| Gret Haller |
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VORSTELLUNGEN VON AUSERWÄHLTHEIT UND IHRE BEDEUTUNG IN POLITISCHEN KONFLIKTEN: DIE TRANSATLANTISCHE WEGGABELUNG VON 1648 Referat im Rahmen der 4. Internationalen theologischen Studienwoche der Katholisch-theologischen Fakultät der Universität Münster, zum Thema "<im Namen Gottes ...> - Religion in politischen Konflikten", 14.-19.November 2004 in Münster / Deutschland
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Ich freue mich sehr, dass ich hier in Münster zu Ihnen sprechen darf. Wie Sie schon aus dem Titel meines Referates entnehmen können, werde ich mich in meinen Ausführungen auch auf diese Stadt beziehen, nämlich auf den Westfälischen Frieden, der 1648 hier und in Osnabrück abgeschlossen worden ist. Bevor ich auf die damalige Entwicklung eingehe, möchte ich kurz etwas ausführen zum Begriff der Säkularisierung, der ganz unterschiedlich verwendet wird. Unbestritten ist, dass im deutschen Sprachgebrauch unter "Säkularisation" die Verstaatlichung der Kirchengüter verstanden wird. Ein allgemeines und wohl auch weitgehend unbestrittenes Verständnis des Begriffs der "Säkularisierung" geht dahin, dass verschiedene Lebensbereiche dem Einfluss des Religiösen entzogen werden, es ist also die "Verweltlichung" gemeint. Was darüber hinausgeht, ist schon eher kontrovers. Wenn unter Säkularisierung die Privatisierung der Religion verstanden wird, so werden manche zwar insoweit zustimmen können, als sich der Staat religionsneutral verhalten soll. Sobald man aber unter Säkularisierung die rein gesetzestechnische oder verfassungsmässige Trennung von Kirche und Staat versteht, wird es problematisch. Wenn man nämlich ins 17.Jahrhundert zurückgeht und feststellt, dass sich Europa mit dem bereits erwähnten Westfälischen Frieden säkularisiert habe, so heisst dies keineswegs Trennung von Kirche und Staat. Es wurde im Gegenteil festgelegt, dass der Landesfürst oder der König die Religion bestimmen sollte. Frankreich hat die Trennung von Kirche und Staat - es bezeichnet sie als Laizität, das Prinzip des laizistischen Staates - erst mit der Französischen Revolution vorgenommen, also fast 150 Jahre nach dem Westfälischen Frieden. Was in Münster und Osnabrück im 17.Jahrhundert festgeschrieben wurde, das war die Einbindung der Religion und der verschiedenene Konfessionen in eine übergeordnete staatliche Ordnung. Auch das bezeichnet man als Säkularisierung. Und genau das ist es, was zum Beispiel in den Vereinigten Staaten nie stattgefunden hat, obwohl auch dort eine strikte Trennung von Kirche und Staat besteht. Die Sache ist also nicht so einfach. Deshalb werde ich nun in einem kurzen historischen Rückblick die wichtigsten Punkte zusammenfassen, in denen sich Europa und die Vereinigten Staaten unterschieden. Ich habe bereits erwähnt, dass Europa mit dem Westfälischen Frieden 1648 die Religion säkularisiert hat, d.h. sie wurde der staatlichen Ordnung unterworfen. Vorangegangen waren auf diesem Kontinent nicht nur der Dreissigjährige Krieg, sondern praktisch ein ganzes Jahrhundert von religionsbedingten kriegerischen Auseinandersetzungen, welche - man stelle sich das einmal vor - einem Drittel der Bevölkerung Europas das Leben gekostet hatte, sei es direkt durch kriegerische Auseinandersetzung, sei es durch den völligen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, so dass Raub, Mord und Totschlag ungeahndet blieben, oder sei es aufgrund von Krankheiten und Seuchen, deren Ausbreitung durch die erwähnten Umstände begünstigt wurden. Die Katastrophe war so gross, dass man sich zu einem gemeinsamen "Nie wieder!" durchrang in dem Sinne, dass Kriege in Europa nie wieder religiös begründet werden sollten. Und genau dies gedachte man zu bewerkstelligen durch die Einbindung der Religion und der verschiedenen Konfessionen in die übergeordnete staatliche Ordnung. Die Puritaner, welche damals England in Richtung Amerika verliessen, gingen von einer entgegengesetzten Prämisse aus. Sie betrachteten ihre Religionsgemeinschaften als öffentliche Ordnung schlechthin, die keines Staates bedurfte. Hier ist natürlich beizufügen, dass längst nicht alle Auswanderer in die neue Welt solche weltanschaulichen Grundsätze hatten. Die meisten unternahmen die Reise über den Atlantik aus wirtschaftlicher Not, aus Abenteuerlust oder aus einem Gemisch von beidem. Die wenigen, die aber überhaupt eine weltanschauliche Motivation hatten, waren fast durchwegs Puritaner, und diese haben in Amerika die Staatlichkeit ein für allemal der Religion unterworfen, was zu einem strikten Staatsminimalismus führte. Dieser prägt die Vereinigten Staaten bis heute, auch nachdem die Puritaner keine dominierende Rolle mehr spielen. Die strikte Trennung von Kirche und Staat dient jenseits des Atlantiks dazu, die Religion vor dem Staat zu beschützen, während die in Europa erfolgte Säkularisierung den Staat vor der Religion beschützt. (1) Europäerinnen und Europäer haben eine staatspolitische Identität, über welche US-Amerikanerinnen und -Amerikaner praktisch nicht verfügen, denn die US-amerikanische Gesellschaft ist eine möglichst staatsfreie Gesellschaft. Dazu eine Klarstellung: Ich spreche hier nicht von ökonomischen Kategorien, also nicht von mehr oder weniger Sozialstaat. Die Frage des Sozialstaates ist dann erst eine Folgeerscheinung von dem, was ich hier anspreche. Es geht darum, ob es die Kategorie "Staat" überhaupt gibt und was sie politisch bedeutet. Es geht - ich habe das Wort bereits genannt - um staatspolitische Identität. Staatspolitische Identität kann es nebeneinander vertikal auf ganz verschiedenen Ebenen geben. In Ländern wie Deutschland, Oesterreich oder der Schweiz existiert staatspolitische Identität neben der nationalstaatlichen Ebene auch auf jener der Bundesländer oder der Kantone, und darüber hinaus auch auf der Ebene der Städte oder Kommunen. Genau so dehnt sich die staatspolitische Identität heute aber vertikal auch nach oben aus, stellt doch die Europäische Union nichts anderes dar als eine Ebene staatspolitischer Identität über den Nationalstaaten. Diese neue Identität hat allerdings eine andere Form als das, was wir auf der Ebene der Nationalstaaten kennen, denn eine nationale Komponente wird diese europäische Identität nie enthalten. Dies ist nun auch die Grundlage für ein sehr unterschiedliches Rechtsverständnis beidseits des Atlantiks. Europa denkt in Rechtsordnungen, welche dem Staat anvertraut werden, und die dem Einzelnen den Rahmen zur Verfügung stellen, in welcher er seine gesellschaftlichen Aktivitäten entwickelt. In den Vereinigten Staaten geht man umgekehrt von den Rechten des Einzelnen aus, welche sich immer wieder neu gegenübergestellt werden. Ein Beispiel: In Europa werden gefährliche Produkte per Gesetz verboten. In den USA geschieht dies nicht, sondern man vertraut auf den Korrekturmechanismus der Sammelklage, welche den Produzenten so teuer zu stehen kommen kann, dass er es sich gut überlegt, ob er ein Produkt auf den Markt bringen will, dessen Schädlichkeit er nicht genügend geprüft hat. Der Grund für die beiden verschiedenen Rechtsverständisse liegt im Staatsverständnis: Wenn man in Rechtsordnungen denkt, muss man in der Rechts- und Staatsphilosophie einen Staat zur Verfügung haben, dem man die Rechtsordnung anvertrauen kann. Hat man keinen solchen Staat zur Verfügung, so kann man gar nicht in Rechtsordnungen denken, so dass man die privaten Rechtsträger - Einzelpersonen oder juristische Personen - zu Trägern der Rechtsfortentwicklung macht. Mit den beiden ersten Punkten ist auch bereits das transatlantisch unterschiedliche Demokratieverständnis begründet. In Europa wird Demokratie vor allem begriffen als Wahl der Parlamente, welche die Rechtsordnung erlassen - in der Schweiz kommt noch das Verständnis der direkten Demokratie hinzu, europäisch ist das aber ein Unikum. Anders in den Vereinigten Staaten, wo demokratische Identität vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass der Einzelne über Rechte verfügt, welche ihm die Verfassung garantiert, und dass er diese Rechte jederzeit vor Gericht einklagen kann. Für den US-Amerikaner läuft Demokratie weitgehend über die Justiz. Wenn wir in Europa Wahlgeschäfte in den Vereinigten Staaten gelegentlich als reines Theater und für unsere Begriffe als nicht mehr sehr demokratisch empfinden, so müssen wir auch eingestehen, dass dies - auch wenn es so sein sollte - gar nicht so schlimm ist, denn dies alles macht - anders als bei uns - nur einen Teil des demokratischen Geschehens aus, und zwar den kleineren. Umgekehrt erklärt sich dadurch aber auch, warum Justiz in den Vereinigten Staaten so politisch ist. Und es erklärt sich schliesslich, warum es in den Vereinigten Staaten pro Bevölkerungseinheit verglichen mit Europa zahlenmässig ein mehrfaches an Juristinnen und Juristen gibt, die übrigens gar nicht so schlecht leben, wie man immer wieder hört. Ein weiterer Unterschied betrifft das Verhältnis von Recht und Moral. In Europa sind Recht und Moral getrennt. In den Parlamenten werden zwar verschiedene moralische Konzepte gegeneinandergestellt und ausdiskutiert. Sobald sie in rechtsgültige Gesetze eingeflossen sind, spricht man nicht mehr von gut und böse, sondern von rechtlich zulässig, rechtlich geboten, rechtlich wünschbar oder umgekehrt von rechtlich unzulässig, strafrechtlich verboten. Der Straftäter ist nicht böse, er ist nur rechtlich strafbar. Er hat die selbe Menschenwürde wie der Staatspräsident. In den Vereinigten Staaten gibt es diese Trennung von Recht und Moral nicht oder jedenfalls nicht in dieser strikten Form. Sammelklagen werden fast nie rechtlich entschieden, sondern der öffentliche moralische Druck auf den Beklagten wächst so stark, dass er in einen ausserrechtlichen Vergleich einwilligt, wenn er nicht den eigenen Ruin riskieren will. In Europa hat kollektiv gültige Moral immer die Form von allgemeinverbindlichen Rechtsnormen. Der Schritt von der Moral zur konkreten Tat erfolgt immer über das Recht. In den USA kann von der Moral direkt zur Tat geschritten werden. Der europäische Weg über die allgemeinverbindliche Rechtsnorm ist nicht notwendig. Ich knüpfe nun nochmals an die historisch unterschiedliche Entwicklung an, und zwar was die Begründung der Nation anbelangt. Nationalstaaten wurden Ende des 18.Jahrhunderts begründet, und zwar beidseits des Atlantiks. In Europa erklärten sich damals längst bestehende Staaten wie England, Frankreich oder Spanien als Nationalstaaten, andere wie Deutschland oder Italien konstituierten sich als Nationalstaaten erst später. Alle europäischen Nationen begründeten sich aber ausnahmslos staatspolitisch, und auch für erste heute neu oder wiederentstehende Nationalstaaten ist dies der Fall. Die US-amerikanische Nation, die kurz vor der französischen Revolution aus der Taufe gehoben wurde begründet sich demgegenüber moralisch, das heisst sie verkörpert das Gute schlechthin. Die Wurzeln dieser Begründung sind auch religiös, indem jene Auswanderer in die Neue Welt, welche überhaupt über eine weltanschauliche Motivation verfügten, ausgezogen waren, um jenseits des Atlantiks nicht nur eine neue, sondern auch eine bessere Welt zu schaffen. Mangels staatspolitischer Identität und aufgrund der umgekehrten Rangfolge von Religion und Staat stand der US-Nation eine staatspolitische Begründung nach europäischem Muster gar nie offen. Die religiöse Begründung stand umgekehrt keiner europäischen Nation offen, denn Religion war seit 1648 definitiv säkularisiert. Als vorläufig letzten Punkt dieser kurzen Zusammenfassung möchte ich das erwähnen, was in den Vereinigten Staaten anstelle der europäischen staatspolitischen Identität figuriert. Im gesellschaftlichen Selbstverständnis finden wir in diesem Land anstelle der Staatlichkeit die Gemeinschaften. Es sind längst nicht mehr nur die religiösen Gemeinschaften wie in den Anfängen der Besiedlung des Kontinentes, sondern es sind unzählige Clubs, Vereine, Gesellschaften, die Kultur, Wohltätigkeit oder einfach Geselligkeit pflegen. Gesellschaftliche Zugehörigkeit erlangt man einerseits durch die Zugehörigkeit zu solchen Gemeinschaften, andererseits aber durch das Bekenntnis zum Amerikaner-Sein, und das ist das Bekenntnis zur Nation. Auf nationaler Ebene wird die mangelnde staatspolitische Identität in den USA nämlich mit einer ausgeprägteren nationalen Identität kompensiert. Der grosse kollektive Druck zum patriotischen Bekenntnis, den man nach dem 11.September 2001 beobachten konnte, war dafür ein eindrückliches Beispiel. Auch in Europa gibt es die nationale Identität. Sie verfügt aber aufgrund der staatspolitischen Begründung der Nation über eine sehr ausgeprägte staatspolitische Komponente. Was heisst das nun das in Bezug auf Auserwähltheitsvorstellungen und die transatlantische Weggabelung, welche der Titel meines Referates erwähnt ? Bereits zu Beginn der Einwanderung der Europäer auf den amerikanischen Kontinent spielte die Vorstellung, von Gott als Volk auserwählt zu sein, eine grosse Rolle. Das Fehlen eines Volkes mit gemeinsamer Geschichte prägte die amerikanische Nationenbildung entscheidend. Die einzige Gemeinsamkeit der Einwanderer bestand darin, dass sie ins selbe Territorium einwanderten, aber dieses Territorium konnte nicht "Heimat" im europäischen Sinne bedeuten, denn die Geschichte der Einwanderer war ja nicht eine gemeinsame, sondern sie kamen einzeln aus ganz verschiedenen Gegenden Europas. So bot sich denn die Vorstellung des "von Gott auserwählten Volkes" an, um zur Konstruktion amerikanischer nationaler Identität beizutragen. Noch heute ist Religiosität und das Bekenntnis zu (irgend) einer Religion geradezu Voraussetzung für die Integration in das amerikanische Volk. Der britische Philosoph und Kulturanthropologe Ernest Gellner hat festgestellt, dass Religiosität in den USA auch heute noch vielmehr einen Ausdruck des "American way of life" darstellt als die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft. (2) Amerika versteht sich auch als "Bund mit Gott", analog dem Bund, den Stämme Israels gemäss dem Alten Testament mit Gott geschlossen hatten. Die Vorstellung dieses "covenant" ist noch heute präsent und wichtig für das Verständnis der US-amerikanischer Nation. Interessant ist nun, dass zu Beginn der Auswanderung in die Neue Welt in den neuenglischen Kolonien die biblische Idee des "covenant" sowohl den Politikern wie auch den Theologen als Grundlage diente, und zwar nicht etwa unter verschiedenen Vorzeichen, sondern als identische, theoretische Grundlage sowohl des "Staates" als auch des Glaubens: Gesellschaftsvertrag und biblischer Bund waren für die Puritaner das selbe, der Bürger und der Gläubige waren identisch. Dadurch erklärt es sich auch, warum das US-amerikanische nationale Interesse nicht zu vergleichen ist mit einem nationalen Interesse Frankreichs oder Deutschlands und auch nicht mit einem britischen, denn die Formel "nationales Interesse" bezeichnet in den Vereinigten Staaten nicht nur quantitativ, sondern vor allem qualitativ etwas grundlegend anderes als alles, was unter derselben Formel in europäischen Staaten überhaupt verstanden werden kann. Wenn mit dem US-amerikanischen nationalen Interesse argumentiert wird, so ist implizit auch immer davon die Rede, dass es sich bei dieser Nation um das auserwählte Volk Gottes handelt. Nur so ist die unauflösliche Verbindung des US-amerikanischen Nationalbewusstseins mit einem Sendungsbewusstsein verständlich, welche andere ideengeschichtliche Sichtweisen neben sich nicht aufkommen lassen kann. Das US-amerikanische "nationale Interesse" ist die immer neue Bestätigung des Bundes mit Gott. Es kann nicht mit europäischen Massstäben der Moral gemessen werden, denn es stellt selber einen moralischen Massstab dar, über den nicht verhandelt werden kann. Dieser Massstab kommt von höherer Warte, er steht für sich allein. (3) Aus all diesen Gründen spreche ich von einer eigentlichen transatlantischen Weggabelung: Es geschah nämlich im selben Zeitraum, in welchem die europäischen Staaten Auserwähltheitsvorstellungen über Bord warfen, indem sie die Religion definitiv in die staatlichen Ordnungen einbanden, dass jenseits des Atlantiks die Grundlagen für eine neue Nation geschaffen wurde, welche unter anderem auf genau solchen Auserwähltheitsvorstellungen basieren sollte. Einen interessanten Aspekt hat dazu Claus Offe in seinem kürzlich erschienenen Buch erwähnt, in welchem er drei Europäer miteinander vergleicht, welche alle drei die Vereinigten Staaten bereist oder dort gelebt und die transatlantischen Unterschiede aus ihrer Sicht beschrieben haben: Tocqueville, Max Weber und Theodor Adorno. Weil die tendenzielle Staatsfeindlichkeit dazu führe, dass man möglichst viele Kompetenzen auf der Ebene der Gliedstaaten behalten habe und die Bundesebene deshalb unter einer Art "Kompetenzauszehrung" leide, müsse die Festigung der Nation vor allem über die Wertegemeinschaft gesucht werden. Der Missionsauftrag, das Gute, das diese Nation repräsentiere, in alle Welt hinauszutragen, könne nur von Auserwähltheitsvorstellungen abgeleitet werden. (4) Auserwähltheitsvorstellungen führen immer zu fundemantalistischen Betrachtungsweisen. Und hier möchte ich sogleich erläutern, was ich unter diesem Begriff verstehe. Ich gehe nochmals davon aus, dass Säkularisierung im Sinne des westfälischen Friedens Einbindung der Religion bedeutet in eine übergeordnete Rechtsordnung. Religionen, welche sich einem solchen Ansinnen widersetzen, tragen fundamentalistische Züge. Wenn ich zum Begriff des Fundamentalismus komme, so will ich dazu eine Vorbemerkung machen, analog jener zum Begriff der Säkularisierung: Beide Begriffe werden in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet, die sich sogar teilweise widersprechen. Die einfachste Formel, die sicher falsch ist, lautet: Der Westen ist säkularisiert, der Islam ist fundamentalistisch, weshalb sich zwischen diesen beiden Kulturkreisen jetzt ein "Clash of civilisations" anbahnt. Aus dieser Begriffsverwirrung finde ich am einfachsten und am raschesten heraus, wenn ich einen Bezug herstelle zum Recht, und wenn ich dieses Recht abgrenze von der absolut gesetzten Wahrheit. Fundamentalismus basiert immer auf einer absolut gesetzten Wahrheit. Diese Wahrheit kann nicht diskutiert werden, sie ist von höherer Warte vorgegeben, im religiösen Fundamentalismus von einer göttlichen Instanz oder von einer göttlich vorgegebenen Schrift. Fundamentalismus ist somit immer antipluralistisch, es darf keine Diskussion über die absolut gesetzte Wahrheit stattfinden, insbesondere nicht mit Personen, welche sich der absolut gesetzten Wahrheit nicht anschliessen wollen. Dies ist auch der Grund, warum Fundamentalismus über kurz oder lang in Gewaltanwendung ausartet: Die Undiskutierbarkeit der absoluten Wahrheit hat zur Folge, dass die Ungläubigen verfolgt werden, dass sie entweder durch Gewaltanwendung überzeugt oder dann vernichtet werden müssen. Darin zeigt sich ein weiteres Element fundamentalistischen Denkens, welches ich noch erwähnen möchte: Im diesem Denken gibt es immer gute und böse Akteure, die Welt scheidet sich ganz generell in Gut und Böse. Die Denkart gut-böse ist gleichsam der Ausgangspunkt für jede fundamentalistische Betrachtungsweise. Diesem Schema stelle ich nun das Rechtsdenken gegenüber. Jede rechtliche Ordnung entsteht durch eine Auseinandersetzung darüber, was Recht sein soll. Das Völkerrecht entsteht in internationalen Konferenzen, an welchen gleichgestellte Staaten miteinander verhandeln. Das innerstaatliche Recht entsteht durch die Gesetzgebung in den Parlamenten, wo gleichberechtigte Parlamentsmitglieder in Vertretung ihrer Wählerschaft miteinander debattieren. Recht ist nie absolut, es ist nie ewig gültig. Es gibt zwar Rechtssätze, welche für eine gewisse Dauer nicht geändert werden dürfen, aber dann hat man sich zuvor darauf geeinigt, dass und warum dies sinnvoll sei. Recht ist nie absolut gesetzt Wahrheit. Und ganz wichtig, weshalb ich es hier wiederhole: Recht als übergeordnete rechtliche Ordnung ist insofern moralisch neutral, als es nicht einteilt in gut und böse. Eine Rechtsordnung hat sogar umgekehrt den Sinn, die Einteilung in gut und böse überwinden zu helfen, indem sie festhält, was richtig und unrichtig ist oder was erstrebenswert und was vermeidenswert ist. Nochmals: Bei der Rechtssetzung treffen zwar verschiedene Moralvorstellungen in den parlamentarischen Diskussionen aufeinander, das so gesetzte Recht ist jedoch moralisch neutral. Straftäter können strafrechtlich schuldig sein, weswegen sie bestraft werden. Aber moralisch böse sind sie deswegen noch nicht. Auch Straftäter haben ihre Würde als Mensch, die genau gleiche Würde wie der Staatspräsident als Mensch. Oder wenn ich es noch viel klarer ausdrücken darf: Ein Terrorist hat genau die selben Menschenrechte wie Sie und ich. Damit komme ich nun auf einen zentralen Punkt, in welchem sich fundamentalistisches Denken vom Rechtsdenken unterscheidet, so wie ich Recht eben skizziert habe: Das Recht kennt die Gleichheit der Beteiligten, der Fundamentalismus kennt die Gleichheit nicht. Das Völkerrecht kennt die Gleichheit der Staaten, es kennt sogar zutiefst die weltweite Gleichheit der Individuen, seit 1948 der einzelne Mensch zum Völkerrechts-Subjekt erklärt worden ist, zum Subjekt und Träger der völkerrechtlich garantierten Menschenrechte nämlich. Jede staatliche Rechtsordnung kennt die Gleichheit der Rechtssubjekte, die Zivilrechtsordnung, die Strafrechtsordnung, das öffentliche Recht. Im Rechtsdenken gibt es die Gleichheit. Im fundamentalistischen Denken gibt es statt der Gleichheit die Auserwähltheit. Gleichheit und Auserwähltheit stehen in einer direkten Gegenposition, wenn man das Rechtsdenken mit dem fundamentalistischen Denken vergleicht. Gleichheit und Auserwähltheit schliessen sich gegenseitig aus, denn überall, wo es Auserwählte gibt, muss es auch Nichtauserwählte geben. Im staatlichen Recht gibt es deshalb keine Auserwähltheit von Menschen oder Menschengruppen, im Völkerrecht gibt es keine Auserwähltheit von Staaten. Natürlich gibt es mächtigere und weniger mächtige Staaten, aber das hat mit Auserwähltsein nichts zu tun. Frankreich ist im Rahmen der Europäischen Union trotz seiner verhältnismässigen Ueberlegenheit gleich viel wert wie Luxemburg. Es dürfte nun auch klar geworden sein, warum Nationen mit einer Auserwähltheits-Identität grösste Schwierigkeiten damit haben, sich regional oder global völkerrechtlich einbinden zu lassen. Völkerrechtliche Einbindung verlangt, dass man sich unter gleichberechtigten Staaten an einen Tisch setzt, um das Völkerrecht auszuhandeln. Eine im eigenen Verständnis auserwählte Nation kann dies schon aus den zwei bereits genannten Gründen kaum akzeptieren: Erstens ist sie nicht gleich wie alle anderen, und zweitens kann sie über das, was sie als richtig und gut befunden hat, gar nicht verhandeln. Friedensschlüsse sind immer rechtliche Vereinbarungen im Rahmen des Völkerrechtes. Nationen mir einer Identität der Auserwähltheit neigen deshalb immer zur Gewaltanwendung, sie sind kriegsorientierter als Nationen, welche solche Vorstellungen nicht oder nicht mehr kultivieren. Ich werde nun noch auf einen Mechanismus zu sprechen kommen, der in der Ueberwindung von religiösem Fundamentalismus eine wichtige Rolle spielt. Einsetzen möchte ich bei der Vorstellung, dass man unter Säkularisierung vor allem die Privatisierung der Religion verstehe. Bereits einleitend habe ich darauf hingewiesen, dass es sich mit dem Begriff der Säkularisierung etwas komplizierter verhalte, und auf diese Details will ich jetzt nicht nochmals zu sprechen kommen. Ich glaube nicht, dass die europäische Form der Säkularisierung, also die Einbindung der Religion und der Konfessionen in eine übergeordnete rechtliche Ordnung unbedingt verlangt, dass Religion nur noch im stillen Kämmerlein betrieben wird. Aber Europa verlangt mit allem Nachdruck etwas anderes: Dass nämlich Erkenntnisse, die man aus seiner religiösen Ueberzeugung gewonnen hat, gleichsam übersetzt werden müssen, wenn man sie auf der Ebene der politischen Auseinandersetzung einbringen will. Religion muss keineswegs unpolitisch sein. Im Gegenteil: Aus religiösen Ueberzeugungen können wichtige Impulse abgeleitet werden für die Politik. Der Kampf gegen die Todesstrafe zum Beispiel kann religiös begründet werden. Oder man kann aus religiösen Gründen zur Überzeugung gelangen, dass die Würde des einzelnen Menschen unantastbar sein muss und alle Menschen dieselbe Würde haben. Man kann auch aus philosophischen Gründen oder aufgrund der Lebenserfahrung zu dieser Überzeugung kommen. Sollen aber Forderungen ins politische Leben einfliessen, so müssen sie zuerst einen Transformationsprozess durchmachen. Aus der religiösen Überzeugung muss diese Forderung übersetzt werden in eine Überzeugung, die in die öffentliche Diskussion einfliessen kann. Vor dieser Transformation kann man sagen: "Mein Gott, an den ich glaube, verlangt das so". Doch nach diesem Übersetzungsprozess kann man sich nicht mehr direkt auf die Religion berufen, sondern muss geltend machen: "Ich komme aus religiösen Gründen zu dieser oder jener Überzeugung und mache das als politische Forderung geltend". Denn die öffentliche Ordnung, aus der sich die Rechtsordnung ableitet, ist die einzige Plattform, von der alle Menschen betroffen sind. Deshalb müssen auf dieser Ebene auch alle mitreden können. Und darum ist es wichtig, dass dieser Übersetzungsprozess stattfindet - Uebersetzung aus dem Religiösen, aus dem Kulturellen, aus dem Philosophischen, aus der Lebenserfahrung. Und der Sinn des Uebersetzungsprozesses - oder dieser Tranformation, wie ich es genannt habe - besteht darin, dass alle miteinander debattieren können, unabhängig davon, aus welchem Bereiche sie ihre politischen Forderungen ableiten. Ich sage also nach der Transformation nicht mehr: "Du darfst nicht töten!", sondern ich sage: "Ich bin gegen die Todesstrafe". Allenfalls kann ich noch beifügen, dass die Todesstrafe mit der Würde des Menschen unvereinbar ist und dass ich diese Einsicht aus meiner religiösen Ueberzegung ableite, aber als Autorität bringe ich die Religion nicht ein. Möglicherweise ist mein Gesprächspartner nämlich Atheist, Buddhist oder Philosoph. Oder sein Vater ist von den Nazis ermordet worden. Oder es handelt sich um die Frau eines in den USA Hingerichteten. Alle haben andere Gründe dafür, weshalb sie dasselbe wollen wie ich. Und weil ich das selbe will wie sie, habe ich - um einmal utilitaristisch zu argumentieren - sogar ein Interesse daran, dass jeder bei seinen Gründen bleiben kann und sich meiner Begründung nicht anschliessen muss. Wenn ich umgekehrt jemandem begegne, der für die Todesstrafe ist, während ich mich gegen dagegen ausspreche, dann möchte ich verständlicherweise in eine Diskussion eintreten. Beruft sich nun der andere bei seiner Verteidigung der Todesstrafe auf Gott oder auf einen Guru, der mir nicht einmal bekannt ist, dann kann eine Diskussion zwischen uns gar nicht stattfinden. Diesem Gesprächspartner, der sich dann eben als Nicht-Geprächspartner entpuppt, ist es vielleicht sogar recht, dass die Diskussion nicht stattfindet. Vielleicht hat er sich ja gerade deshalb auf seinen Gott oder seinen Guru berufen, weil er derartige Diskussionen sinnlos findet, denn er verfügt ja über die wahre Erkenntnis. Ich habe das Beispiel der Todesstrafe erwähnt, durchaus im Bewusstsein, dass es da klar einsehbare Unterschiede zwischen Europa und den Vereinigten Staaten gibt, nicht nur Unterschiede auf Regierungsebene, sondern durchaus auch in der Beurteilung durch die Mehrheit der Bevölkerung der beiden Kontinente. Andere Beispiele machen deutlich, dass die Frage der Transformation weltpolitisch sehr grosse Bedeutung erlangen kann und eng zusammenhängt mit Auserwähltheitsvorstellungen oder besser gesagt mit der Ueberwindung solcher Vorstellungen. Die Frage von Krieg und Frieden - also praktisch ausgedrückt zum Beispiel die Auseinandersetzung in der Staatengemeinschaft darüber, ob in einem bestimmten Land militärisch interveniert werden soll oder nicht - stellt nach wie vor die weltpolitische Fragestellung par exellence dar. Diese Frage muss diskutierbar sein. Sie ist es dann, wenn selbst Nationen mit Auserwähltheitsvorstellungen akzeptieren, dass sie den anderen Staaten gegenüber ihren Interventionswillen durch politische Argumente begründen müssen, selbst wenn diesem Willen unter anderem ein Sendungsauftrag zugrundeliegt, der auch religiöse Wurzeln hat. Heute ist das Forum für solche Diskusionen der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, allenfalls auch die Generalversammlung dieser Organisation. Das Beispiel der Diskussion über die Notwendigkeit der militärischen Intervention im Irak zeigt im Nachhinein betrachtet das ganze Spektrum der verschiedenen Variationen auf: Die Vereinigten Staaten akzeptierten zunächst die Notwendigkeit des Transformationsprozesses, sie legten politische, rationale Argumente und Beweise vor, warum die Intervention unumgänglich sei. Nachdem sich viele dieser Argumente nachträglich als unzutreffend oder als erfunden erwiesen haben, zeigt es sich, dass das auch religiös motivierte Sendungsbewusstsein dieser Nation und vor allem ihrer politischen Exponenten so stark war, dass die Uebersetzung auf die politische Ebene schliesslich doch nicht stattfand beziehungsweise scheiterte. Dass Frankreich im Rahmen von transatlantischen Meinungsverschiedenheiten für Europa oft die Rolle der Wortführung übernimmt, ist in diesem Zusammenhang kein Zufall. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, ist Frankreich jenes europäische Land, in welchem die Trennung von Kirche und Staat am striktesten durchgeführt worden ist, und dies - anderes als in den Vereinigten Staaten - mit dem Ziel, einen starken Staat freizuhalten von jeglichem Einfluss irgendwelcher Religionen. Frankreich hat in der französischen Revolution die oben dargestellte Notwendigkeit der Transformation, also der Uebersetzung religiös motivierter Forderungen auf die Ebene der politischen Auseinandersetzung, recht eigentlich erfunden. Vor dieser Hintergrund will ich hier noch kurz eingehen auf eine Formulierung, mit welcher im Rahmen des Hauptreferates anlässlich der Eröffnung dieser Studienwoche der sogenannte "Kopftuchstreit" in Frankreich charakterisiert worden ist: Es stünden sich in Frankreich ein Fundamentalismus der islamischen Sichtweise und ein - so wörtlich - "französischer nationaler Fundamentalismus" gegenüber. Dieser Charakterisierung muss hier in aller Form widersprochen werden, sie ist nicht nur falsch, sondern sie ist für Europa gefährlich: Wenn der in Europa seit zweihundert Jahren entwickelte Republikanismus mit seiner klaren Forderung nach Einbindung der Religionen in eine übergeordnete rechtliche Ordnung als fundamentalistisch bezeichnet wird, dann bedeutet dies, dass genau diese Einbindung in Frage gestellt wird. Diese Infragstellung hat viel grössere Konsequenzen als man zunächst einmal annehmen könnte. Seit 1945 ist auf diesem Kontinent nämlich etwas im Gange, das sich am Muster der Vorgänge um 1648 in dieser Stadt Münster orientiert. Genau so wie damals vereinbart wurde, dass die Religionen und Konfessionen in eine überordnete rechtliche Ordnung eingebunden würden - wobei übrigens das Völkerrecht erfunden wurde, dies sei nur als Klammerbemerkung hier beigefügt -, genau so bindet Europa heute die Nationen in eine übergeordnete rechtliche Ordnung ein, und zwar im Rahmen der Europäischen Union. Es hatte sich nämlich im 19. und vor allem in der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts herausgestellt, dass nach der Einbindung der Religionen die Nationen an deren Stelle getreten waren, und dass Kriege und Greueltaten nun genau so schrecklich im Namen der Nationen inszeniert wurden. Glücklicherweise kann Europa für die heute im Gange befindliche Einbindung der Nationen auf das Muster von 1648 zurückgreifen, welches sich bewährt hat, was die Religionen anbelangt. Zieht man dieser grossen geschichtlichen Bogen in Betracht, so bedeutet die Bezeichnung des französischen Republikanismus als "fundamentalistisch" nicht nur die Ablehnung der Einbindung der Religionen, sondern im übertragenen Sinne tangiert eine solche Qualifikation auch die europäische Friedensordnung. Der europäisch verstandene Republikanismus, der sich europaweit an der französischen Revolution orientiert, stellt eine unabdingbare Voraussetzung dar für die heutige Friedensordnung Europas. Vielleicht hier noch ein letztes ganz praktisch zum erwähnten "Kopftuchstreit": Aufgrund der eben erwähnten Geschichte ist es in Europa nötig, zwischen den verschiedenen europäischen Staaten zu unterscheiden. Deutschland und Italien brauchen kein Kopftuchverbot für die Schule, und die Schweiz braucht auch nicht unbedingt eines. Frankreich hingegen benötigt dieses Kopftuchverbot. Denn Frankreich trägt etwas ganz Bestimmtes zur europäischen staatspolitischen Identität bei: Seit der Französischen Revolution liefert dieser Staat das Grundmuster für das Verhältnis zwischen Religion und Staatlichkeit, und Europa als Kontinent hat dieses Grundmuster übernommen. Es ist heute ein gesamteuropäisches Muster, oder man könnte es heute auch ein ureuropäisches Muster nennen, und dennoch trägt Frankreich nach wie vor eine besondere eine Verantwortung dafür. Andere europäische Staaten tragen eine besondere Verantwortung für andere grundeuropäische Dinge. England hat den Parlamentarismus erfunden. Staaten wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben den Föderalismus entwickelt. So ist staatspolitische Identität europaweit gesehen durchaus eine differenzierte Erscheinung. In den verschiedenen Staaten sind verschiedene Elemente dieser staatspolitischen Identität mehr oder weniger wichtig, und trotzdem hat die staatspolitische Identität einen gesamteuropäischen Aspekt, der sich heute immer mehr ausprägt. Als letztes möchte ich noch kurz auf die Menschenrechte zu sprechen kommen und gerade darin einen letzten transatlantischen Unterschied aufzeigen. Im Prinzip lässt sich dieser Unterschied in zwei konzeptionellen Verschiedenheiten zusammenfassen, die aber sehr grundlegend sind. Ein erster konzeptioneller Unterschied ergibt sich daraus, dass Europa seit dem zweiten Weltkrieg und in Uebereinstimmung mit der UNO ein klar international definiertes Konzept der Menschenrechte verfolgt, weshalb der einzelne Staat in seiner Garantenpflicht von der Staatengemeinschaft kontrolliert wird, insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Die USA haben demgegenüber ein nationales Konzept der Menschenrechte, was dazu führt, dass sie völkerrechtliche Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte weitgehend ablehnen und sich insbesondere internationalen Ueberwachungsmechanismen nicht unterstellen. Der zweite konzeptionelle Unterschied liegt darin, dass für die Vereinigten Staaten die Menschenrechte im internationalen Verkehr nicht eine rechtliche, sondern eine Angelegenheit des politischen Druckes sind. Dabei haben sie nicht die internationalen Menschenrechtsverträge vor Augen, sondern die Freiheitsrechte der Amerikanischen Verfassung, ihr Verständnis von Demokratie und ihre Identität als Nation. Deshalb fliessen in das amerikanische Menschenrechtsverständnis die religiösen und die moralischen Elemente mit ein, welche diese Nation mitbegründen. Weil Menschenrechte in den Vereinigten Staaten national zugeordnet werden und weil diese Nation in ihrem eigenen Selbstverständnis gleichsam stellvertretend für die Weltgemeinschaft das Gute verwaltet, werden diese Rechte nur jenen zugestanden, welche sich zu diesem Guten bekennen. Damit erklärt sich übrigens auch, warum die Todesstrafe in diesem Land nicht abgeschafft werden kann. Wenn eine Gesellschaft gut sein muss, dann kann sie das Böse nicht integrieren, sondern sie muss es immer wieder sichtbar ausgrenzen. Es erklärt aber auch, warum nach den Terroranschlägen vom 11.9.2001 medienöffentlich und ohne Skrupel darüber diskutiert werden konnte, ob vermutete Terroristen gefoltert werden sollten, um weitere Anschläge verhindern zu können. In Europa haben auch Terroristen Menschenrechte, weil sie Menschen sind. In den USA haben Terroristen keine Menschenrechte, weil sie Terroristen sind. Es ist sehr wohl begründbar, warum das transatlantisch unterschiedliche Verständnis der Menschenrechte in der Praxis erst heute überhaupt wahrnehmbar wird. Bis 1989 liessen die Vereinigten Staaten das europäische Verständnis der Menschenrechte nämlich ebenfalls gelten. Sie anerkannten, dass es erstens nicht nur ein nationales, sondern auch ein internationales Konzept, und dass es zweitens nicht nur ein politisches, sondern auch ein rechtliches Konzept ist, denn mit diesem gleichsam "europäisch verpackten" Konzept liess sich zusammen mit den westeuropäischen Staaten besser Druck auf den Ostblock ausüben. Erst seit 1989 werden die Unterschiede wirklich sichtbar. Zurückzuführen sind die beiden konzeptionellen Unterschiede auf den Umstand, dass in Europa auch der Staat selber dem Individuum die Menschenrechte garantiert, während für die Amerikaner die Menschenrechte dem Individuum ausschliesslich die Freiheit vom Staat garantieren. Letzteres ist für Europäerinnen und Europäer formal natürlich auch der Fall, aber das europäische Staatsverständnis führt weit über das US-amerikanische Grundrechtsverständnis hinaus. Für den Europäer ist der Staat - oder ich möchte sagen die "Staatlichkeit", um auch das Element der Europäischen Union einzuschliessen - im Grunde genommen die Garantie der Menschenrechte. Freiheitsrechte - auch die in der US-amerikanischen Verfassung garantierten Freiheitsrechte - verkörpern für das Rechtsverständnis der USA immer vor allem die Möglichkeit des Individuums, sein Recht selber durchzusetzen. Diese Möglichkeit hat auch einen sakralen Charakter, sie erscheint dem US-Amerikaner als etwas geradezu Heiliges. Europäerinnen und Europäer haben die Möglichkeit natürlich auch, ihre Rechte einzuklagen, sie haben sogar diesbezüglich einen viel weiteren Spielraum, weil die internationalen Beschwerdemöglichkeiten hinzukommen, was dem US-Amerikaner vorenthalten bleibt. Aber der Aspekt der individuellen Durchsetzung ist in Europa nur ein Teil der Menschenrechtsphilosophie, in welcher das Individuum gleichsam als "Konsument" der Rechte figuriert. Der andere Teil betrifft das Individuum als Staatsbürger, und in dieser Funktion stellt es an den Staat den Anspruch, dafür zu sorgen, dass er keine Menschenrechtsverletzungen begeht beziehungsweise keine zulässt. Dieser Aspekt ist ein kollektiver, und nicht ein individueller: Dem Staatsbürger kann es nicht gleich sein, wenn ein anderes Individuum in seinen Menschenrechten verletzt wird. In diesem Zusammenhang noch kurz ein Hinweis auf die Frage, die in dieser Studienwoche auch bereits thematisiert worden ist, ob nämlich die Menschenrechte auch Menschenpflichten mit sich bringen würden. Ich kann mich dieser Sichtweise nicht anschliessen, denn sie geht tendenziell nicht vom europäischen Menschenrechtsverständnis aus, sondern vom US-amerikanischen, und dieses stellt - wie ich eben dargelegt habe - schon an sich eine Schwächung der Philosophie der Menschenrechte dar. Wenn man Menschenrechte US-amerikanisch versteht, sie also auf den Aspekt der Durchsetzung dieser Rechte durch das Individuum beschränkt, so kann es allenfalls Sinn machen, auf die Idee von Menschenpflichten zu kommen, um nämlich eine gesellschaftliche Entwicklung zu vermeiden, in welche jeder gegen jeden kämpft und letztlich das Recht des Stärkeren gilt. Wenn man die Menschenrechte hingegen europäisch versteht, dann macht es keinen Sinn, von Menschenpflichten zu sprechen, im Gegenteil: Es schadet den Menschenrechten sogar, dies zu tun. Im europäischen Verständnis hören die Rechte des Individuums genau dort auf, wo die Rechte des Anderen beginnen, denn die gleiche Ausübung der Menschenrechte ist ein sehr wichtiges Element. Menschenrechte gibt es nur als gleiche Rechte aller Menschen - darauf basiert auch das Menschenrechtsverständnis der Vereinten Nationen. Der Stärkere soll nicht mehr Rechte durchsetzen können als der Schwächere, weil die gleiche Würde aller Menschen im Vordergrund steht, deshalb die Bedeutung der Staatlichkeit und des internationalen Rechtes. Wenn nun die Pflichten des Anderen mir gegenüber ins Spiel gebracht werden, dann wird das Ausmass, in welchem ich meine Rechte ausüben kann, plötzlich abhängig von der Frage, inwieweit dieser Andere seine Pflichten erfüllt. Darauf habe ich jedoch keinen Einfluss, weder als "Konsument" meiner Rechte noch als Staatsbürger. Der kollektive Aspekt des Schutzes wird so gleichsam individualisiert. Weil das europäische Verständnis der Menschenrechte - und auch darin ist es identisch mit jenem, wie es in den Instrumenten der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommt - den kollektiven Aspekt der Schutzfunktion des Staates, der Staatlichkeit ganz allgemein und des internationalen Rechts miteinbezieht, läuft die Pflichtigkeit in diesem Verständnis über den kollektiven Schutz der Menschenrechte und nicht über das Individuum. Als Staatsbürger kann das Individuum hingegen durchaus einen Beitrag leisten zu diesem Schutz, indem es nämlich politisch jene Kräfte unterstützt, welche den nationalen und den internationalen Schutz der Menschenrechte vorantreiben. Ich möchte diesen Beitrag des Individuums als Staatsbürger hier nicht als Pflicht bezeichnen, obwohl es sich lohnen würde, über diese Zusammenhänge nachzudenken. So ist es allerdings durch Immanuel Kant formuliert worden, weshalb ich mit diesem Zitat schliessen möchte, das sozusagen die perfekte Antithese darstellt zu jeglicher Vorstellung von Auserwähltheit: "... so ist der ewige Friede (das letzte Ziel des ganzen Völkerrechts) freilich eine unausführbare Idee. Die politischen Grundsätze aber, die darauf abzwecken, nämlich solche Verbindungen der Staaten einzugehen, als zur continuirlichen Annäherung zu demselben dienen, sind es nicht, sondern, so wie diese eine auf der Pflicht, mithin auch auf dem Recht der Menschen und Staaten gegründete Aufgabe ist, allerdings ausführbar." (5) |
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1) Eine fundierte Darstellung
der Religiosität in den Vereinigten Staaten findet sich
bei Rainer Prätorius, In God We Trust, Religion und Politik
in den USA, München 2003 |
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