieden bezeichnet habe, finden sich wieder: Die Gleichheit der Staaten und die Weiterentwicklung des Völkerrechtes, jetzt auch teilweise auf der supranationalen Ebene. Es entstand eine eigentliche Friedensordnung. So gesehen könnte man von einer "Säkularisierung der europäischen Nationen" sprechen. Das Muster für diese Säkularisierung der europäischen Nationen ist in der dreihundert Jahre früheren Säkularisierung der Religionen in Europa vorgegeben. Diese Darstellung wäre aber unvollständig ohne den Hinweis, wie oft und wie grundlegend die Errungenschaften des Westfälischen Friedens in Europa selber immer wieder in Frage gestellt worden sind. Die französische Revolution ging in den napoleonischen Kriegen unter, 1870 fand der deutsch-französische Krieg statt, ganz zu schweigen von den beiden Weltkriegen, und diese Aufzählung ist erstens immer noch höchst unvollständig, und zweitens beschränkt sie sich ohnehin auf Geschehnisse in Westeuropa. Je mehr die Nation im 19. Jahrhundert zur Ersatzreligion wurde, desto unpopulärer wurde vor allem der Gedanke der Gleichheit der Staaten, der ein zentrales Element des Westfälischen Friedens bildet. Im 19. Jahrhundert hielt man den Westfälischen Frieden für überholt. Jetzt waren die Nationen wieder im eigentlichen Sinne "auserwählt". Den Höhepunkt dieser Infragestellung brachte im 20. Jahrhundert der Nationalsozialismus. Hitler hatte im Sinn, nach einem Sieg über Frankreich den diesem Land diktierten Frieden in Münster unterzeichnen zu lassen. Dazu findet sich in Goebbels Tagebuch der Hinweis, der Führer denke an eine "restlose Liquidation des Westfälischen Friedens, der in Münster abgeschlossen worden ist und den er in Münster beseitigen will...". (6) Darin zeigt sich jener Absolutheitsanspruch in seiner ganzen Schärfe, für den Europa bereits im Vorfeld des Westfälischen Friedens kein guter Boden mehr gewesen war, und der dann 1648 in einer festgeschriebenen Klarheit überwunden wurde, auf welche man später wenigstens immer wieder zurückgreifen konnte. Die absolute Wahrheit, welche in diesem Absolutheitsanspruch zum Ausdruck kommt, ist fundamentalistisch, weshalb man diese Form des Nationalismus auch als nationalen Fundamentalismus bezeichnen kann. Die so formulierte absolute Wahrheit steht vor allem der Gleichheit entgegen,sie erträgt die Gleichheit nicht, weder eine Gleichheit der Staaten noch eine Gleichheit der Menschen, geschweige denn die gleiche Würde aller Menschen. Der nationalsozialistische Absolutheitsanspruch war so fundamental und so grauenhaft, dass die Menschen nach seiner Beseitigung 1945 nicht nur die Errungenschaften des Westfälischen Friedens wieder aufgenommen haben. Europa hat diese Errungenschaften weiterentwickelt und hat einen neuen Paradigmenwechsel eingeleitet, welcher dem Muster des Paradigmenwechsels von 1648 gefolgt ist. Geschichte verläuft manchmal spiralförmig, die selben Dinge kommen wieder, aber in einer neuen Windung der Spirale kommen sie in einer neuen Form. Wenn ich dargelegt habe, dass dem religiösen Fundamentalismus der nationale Fundamentalismus gefolgt ist, so vermute ich, dass wir heute in den Anfängen einer nächsten Windung stehe, in welcher der Fundamentalismus als ein kultureller in Erscheinung tritt. "Clash of civilisations" wird auf deutsch mit "Kampf der Kulturen" übersetzt. Möglicherweise müsste man sowohl in einer englischen als auch in einer französischen Uebersetzung von einem zivilisatorischen Fundamentalismus sprechen. (7) Die Antwort auf diese neue Form von Fundamentalismus wird wieder die selbe sein müssen, nämlich die Einbindung der verschiedenen Kulturen (englisch oder französisch übersetzt: Zivilisationen) in eine übergeordnete rechtliche Ordnung. Dies wird keine kompakte Welt-Rechtsordnung sein, oder jedenfalls noch sehr lange nicht. Die Anfänge der übergeordneten Ordnung sind bereits vorhanden, im Völkerrecht und in den Vereinten Nationen. Der Massstab, an welchem sich ablesen lässt, wie stark die einzelnen Staaten gefährdet sind, dem kulturellen Fundamentalismus zu verfallen, liegt in der Akzeptanz oder der Ablehnung des Völkerrechtes und der UNO. Und - das sei auch hier bereits vorweggenommen: Der Schlüssel zur Ueberwindung auch dieser neuen Erscheinungsform von Fundamentalismus liegt in Europa, denn es handelt sich gleichsam um die dritte Konfrontation mit dem selben Phänomen in einer neuen Form. Wenn auch mit zahlreichen Rückfällen und erst nach der Erfahrung entsetzlicher Katastrophen, so hat Europa die beiden ersten Erscheinungsformen des Phänomens doch zu überwinden vermocht, den religiösen Fundamentalismus im 17.Jahrhundert und den nationalen Fundamentalismus in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts. Es ist zu hoffen, dass es nicht nochmals zu derart entsetzlichen Katastrophen kommen muss, bis die Ueberwindung auch dieser dritten Erscheinungsform des Fundamentalismus gelingt. Noch etwas letztes möchte ich hier beifügen: Weil alle drei Fundamentalismen auf der selben spiralförmigen Linie angesiedelt sind, wiederspiegeln sie sich wechselseitig. Im kulturellen Fundamentalismus scheint der nationale Fundamentalismus auf, und in diesen beiden scheint auch immer wieder der religiöse Fundamentalismus auf. Die Haupterscheinungsform ist jeweils eine neue und die Protagonisten erklären das Phänomen verständlicherweise als neu, damit sie Begeisterung dafür wecken können. Aber es handelt sich jeweils um Neuauflagen des selben Grundmusters, welches auf der Einteilung in gut und böse beruht. So gesehen könnte man sagen, der moralische Fundamentalismus sei die Klammer, welche die drei erwähnten Fundamentalismen umfasst, den religiösen, den nationalen und den kulturellen. Dualismus als europäisches Fundament Nun möchte ich aber nochmals die Klammer zum kanonischen Recht öffnen und ich möchte auf den Dualismus zu sprechen kommen, der Europa seit je her geprägt hat. Wenn 1648 der Durchbruch zum westfälischen Frieden überhaupt möglich wurde, so war dies das Resultat einer langen Vorgeschichte. Schon während des das Mittelalters hatten Politik und Religion keine Einheit gebildet, sondern Kirche und Staat hatten immer gegeneinander gekämpft. Und Staaten gab es viele, grosse Reiche haben sich nie lange halten können. Die politische Ordnung war somit immer auf Differenzierung angelegt. Eigentlich ist Europa politisch eine einzige grosse und lange Geschichte von Dualismen, welche Absolutheitsansprüchen an sich schon entgegenstehen. Schon nach dem ersten grossen Auseinanderfallen zwischen den Römern im Süden und den sogenannten Barbaren im Norden teilte sich die christliche Kirche in einen östlichen und einen westlichen Teil entlang den Grenzen zwischen dem römischen Ost- und Westreich, und es folgte die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat während des ganzen Mittelalters. (8) Daraus ergibt sich ein interessanter Gedanke, der heute vor allem im Zusammenhang mit den Geschehnissen um den Irak-Krieg eine gewissen Bedeutung erlangt. Aufgrund dieser vielfältigen historischen Dualismen, insbesondere jenem zwischen Religion und Staat, hatte Europa bereits im sechzehnten Jahrhundert die Zeit der Absolutheitsansprüche längst hinter sich gelassen, sowohl religiös als auch politisch. Deshalb war Europa schon vor der Reformation kein guter Boden für irgendwelche Fundamentalismen. Die Konfessionalisierung der Religion, die mit der Reformation einsetzte, leitete jedoch gerade dazu eine Gegenbewegung ein. Die Konfession, auf deutsch übersetzt das "Bekenntnis", welches Absolutheit und Universalität beanspruchte, bemächtigte sich auch der Politik. Weil die politische Ordnung in Europa bereits differenziert war, weil also eine Vielfalt von Mächten und Staaten vorhanden war, deren sich die verschiedenen Konfessionen bemächtigen konnten, entstand die ungeheure Gewaltbereitschaft, welche unvermeidbar zu einer neuen Qualität der konfessionellen Glaubenskriege führte, allen voran zum Dreissigjährigen Krieg. Genau die selbe Ausgangslage - und hier liegt nun der interessante Ansatzpunkt - hat schon bald und logischerweise auch den Friedensschluss ermöglicht, indem die selben Politiker, welche den Krieg herbeigeführt hatten, in einem bestimmten Zeitpunkt den Frieden erreichen wollten. Ein fundamentalistischer Monismus, in welchem die Religion die einzige und letzte Norm ist, hat bei diesen Leuten gar nicht Fuss fassen können. So unterschieden sie weiterhin zwischen der kirchlich-religiösen und der staatlich-politischen Fürsorge für ihre Untertanen. Deshalb konnten sie umdenken, als es sich zeigte, dass der Krieg sowohl Staat und Gesellschaft als auch die Kirchen ins Verderben stürzen könnte. Der längst gegebenen Dualismus zwischen Religion und Politik hatte zur Folge, dass die Konfessionalisierung der Religion selber wieder einen Säkularisierungsschub auslöste. In seiner Abhandlung zum Westfälischen Frieden bezeichnet Heinz Schilling diese Ausgangslage als "alteuropäische Säkularisation", und er meint damit die Prägung Europas durch diese vielfältigen Dualismen, welche schon lange vor dem 17.Jahrhundert bestanden haben. Vor allem aber hält er fest, dass genau dies dazu geführt habe, dass die weltlichen Friedensbemühungen auch eine sakrale Dimension erhalten hätten. (9) So heikel diese Ueberlegung ist, so grundlegend und hoffnungsvoll ist sie auf der anderen Seite. Sie bedeutet nämlich, dass die damaligen Architekten des Friedensschlusses sich dessen bewusst waren, dass die religiöse Dimension in die staatlich-politische Dimension einbezogen werden musste. Und - so analysiert es Schilling - es sei deshalb damals gelungen, aufgrund des alten europäischen Dualismus das religiöse Engagement in den Frieden zu kanalisieren. Der Westfälische Frieden bildet deshalb eine Art Epochenschwelle, er beinhaltet eine neue Philosophie und weist dadurch auch über seine konkreten Regelungen hinaus. (10) Betrachtet man vor diesem alteuropäisch-historischen Hintergrund die Idee des US-amerikanischen "Kampfes gegen das Böse", wie sie sich im Hinblick auf den Irak-Krieg manifestierte und in der Lage war, moralisch-religiöse Kategorien in Richtung einer Akzeptanz des Krieges zu bündeln, so zeigt sich die Bedeutung der transatlantischen Weggabelung von 1648 in einem aufschlussreichen Licht. Auf diese Weggabelung möchte ich hier jedoch nicht weiter eingehen, nachdem ich die transatlantischen Unterschiede in meinem Beitrag im Bulletin Ihrer Organisation ausführlicher beschrieben habe. Ich möchte dazu lediglich auf ein äusserst informatives Buch verweisen, welches erschienen ist, nachdem ich meinen Beitrag für Ihr Bulletin abgeliefert hatte, und welches das US-amerikanische Religionsverständnis sehr klar aufschlüsselt. (11) Hingegen komme ich nun zu meinen konkreten Erwartungen an die Theologie, beziehungsweise an deren Beitrag zum Frieden. Säkularisierung als Friedensförderung Ich erwarte von der Theologie, dass sie heute ihre eigene Säkularisierung nicht mehr als etwas betrachtet, das sie erlitten hat, obwohl sich das damals durchaus so abspielte. Gerade weil die Säkularisierung der Religion - also ihre Einbindung in eine übergeordnete Rechtsordnung - das Muster für die Säkularisierung der Nationen darstellt, ist es Aufgabe der Theologie, die eigene Säkularisierung positiv anzunehmen, sie zu analysieren, insbesondere in ihrem Bezug zum Recht, sie weiterzugeben und sie auch zu lehren. Dass die Theologie, wenn sie die eigene Säkularisierung ablehnt oder verschweigt, damit fundamentalistische Tendenzen in der Religion fördert, ist wohl unbestritten. Dass sie aber dadurch auch die Säkularisierung der Nationen in Frage stellt und damit die europäische Friedensordnung tangiert, auf diese Gefahr möchte ich sie ausdrücklich hinweisen. Das Muster für die Einbindung der Nationen in eine übergeordnete Ordnung - sei das nun die Europäische Union oder das Völkerrecht ganz generell - liegt historisch in der Einbindung der Religion in eine übergeordnete Ordnung. Wenn eine Disziplin über ein Muster verfügt, welches auch in anderen Bereichen segensreich zur Anwendung kommt, dann hat diese Disziplin eine besondere Verantwortung für dieses Muster, selbst wenn die Akteure der eigenen Disziplin in diesen anderen Bereichen selber nicht auftreten oder sich dafür nicht einmal speziell interessieren. Ich erwarte deshalb von der Theologie, dass sie dem Sinn der weltlichen Rechtsordnung als Friedenordnung einen hohen Stellenwert einräumt, und dass sie insbesondere das Völkerrecht als Friedensinstrument durch Lehre und Praxis aktiv fördert. Dass sie dabei auf die Wurzeln dieses Rechts auch im kanonischen Recht verweist, ist nichts als legitim. Sie sollte sich aber nicht darauf beschränken. In diesem Sinne möchte ich eine Hoffnung äussern, und ich knüpfe an ein Ereignis der letzten Monate an. Kürzlich besuchte der Papst Bern für eine Treffen mit der Schweizerischen Jugend. Ich befasst mich nicht besonders mit diesem Besuch, ich las nur gelegentlich befürwortende oder kritische Stellungnahmen dazu. Stutzig wurde ich erst danach, als ich in der seriösen Presse las, die Feiern mit dem Papst hätten evangelikale Züge angenommen. Es ist hier nicht der Ort zu entscheiden, ob dem so war und wie sich die Lage heute objektiv zeigt. Ich möchte einfach festhalten, dass Religion, wenn sie mit dem spirituellen Erleben zu werben beginnt, absolute Wahrheiten in die Welt setzt. Kirchen haben durchaus eine politische Funktion, sie sollen durchaus Stellung nehmen zu aktuellen Fragen. Aber wenn sie solche Stellungnahmen abgeben, so tun sie das gleichberechtigt mit allen anderen politischen Akteuren. Ihre Stellungnahme ist nicht mehr und nicht weniger wert als jene von politischen Parteien oder Interessenverbänden, und die Auseinandersetzung findet im Rahmen der öffentlichen Ordnung statt. Und vor allem sind solche Stellungnahmen diskutierbar. Ich hoffe sehr, dass sich die katholische Kirche nicht auch noch auf dieser Parkett begibt, das ich als eine Art "Erlebnismarkt" bezeichnen möchte. Dazu und zur Illustration mache ich Vergleich: Es gibt ja bald keine gewöhnlichen Schwimmbäder mehr, sondern nur noch Erlebnisbäder. Und es gibt immer weniger gewöhnliche Ferien, sondern es werden Erlebnisferien angeboten. Nur am Rande sei vermerkt, dass man in Erlebnisbädern nicht mehr normal schwimmen kann, und ob man durch Erlebnisferien überhaupt Ferien machen kann, bleibe dahingestellt. Das Resultat dieser Entwicklung wird sein, dass sich alles nur noch über sogenannte Events verkaufen lässt. In diesem Vergleich will ich nun aber auch die Relationen im Auge behalten. Erlebnisbäder sind ungefährlich, genau so wie Erlebnisferien. Warum Erlebnisreligionen demgegenüber gefährlich werden können, wenn sie mit dem spirituellen Erlebnis zu werben beginnen, habe ich bereits angetönt. Es war die Konfessionalisierung, also die Ueberführung der Religion in verschiedene Bekenntnisse, welche letztlich zum Dreissigjährigen Krieg führte. Bekenntnisse haben die Tendenz, absolute Wahrheiten in die Welt zu setzen, welche nicht diskutierbar sind. Am deutlichsten wird diese Tendenz in den Erweckungsreligionen, welche bezeichnenderweise in den Vereinigten Staaten viel verbreiteter sind als in Europa. Erweckungserlebnisse sind immer absolute Wahrheiten, sie können und dürfen nicht diskutierbar sein. Der gegenwärtige US-Präsident bekennt sich öffentlich zu seiner Wiedererweckung im Alter von 40 Jahren. Der Amerika-Kenner Detlef Junker vermutet, das Erlebnis der Wiedergeburt habe sich nach dem oder durch den 11.September 2001 wiederholt und sei so politisch umsetzbar geworden in eine besondere Mission dieses Präsidenten auf dieser Welt. (12) Was uns Europäerinnen und Europäer beim Anhören von Reden des US-Präsidenten gelegentlich erschauern lässt, sind keineswegs die konkreten Aussagen über die Absichten oder Rechtfertigungen dieser Nation, denn dies alles ist uns längstens vertraut, ob wir nun damit einverstanden sind oder nicht. Vielmehr ist es ist dieses Timbre im Originalton seiner Stimme, das uns erschauern lässt, denn darin klingt der selber erlebte, göttliche Auftrag an und die daraus abgeleitete Mission. Dieses Timbre erträgt Europa nicht, oder ich müsste wohl sagen, nicht mehr. Vor diesem Hintergrund habe ich die Hoffnung geäussert, die katholische Kirche werden nicht auf den Zug der Erlebnisreligion aufspringen. Ich vermute, dass die katholische Kirche dies auch gar nicht nötig hat, muss das aber selbstverständlich Ihrer fachkundigen Beurteilung überlassen. Menschenwürde und Gleichheit Schliesslich möchte ich weder eine Erwartung noch eine Hoffnung äussern, sondern eher eine Anregung. Diese Anregung betrifft allerdings eine Gratwanderung, und deshalb möchte ich sie vorsichtig formulieren. Ich knüpfe an die Analyse des Westfälischen Friedens an, wonach es damals gelungen sei, aufgrund des alten europäischen Dualismus das religiöse Engagement in den Frieden zu kanalisieren. Ich frage mich, ob heute nicht genau dies im Zusammenhang mit dem Begriff der Menschenwürde angebracht wäre und sehe einen Ansatzpunkt dazu im Gedanken der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, wie ich sie eingangs erwähnt habe. Wenn sich Auserwähltheit und Gleichheit gegenseitig ausschliessen - und davon bin ich nun einmal zutiefst überzeugt -, so ergibt sich hier ein interessanter Denkansatz im Bezug auf die Würde des Menschen. Menschenwürde gibt es nur als gleiche Würde aller Menschen. Wenn ich einem anderen Menschen seine Würde abspreche, aufgrund irgend eines Unterschiedes zwischen ihm mir, spreche ich mir damit automatisch auch meine eigene Würde ab, zunächst in den Augen dieses anderen Menschen, der mich ja auch als anders empfinden muss, und schliesslich tangiere ich mit dieser Sichtweise die Menschenwürde im allgemeinen. Menschenwürde ist deshalb auch unvereinbar mit der Vorstellung von guten und bösen Menschen. Die Menschenrechte sind ja gerade zugunsten jener bedauernswerten Personen erfunden worden, welche die Gesellschaft als moralisch minderwertig apostrophiert hatte, Sklaven, Fremde, Angehörige anderer Rassen, Bettler oder Straftäter. Wo liegt nun aber der erwähnte Denkansatz ? Sich zur Begründung der Gleichheit von Menschenwürde auf die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zu berufen, ist verlockend. Wenn sich allerdings die einen für Ihre Auserwähltheit auf ihren Gott berufen, und andere die Gleichheit der Menschenwürde ebenfalls von Ihrem Gott ableiten und dessen Ebenbild in allen Menschen, dann kommt es zum clash of civilisations zwischen den einen und den anderen, oder gar zum clash zwischen diesen verschiedenen Berufungen auf Gott, und das kann nur sehr übel enden. Noch viel übler endet es, wenn die Auserwählten den Nichtauserwählten die Menschenrechte predigen wollen, in einem Menschenrechtsverständnis, welches notwendigerweise abgekoppelt ist von Gleichheitsvorstellungen, da diese mit dem Auserwähltheitsgedanken nicht vereinbar sind. In einer solchen Situation sagen die Nichtauserwählten zu Recht, die so verstandenen Menschenrechte seien ein Instrument des westlichen kulturellen Imperialismus. Und genau das ist die Sackgasse, in welcher sich die weltweite Menschenrechtsdiskussion heute befindet. So geht es also nicht. Die Antwort ist - ich habe es bereits erwähnt - eine Gratwanderung, aber eine, welche unter die Füsse zu nehmen es sich lohnt. Der Gedanke der Gottesebenbildlichkeit kann erst dann unterstützend in die Vorstellung der Gleichheit aller Menschen und ihrer Würde eingebracht werden, wenn die Religion, aus der dieser Gedanke herkommt, ihre eigene Säkularisierung so klar und unwiederbringlich in sich aufgenommen hat, dass der Gedanke der Gottesebenbildlichkeit erstens jede Spur von Auserwähltheit hinter sich gelassen hat und er zweitens keinen Anspruch auf absolute Wahrheit mehr stellt. Denn so wie Menschenwürde niemals auf Auserwähltheit beruhen kann, so ist Menschenwürde auch nie eine absolute Wahrheit. Wer die Gegner der gleichen Würde aller Menschen gewaltsam bekehren will, wer die Gegner der Menschenwürde ausrotten will, der rottet notwendigerweise die Menschwürde als solche aus, und damit auch die eigene Menschenwürde. Menschenwürde kann nur immer wieder erarbeitet werden, sie gerät immer wieder in jenem Bereich, in welchem sie verletzt werden könnte, und es bedarf immer wieder des Gesprächs mit jenen, welche sie verletzen könnten, sie verletzen möchten oder sie bereits verletzt haben. Vielleicht könnte man sogar sagen, dass es Menschenwürde nur um den Preis ihrer Verletzbarkeit gibt. Wichtig ist mir die gezogene Parallele: So wie die sakrale Dimension des Westfälischen Friedens nur dank der Säkularisierung der Religion wirksam werden konnte, so kann die Idee der Menschenwürde erst dann eine Unterstützung durch eine auch religiös verstandene Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen erfahren, wenn die Säkularisierung der Religion unumstösslich geworden ist. Wenn ich von einer Anregung gesprochen habe, so geht diese dahin, diese Fragestellung zu vertiefen. Schlussbemerkung Ich komme zum Schluss und da in Ihrer Gesellschaft Theologinnen und Theologen aus ganz Europa zusammengeschlossen sind, möchte ich abschliessend noch etwas zu diesem Europa sagen. Ich glaube, dass auf diesen Kontinent gerade in den von mir im heutigen Referat angesprochenen Zusammenhängen eine grosse Verantwortung zukommt. Europa hat in seiner bisherigen Geschichte durch Kriege und Verwüstungen sehr viel Leid über sich selber und in der Kolonialzeit auch über die ganze Welt gebracht. Es hat damit eine grosse Schuld auf sich geladen. Aber gerade aufgrund der Erfahrung dieses Leidens und dieser Schuld hat Europa auch eine Vorstellung von Recht entwickelt, welche heute die Grundlage des Friedens auf diesem Kontinent bildet und darüber hinaus auch zu einer weltweiten Friedensordnung beitragen kann. Dies deshalb, weil diese Vorstellung von Recht erstens auf absolute Wahrheiten verzichtet, weil sie zweitens Auserwähltheitsvorstellungen hinter sich gelassen hat, und weil sie drittens das Prinzip der Gleichheit so stark in sich verankert hat, dass zum ersten mal in einer langen Geschichte die Hoffnung besteht, man werde nicht wieder hinter diese Errungenschaften zurückfallen. Man kann das Säkularisierung nennen, Säkularisierung der Religion und Säkularisierung der Nation. Man kann auch die Begrifflichkeit des Fundamentalismus verwenden, dann heisst es Ueberwindung des religiösen Fundamentalismus im 17.Jahrhundert, Ueberwindung des nationalen Fundamentalismus seit der Mitte des letzten Jahrhunderts, und - nicht zu vergessen - die immer noch nicht bewältigte Ueberwindung des ethnonationalen Fundamentalismus im Balkan. Die Verantwortung Europas und der europäischen Staaten ist deshalb so gross, weil es sich in den letzten Jahren zunehmend herausstellt, dass Europas grosser Partner oder grosser Bruder während des Kalten Krieges die eben genannten Errungenschaften unseres Kontinentes nicht teilt - sie womöglich gar nie in dieser Form geteilt hat, auch wenn dies für viele Europäerinnen und Europäer bis vor kurzem aus verständlichen Gründen nicht erkennbar war. Erst mit dem Einschwenken der Spirale der Fundamentalismen in die dritte Windung, also in jene des kulturellen Fundamentalismus, beginnen wir rückblickend die Frage zu stellen, warum in den Vereinigten Staaten nationaler Fundamentalismus immer noch aufscheinen kann, und warum daselbst der religiöse Fundamentalismus einen so viel empfänglicheren Boden vorfindet als in Europa. Sie befassen sich an diesem Kongress unter anderem mit der Frage, was die Theologie in Europa zur spezifisch europäischen Philosophie der Friedenssicherung beitragen kann. Angesichts dessen, dass das Grundmuster zur Ueberwindung aller Fundamentalismen in der Säkularisierung der Religion angelegt ist, spielen Sie in der Wahrnehmung dieser Verantwortung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dafür, dass ich Ihnen als nicht theologisch gebildete Person einige Gedanken dazu vortragen durfte, welche mehr auf einem politischen Erfahrungshintergrund entstanden sind, möchte ich Ihnen herzlich danken. |
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1) Gret Haller, "Der transatlantische
Dialog und die Achse der Säkularisierung", Bulletin
ET der europäischen Gesellschaft für katholische Theologie,
2/2003, S.211 ff |
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