Gret Haller

 

RECHT, POLITIK UND MORAL IN EUROPA UND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
dargestellt am Beispiel der Menschenrechte

Referat vor dem Seniorenforum Werdenberg in Buchs / SG, 9.November 2004


 

Recht, Politik und Moral in Europa und in den Vereinigten Staaten - das Thema könnte nicht aktueller sein. In den Medien, insbesondere in der Presse finden sich vielfältige Analysen der Wahlen, welche in den Vereinigten Staaten genau vor einer Woche stattgefunden haben. Praktisch alle Kommentare sind sich darüber einig, dass die Wirtschaftslage den Wahlausgang wenig beeinflusst habe, also weder die Frage der Arbeitsplätze noch jene des Gesundheitswesens, die nach europäischem Verständnis von Politik für die Meinungsbildung der Wählerschaft immerhin eine gewichtige Rolle hätte spielen müssen. Und viele Analysen dieser Wahlen halten fest, dass auch der Irak-Krieg für den das Wahlresultat von relativ geringer Bedeutung gewesen sei, der auch in den USA ja nicht mehr so unumstritten ist wie vor einigen Monaten. Nein, es seien vor allem die moralischen Werthaltungen gewesen, nach welchen sich die Mehrheit der Wählenden orientiert habe und die zu einem nun doch recht klaren Resultat geführt haben. Entsprechend dem Titel meines Referates werde ich das Verhältnis zwischen Recht, Politik und Moral diesseits und jenseits des Atlantiks am Beispiel der Menschenrechte darstellen. Die transatlantischen Unterschiede, die ich erläutern werde, können aber auch das Wahlgeschehen in den USA etwas besser verständlich machen.

Zur Einführung nur ganz kurz die folgende Einteilung: Man unterscheidet drei Generationen von Menschenrechten. Kernpunkt der ersten Generation bildet der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit und des Eigentums. Die zweite Generation umfasst die Wohlfahrtsrechte, welche Ansprüche auf staatliche Leistungen begründen, also den Schutz der ökonomischen Basisversorgung für den Fall, dass der Lebensunterhalt nicht selber aufgebracht werden kann. Zur dritten Generation gehört der politische Schutz der kulturellen Selbstbestimmung von Gruppen, die ihre Identität nicht aus der Mehrheitskultur ableiten. Ich will nun aber nicht bei dieser Einteilung bleiben, auf welche die Menschenrechtstheorie aufbaut, sondern ich möchte einen Sprung machen zur Aktualität und auf die Menschenrechtspolitik zu sprechen kommen. Ueber diese Politik kann man heute gar nicht mehr seriös reden, wenn man sich nicht wenigstens in Ansätzen sowohl mit den konzeptionellen als aus mit den Unterschieden in der Praxis auseinandergesetzt hat, welche zwischen Europa und den USA immer deutlicher werden. Zunächst einige Stichworte zur Praxis, die wir heute beobachten können.

Die Vereinigten Staaten haben immer den Anspruch gestellt, das Gute in die Welt hinauszutragen. Dieses Gute trägt Namen wie Demokratie und Menschenrechte. Aber das Hinaustragen in alle Welt geschieht zunehmend unter Missachtung des Völkerrechts. Vom Krieg gegen Serbien im Zusammenhang mit dem Konflikt in Kosowo über den Krieg gegen Afghanistan bis zum Krieg gegen den Irak im Frühling dieses Jahres hat eine Eskalation stattgefunden, in deren Rahmen internationale Strukturen und Abläufe sowie das Völkerrecht ganz generell durch die Vereinigten Staaten mit zunehmender Geschwindigkeit ausser Kraft gesetzt worden sind. So wie diese Nation das Gute in die Welt hinaus trägt, bekämpft sie der selben Logik folgend weltweit das Böse. Vermutete Terroristen werden unter Bedingungen gefangen gehalten, welche offensichtlich Menschenrechte verletzen, oder sie werden an Geheimdienste von Staaten übergeben, von denen man weiss, dass sie das Folterverbot nicht respektieren. Wie - fragen wir uns - wie um Himmels willen konnte es soweit kommen ? Wenn uns die Menschenrechte etwas wert sind, dürfen wir jedenfalls einen Fehler nicht machen. Wir dürfen nicht auch noch einstimmen in den Diskurs von gut und böse, sondern wir müssen die Dinge rational analysieren. Europa und die Vereinigten Staaten haben unter Menschenrechten noch nie das selbe verstanden, auch wenn es während des Kalten Krieges so zu sein schien. Wirklich verstehen kann man diese Zusammenhänge nur, wenn man geschichtlich bis in die Gründungszeit der Vereinigten Staaten zurückgeht.

Europa hat mit dem Westfälischen Frieden 1648 die Religion säkularisiert, d.h. sie wurde der staatlichen Ordnung unterworfen. Die Puritaner, welche damals England in Richtung Amerika verliessen, betrachteten demgegenüber ihre Religionsgemeinschaften als öffentliche Ordnung schlechthin, die keines Staates bedurfte. Sie haben die Staatlichkeit der Religion unterworfen, was zu einem strikten Staatsminimalismus führte, der die Vereinigten Staaten bis heute prägt. Die strikte Trennung von Kirche und Staaten dient jenseits des Atlantiks dazu, die Religion vor dem Staat zu beschützen, während die in Europa erfolgte Säkularisierung den Staat vor der Religion beschützt. Europäerinnen und Europäer haben eine staatspolitische Identität, über welche US-Amerikanerinnen und -Amerikaner praktisch nicht verfügen. Die US-amerikanische Gesellschaft ist eine möglichst staatsfreie Gesellschaft. Dazu eine Klarstellung: Ich spreche hier nicht von ökonomischen Kategorien, also nicht von mehr oder weniger Sozialstaat. Die Frage des Sozialstaates ist dann erst eine Folgeerscheinung von dem, was ich hier anspreche. Es geht darum, ob es die Kategorie "Staat" überhaupt gibt und was sie politisch bedeutet. Es geht - ich habe das Wort bereits genannt - um staatspolitische Identität.

Dies ist nun auch die Grundlage für ein sehr unterschiedliches Rechtsverständnis beidseits des Atlantiks. Europa denkt in Rechtsordnungen, welche dem Staat anvertraut werden, und die dem Einzelnen den Rahmen zur Verfügung stellen, in welcher er seine gesellschaftlichen Aktivitäten entwickelt. In den Vereinigten Staaten geht man umgekehrt von den Rechten des Einzelnen aus, welche sich immer wieder neu gegenübergestellt werden. Ein Beispiel: In Europa werden gefährliche Produkte per Gesetz verboten. In den USA geschieht dies nicht, sondern man vertraut auf den Korrekturmechanismus der Sammelklage, welche den Produzenten so teuer zu stehen kommen kann, dass er es sich gut überlegt, ob er ein Produkt auf den Markt bringen will, dessen Schädlichkeit er nicht genügend geprüft hat. Der Grund für die beiden verschiedenen Rechtsverständnisse liegt im Staatsverständnis: Wenn man in Rechtsordnungen denkt, muss man in der Rechts- und Staatsphilosophie einen Staat zur Verfügung haben, dem man die Rechtsordnung anvertrauen kann. Hat man keinen solchen Staat zur Verfügung, so kann man gar nicht in Rechtsordnungen denken, so dass man die privaten Rechtsträger - Einzelpersonen oder juristische Personen - zu Trägern der Rechtsfortentwicklung macht.

Mit den beiden ersten Punkten ist auch bereits das transatlantisch unterschiedliche Demokratieverständnis begründet. In Europa wird Demokratie vor allem begriffen als Wahl der Parlamente, welche die Rechtsordnung erlassen - in der Schweiz kommt noch das Verständnis der direkten Demokratie hinzu, europäisch ist das aber ein Unikum. Anders in den Vereinigten Staaten, wo demokratische Identität vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass der Einzelne über Rechte verfügt, welche ihm die Verfassung garantiert, und dass er diese Rechte jederzeit vor Gericht einklagen kann. Für den US-Amerikaner läuft Demokratie weitgehend über die Justiz. Wenn wir in Europa Wahlgeschäfte in den Vereinigten Staaten gelegentlich als reines Theater und für unsere Begriffe als nicht mehr sehr demokratisch empfinden, so müssen wir auch eingestehen, dass dies - auch wenn es so sein sollte - gar nicht so schlimm ist, denn dies alles macht - anders als bei uns - nur einen Teil des demokratischen Geschehens aus, und zwar den kleineren. Umgekehrt erklärt sich dadurch aber auch, warum Justiz in den Vereinigten Staaten so politisch ist.

Ein weiterer Unterschied betrifft das Verhältnis von Recht und Moral. In Europa sind Recht und Moral getrennt. In den Parlamenten werden zwar verschiedene moralische Konzepte gegeneinandergestellt und ausdiskutiert. Sobald sie in rechtsgültige Gesetze eingeflossen sind, spricht man nicht mehr von gut und böse, sondern von rechtlich zulässig, rechtlich geboten, rechtlich wünschbar oder umgekehrt von rechtlich unzulässig, strafrechtlich verboten. Der Straftäter ist nicht böse, er ist nun rechtlich strafbar. Er hat die selbe Menschenwürde wie der Staatspräsident. In den Vereinigten Staaten gibt es diese Trennung von Recht und Moral nicht oder jedenfalls nicht in dieser strikten Form. Sammelklagen werden fast nie rechtlich entschieden, sondern der öffentliche moralische Druck auf den Beklagten wächst so stark, dass er in einen ausserrechtlichen Vergleich einwilligt, wenn er nicht den eigenen Ruin riskieren will. In Europa hat kollektiv gültige Moral immer die Form von allgemeinverbindlichen Rechtsnormen. Der Schritt von der Moral zur konkreten Tat erfolgt immer über das Recht. In den USA kann von der Moral direkt zur Tat geschritten werden. Der europäische Weg über die allgemeinverbindliche Rechtsnorm ist nicht notwendig.

Ich knüpfe nochmals an die historisch unterschiedliche Entwicklung an, und zwar was die Begründung der Nation anbelangt. Nationalstaaten wurden Ende des 18.Jahrhunderts begründet, und zwar beidseits des Atlantiks. In Europa erklärten sich damals längst bestehende Staaten wie England, Frankreich oder Spanien als Nationalstaaten, andere wie Deutschland oder Italien konstituierten sich als Nationalstaaten erst später. Alle europäischen Nationen begründeten sich aber ausnahmslos staatspolitisch, und auch für erste heute neu oder wiederentstehende Nationalstaaten ist dies der Fall. Die US-amerikanische Nation, die kurz vor der französischen Revolution aus der Taufe gehoben wurde begründet sich demgegenüber moralisch, das heisst sie verkörpert das Gute schlechthin. Die Wurzeln dieser Begründung sind auch religiös, indem jene Auswanderer in die Neue Welt, welche überhaupt über eine weltanschauliche Motivation verfügten, ausgezogen waren, um jenseits des Atlantiks nicht nur eine neue, sondern auch eine bessere Welt zu schaffen. Mangels staatspolitischer Identität und aufgrund der umgekehrten Rangfolge von Religion und Staat stand der US-Nation eine staatspolitische Begründung nach europäischem Muster gar nie offen. Die religiöse Begründung stand umgekehrt keiner europäischen Nation offen, denn Religion war seit 1648 definitiv säkularisiert.

Als letzten Punkt dieser kurzen Zusammenfassung möchte ich das erwähnen, was in den Vereinigten Staaten anstelle der europäischen staatspolitischen Identität figuriert. Im gesellschaftlichen Selbstverständnis finden wir in diesem Land anstelle der Staatlichkeit die Gemeinschaften. Es sind längst nicht mehr nur die religiösen Gemeinschaften wie in den Anfängen der Besiedlung des Kontinentes, sondern es sind unzählige Clubs, Vereine, Gesellschaften, die Kultur, Wohltätigkeit oder einfach Geselligkeit pflegen. Gesellschaftliche Zugehörigkeit erlangt man einerseits durch die Zugehörigkeit zu solchen Gemeinschaften, andererseits aber durch das Bekenntnis zum Amerikaner-Sein, und das ist das Bekenntnis zur Nation. Auf nationaler Ebene wird die mangelnde staatspolitische Identität in den USA nämlich mit einer ausgeprägteren nationalen Identität kompensiert. Der grosse kollektive Druck zum patriotischen Bekenntnis, den man nach dem 11.September 2001 beobachten konnte, war dafür ein eindrückliches Beispiel. Auch in Europa gibt es die nationale Identität, die aber aufgrund der staatspolitischen Begründung der Nation eben über eine sehr ausgeprägte staatspolitische Komponente verfügt.

Mit dieser kurzen Zusammenfassung verschiedener transatlantischer Unterschiede kann man das unterschiedliche Menschenrechtsverständnis diesseits und jenseits des Atlantiks nun weitgehend erklären. Im Prinzip lassen sich die Unterschiede in zwei konzeptionellen Verschiedenheiten zusammenfassen, die aber sehr grundlegend sind. Ein erster konzeptioneller Unterschied ergibt sich daraus, dass Europa seit dem zweiten Weltkrieg und in Uebereinstimmung mit der UNO ein klar international definiertes Konzept der Menschenrechte verfolgt, weshalb der einzelne Staat in seiner Garantenpflicht von der Staatengemeinschaft kontrolliert wird (EMRK / UNO-Pakte / Europäischer Gerichtshof in Strassburg). Die USA haben demgegenüber ein nationales Konzept der Menschenrechte, und dies führt dazu, dass sie völkerrechtliche Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte weitgehend ablehnen und sich insbesondere internationalen Ueberwachungsmechanismen nicht unterstellen. Der zweite konzeptionelle Unterschied liegt darin, dass für die Vereinigten Staaten die Menschenrechte im internationalen Verkehr nicht eine rechtliche, sondern eine Angelegenheit des politischen Druckes sind. Dabei haben sie nicht die internationalen Menschenrechtsverträge vor Augen, sondern die Freiheitsrechte der Amerikanischen Verfassung, ihr Verständnis von Demokratie und ihre Identität als Nation. Deshalb fliessen in das amerikanische Menschenrechtsverständnis die religiösen und die moralischen Elemente mit ein, welche diese Nation mitbegründen.

Daraus erklärt sich nun auch, was ich eingangs als für uns so unverständlich geschildert habe. Weil Menschenrechte in den Vereinigten Staaten national zugeordnet werden und weil diese Nation in ihrem eigenen Selbstverständnis gleichsam stellvertretend für die Weltgemeinschaft das Gute verwaltet, werden diese Rechte nur jenen zugestanden, welche sich zu diesem Guten bekennen. Damit erklärt sich übrigens auch, warum die Todesstrafe in diesem Land nicht abgeschafft werden kann. Wenn eine Gesellschaft gut sein muss, dann kann sie das Böse nicht integrieren, sondern sie muss es immer wieder sichtbar ausgrenzen. Es erklärt sich aber auch, warum nach den Terroranschlägen vom 11.9.2001 medienöffentlich und ohne Skrupel darüber diskutiert werden konnte, ob vermutete Terroristen gefoltert werden sollten, um weitere Anschläge verhindern zu können. In Europa haben auch Terroristen Menschenrechte, weil sie Menschen sind. In den USA haben Terroristen keine Menschenrechte, weil sie Terroristen sind. Ich arbeite seit mehr als 30 Jahren immer wieder im Bereich der Menschenrechte. Diesen Unterschied habe ich aber erst vor einigen Jahren begriffen, während oder sogar nach meiner Arbeit in Sarajevo. Heute glaube ich, dass das transatlantisch unterschiedliche Verständnis der Menschenrechte in der Praxis erst seit 1989 überhaupt wahrnehmbar geworden ist. Bis 1989 liessen die Vereinigten Staaten das europäische Verständnis der Menschenrechte nämlich ebenfalls gelten. Sie anerkannten, dass es erstens nicht nur ein nationales, sondern auch ein internationales Konzept, und dass es zweitens nicht nur ein politisches, sondern auch ein rechtliches Konzept ist, denn mit diesem gleichsam "europäisch verpackten" Konzept liess sich zusammen mit den westeuropäischen Staaten besser Druck auf den Ostblock ausüben. Erst seit 1989 werden die Unterschiede erkennbarer.

Zurückzuführen sind die beiden konzeptionellen Unterschiede auf den Umstand, dass in Europa auch der Staat selber dem Individuum die Menschenrechte garantiert, während für die Amerikaner die Menschenrechte dem Individuum ausschliesslich die Freiheit vom Staat garantieren. Letzteres ist für Europäerinnen und Europäer formal natürlich auch der Fall, aber das europäische Staatsverständnis führt weit über das US-amerikanische Grundrechtsverständnis hinaus. Für den Europäer ist der Staat - oder ich möchte sagen die "Staatlichkeit", um auch das Element der Europäischen Union einzuschliessen - im Grunde genommen die Garantie der Menschenrechte. Deshalb gibt es in Europa auch eine soziale Dimension der Grundrechte, deren Gewährleistung in Europa auch als Aufgabe des Staates gesehen wird. In den Vereinigten Staaten fehlt diese Dimension weitgehend.

In der geschichtlichen Entwicklung seit dem Zweiten Weltkrieg zeichnet sich das unterschiedliche Menschenrechtsverständnis auch in seinem Bezug zum generellen transatlantisch unterschiedlichen Rechts- und "Staats"-verständnis ab, und gerade diese Entwicklung kann uns vieles verdeutlichen: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hatte ihren Ausgangspunkt in der Privatwohnung von Eleanor Roosevelt, der Gattin des Präsidenten der Vereinigten Staaten, welche gleichgesinnte Frauen und Männer im Februar 1947 dahin eingeladen hatte, ein Akt, der die Welt verändert hat und nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Es wurde davon ausgegangen, dass eine blosse Erklärung das Bewusstsein um die Menschenrechte in der Welt stärken würde, es handelte sich gleichsam um die Umsetzung eines moralischen Appells. Wir haben also hier das US-amerikanische Muster: Es wird ein moralischer Appell in die Welt gesetzt, auf den sich die guten Einzelmenschen berufen können, um die deklarierten Werte durchzusetzen und zur Geltung zu bringen. Was aber geschah mit diesem Appell in Europa ? Praktisch gleichzeitig mit dieser Deklaration der Menschenrechte griff ein Brite im Auftrag der Initianten des Europarates zur Feder und entwarf die Europäische Menschenrechtskonvention. Und bereits damals sah diese Konvention einen Durchsetzungsmechanismus mit Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Vor diesem Gerichtshof kann sich das Individuum gegen den Staat beschweren, von dem es behauptet, seine Organe hätten die Menschrechte dieses Beschwerdeführers verletzt. Diese Konvention wurde bereits zwei Jahre nach der Allgemeinen Erklärung verabschiedet. Dass dies alles so rasch passiert, geht einerseits auf die besondere Betroffenheit Europas durch die Geschehnisse des Zweiten Weltkrieges zurück.

Ein weiterer Grund liegt jedoch darin, dass Europa Moralvorstellungen ins Recht umsetzen muss, wenn es seiner ideengeschichtlichen Tradition treubleiben will. In den Vereinigten Staaten geht man im Rechtsverständnis von den horizontalen Rechtsbeziehungen zwischen den Individuen aus, wie ich es eingang bereits erwähnt habe. In Europa gibt es nicht nur diese horizontale Beziehung, sondern es gibt auch die Staatlichkeit, der Staat stellt gleichsam etwas "Drittes" dar, das über den rein horizontalen Gesellschaftsvertrag hinausgeht. Wenn man in Europa den Staat nicht einbindet in den Schutz der Menschenrechte, dann sind diese Rechte nicht genügend geschützt. Es war also nicht nur so, dass man durch die Europäische Menschenrechtskonvention eine hübsche zusätzliche Möglichkeit erfand, wie man die Menschenrechte noch besser schützen könnte. Nein, es bestand vom europäischen Rechts- und Staatsverständnis her eine Notwendigkeit, dem Staat eine aktive Verantwortung für die Durchsetzung der Menschenrechte zu übertragen und ihn der Staatengemeinschaft gegenüber rechenschaftspflichtig zu machen. Sonst wären im europäischen Staatsverständnis nicht alle Akteure genügend eingebunden gewesen wären. Dem Rechtsverständnis jenseits des Atlantiks genügte eine reine Erklärung vollauf, denn moralische Grundsätze fliessen direkt in die Gesellschaft und in die Prozessführung vor Gerichten ein. Demgegenüber besteht in Europa die Notwendigkeit, menschenrechtliche Grundnormen in die Rechtsordnungen einzufügen. Uebrigens beeinflusst die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vor allem die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Oft muss das Recht eines Staates in der Folge eines Urteils angepasst werden, wohingegen sich die finanzielle Entschädigung der Beschwerdeführer manchmal eher symbolisch ausnimmt.

Bereits im Jahre 1948 haben somit Europa und die Vereinigten Staaten das Konzept der Menschenrechte unterschiedlich verstanden, beide entsprechend ihrer jahrhundertealten Prägung. Es ist deshalb kein Zufall, dass Europa sofort einen Schritt weiterging, es ist aber auch kein Zufall, dass die Vereinigten Staaten die Umsetzung in verbindliche und einklagbare Normen immer ablehnten und bekämpften, und es ist schliesslich kein Zufall, dass sich die weltweite Staatengemeinschaft im Rahmen der UNO zwischen diesen beiden Eckpunkten bewegt, aber immer in Richtung auf jenen Eckpunkt hin, der die Verrechtlichung will. Die logische Entwicklung geht also vom US-amerikanischen Verständnis hin zum europäischen. Leider haben dies auch in Europa viele Leute auch viele Fachleute noch immer nicht begriffen, bzw. sie legen zu wenig Wert auf diese Differenzierungen. Trotzdem werden diese Zusammenhänge immer deutlicher, denn die Globalisierung hat die Welt zum Dorf gemacht. Ich möchte nun noch auf zwei konkrete Gefahren für die Existenz und Wirksamkeit der Menschenrechte zu sprechen kommen, welche gerade aus der Entwicklung resultieren, die wir Globalisierung nennen. Die Globalisierung kommt im ideologischen Bereich zum Teil einer US-Amerikanisierung gleich, weshalb beide Gefahren einen Zusammenhang aufweisen mit den transatlantischen Unterschieden im Menschenrechtsverständnis.

Eine erste Gefahr sehe ich in der Einforderung von Gruppenrechten. Ich stehe also der sogenannt dritten Generation von Menschenrechten auch kritisch gegenüber. Sobald wir Gruppenrechte einfordern, verlassen wir den Boden der Universalität der Menschenrechte und damit auch jenen der Individualität dieser Rechte. Universalität und Individualität sind untrennbar miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig. Sobald wir das Gruppendenken einführen, haben wir auf der einen Seite Menschen, welche dieser Gruppe angehören, und auf der anderen Seite solche, welche dieser Gruppe nicht angehören, wir ziehen eine Grenze. Die Tendenz in dieser Richtung hat mit der Amerikanisierung der Politik zu tun, welche im Rahmen der Globalisierung stattfindet. Eine staatslose Gesellschaft reduziert Politik auf eine rein horizontale Auseinandersetzung von Interessen, manchmal Einzelinteressen, in der Politik aber viel häufiger Gruppeninteressen. Dahinter steht die Vorstellung, wenn jeder oder jede Gruppe für sich selber kämpfe, dann komme es schon richtig. Es soll in dieser Vorstellung von Politik und Demokratie vermieden werden, dass auf staatlicher Ebene gemeinsam darüber diskutiert wird, wie die verschiedenen Interessen unter einen gemeinsamen Hut gebracht werden könnten, wobei auch das Ganze im Auge behalten werden soll - wie es in Europa aufgrund der hier vorhandenen staatspolitischen Identität üblich ist.

Das Denken in Gruppeninteressen ist für die Menschenrechte in jeder Hinsicht gefährlich. Die erwähnte Grenzziehung zwischen den Gruppenzugehörigen und den Anderen öffnet die Türe für andere Grenzziehungen. Menschenrechte können unversehens zugeordnet werden, national zugeordnet, ethnisch zugeordnet, religiös zugeordnet oder auch moralisch. Dann sind wir wieder bei der Frage, ob Terroristen Menschenrechte haben, ob der Islam eigentlich menschenrechtsverträglich sei (Klammerbemerkung: Er ist es!), ob Menschenrechte auch den bösen Menschen zustehen, was immer man unter bösen Menschen verstehen mag. Ich muss in diesem Zusammenhang ganz klar festhalten, dass das Konzept der Menschenrechte nicht zugunsten der moralisch "guten" Menschen erfunden wurde, sondern eben gerade zugunsten jener, welche in der moralischen Wertung schlecht dastanden, von denen man also gar nicht wusste, ob man sie überhaupt als Menschen betrachten sollte, Sklaven, Fremde, Angehörige anderer Rassen, Bettler oder Straftäter. Die Philosophie der Menschenrechte sagt ganz klar, dass jeder Mensch seine Würde hat, einfach schon aufgrund seiner Geburt als Mensch. Das Denken in Gruppenrechten muss nicht, aber es kann etwas überspitzt ausgedrückt in letzter Konsequenz zur Folge haben, dass Menschenrechte nur noch den Privilegierten zustehen, weil man für alle anderen einen Ausschlussgrund gefunden hat. (Ergänzung ? Ausschluss vom Wahlrecht, Vergleich USA - Europa - CH ... nur die Guten sollen den Präsidenten wählen dürfen.)

Die zweite Gefahr für die Menschenrechte sehe ich in einer Art Inflation dieser Rechte. Wenn alles und jedes, was auf dieser Welt nicht ganz in Ordnung ist, zu einer Menschenrechtsfrage gemacht wird, so wird damit der Menschenrechtsgedanke zerstört. Ich will hier nun nicht vom unsäglichen Missbrauch des Wortes "Menschenrecht" sprechen, das gelegentlich vorkommt, zum Beispiel wenn sich ein italienischer Arzt, der 60- oder 65jährigen Frauen die Geburt von Kindern ermöglicht, dahingehen äussert, für diese Frauen handle es sich bei der Fortpflanzung um ein Menschenrecht. So etwas ist nicht nur unanständig, sondern dumm. Ich meine etwas anderes, das zunächst als gar nicht so gefährlich erscheint, und damit komme ich nochmals auf den selben Punkt zurück wie bei der erstgenannten Gefahr, nämlich auf die Vertretung von Interessen. Menschenrechte sind ein rechtsphilosophisches Konzept und nicht ein politisches. Gerade weil die Menschenrechte ein rechtsphilosophisches Konzept darstellen, sind sie so stark, auch politisch stark. Aber diese Stärke ist nicht eine Stärke in der Interessenvertretung, sondern es ist eine Stärke in der Wahrung der Menschenwürde, und zwar der gleichen Würde aller Menschen. Nochmals: Menschenrechte können nicht durch Interessenwahrung begründet werden. Alles, was wir im Namen der Menschenrechte verlangen dürfen und auch verlangen sollen, ist die Bewahrung jedes einzelnen Menschen vor der Verletzung seiner Würde. Das ist etwas anderes als Interessenwahrung. Wenn wir die Menschenrechte im Sinne der Interessenwahrung missbrauchen, bringen wir sie in Gefahr, weil dann die ganze Politik nur noch Menschenrechtspolitik darstellt. Das meine ich mit Inflation der Menschenrechte.

Ich komme zum Schluss: Der Menschenrechts-Gedanke ist ein sehr kostbarer Gedanke. Wir sollten ihm Sorge tragen. Wenn wir mit ihm nicht professionell umgehen, wenn wir ihn zu Dingen missbrauchen, zu denen er nicht geschaffen ist, so schaden wir ihm. Aber der Menschenrechts-Gedanke hat eine ungeheure Kraft. Er kann nicht zerstört werden, genau so wie die Menschenwürde nicht zerstört werden kann. Menschenwürde kann zwar verletzt werden, sie kann sogar grauenhaft verletzt werden - aber zerstört wird sie nie, denn jeder Mensch wird mit dieser Würde geboren. Menschenwürde muss man sich auch nicht verdienen, man hat sie einfach. Menschenwürde ist mit dem Menschen unauflöslich verbunden. Stellen Sie sich das Bild einer Pietà vor, also die Skulptur oder das Gemälde der Maria mit dem toten Christus auf ihrem Schoss. Dieser zu Tode gefolterte Mensch ist keineswegs würdelos, aber seine Würde wurde ganz radikal verletzt. Der Name der Pietà (übersetzt mit "Frömmigkeit" oder "Ehrfurcht vor dem Toten") macht dies ja gerade deutlich. Dies nur als ein Beleg für meine Aussage, dass man sich Menschenwürde nicht verdienen muss, oder - und dies geht vielleicht noch weiter - man kann sie sich gar nicht verdienen.

Je professioneller, je sorgfältiger mit dem Menschenrechts-Gedanken umgegangen wird, desto stärker ist er. Was heisst dies im Zusammenhang mit den drei Begriffen, welche der Titel meines Referates nennt, also Recht, Politik und Moral ?
1) Menschenrechte müssen ins Recht gefasst werden, und zwar ins internationale Recht, also ins Völkerrecht.
2) Völkerrecht ist moralisch neutral, es gilt genau gleich für "gute" und "böse" Menschen sowie für "gute" und "böse" Staaten, wer immer auch diese letztlich fundamentalistische Einteilung in "gut" und "böse" vorgenommen haben mag.
3) Der Vorgang der Verrechtlichung geschieht durch die Mechanismen der internationalen Politik, und diese wird durch die nationale Politik jener Staaten vorgegeben, welche als internationale Akteure auftreten.
Wirksame Menschenrechtspolitik bedeutet politischer Kampf für die zunehmende Verrechtlichung des Menschenrechtsschutzes, und es bedeutet den politische Kampf für die Stärkung des internationalen Rechtes, regional und weltweit. Wer einzelne Menschenrechtsverletzungen verhindert, erreicht etwas ganz wichtiges, und ich bewundere die Aktivitäten vieler Personen und Gruppen, die solche Einsätze leisten. Wer sich aber damit zufrieden gibt, einzelne Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und vor allem wer die Welt glauben machen will, Menschenrechtsschutz besteht ausschliesslich in solchen Aktivitäten, der oder die schadet letztlich den Menschenrechten. Menschenrechte sind letztlich ein Bewusstsein um die Würde des Menschen. Dieses Bewusstsein wächst in einer Gesellschaft sehr langsam, es kann einer Gesellschaft auch nicht aufgezwungen werden, schon gar nicht durch irgendwelche Intervention von aussen.

Wer unter Menschenrechtspolitik so etwas wie reine "Empörungsbewirtschaftung" versteht, schadet den Menschenrechten in absolut unverantwortlicher Weise. In dieser absichtlich scharfen Aussage möchte ich richtig verstanden werden: Es ist sehr begrüssenswert, dass die Medien heute sehr rasch und eindrücklich auf massive Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen können, was zur Folge hat, dass die Oeffentlichkeit überhaupt darum weiss und diese Verletzungen nicht hinnimmt. Und in diesem Nicht-Hinnehmen spielt die Empörung eine Rolle. Wenn aber Menschenrechtspolitik beschränkt wird auf solche Empörungsbewirtschaftung, so geht das Grundkonzept der Menschenrechte, basierend auf der gleichen Würde aller Menschen verloren. Zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen im Einzelfall muss der politischer Kampf für die zunehmende Verrechtlichung des Menschenrechtsschutzes hinzukommen. Nur so können die Menschenrechte moralisch neutral werden, und nur so können sie allen Menschen zustehen ungeachtet ihrer unterschiedlichen Herkunft und ungeachtet der Beurteilung, welche andere ihnen gegenüber vornehmen mögen.

Zur moralischen Neutralität möchte ich noch eine letzte Bemerkung machen und dies im Sinne einer Klarstellung: Natürlich ist der Mensch ein moralisches Wesen. Wir haben alle gute und böse Gedanken in uns, und manchmal versuchen wir, das bessere in uns möglichst zum Tragen zu bringen und das schlechtere in uns etwas zu dämpfen. Wenn wir darin erfolgreich sein wollen, dass versuchen wir auch, dieses schlechtere möglichst nicht ganz zu verdrängen, weil es sich sonst unkontrolliert bemerkbar macht und das ist eigentlich gefährlicher als wenn wir uns immer bewusst sind, dass wir eben auch schlechtes mit uns herumtragen. Und ich möchte nicht einmal verneinen - ich sage dies hier nochmals -, dass in den grossen Katastrophen der Menschheitsgeschichte, welche dann jeweils zur Weiterentwicklung der Philosophie der Menschenrechte geführt haben, sehr starke Gefühle von gut und böse wirksam wurden. Diese Gefühle im Sinne der emotionalen Auslösung von Handlungen darf und soll es geben. Aber sobald der Mensch dann zu Tat schreitet, um derart monströse Dinge in Zukunft zu vermeiden, und vor allem wenn er kollektiv zur Tat schreitet, dann muss er oder sie wissen, dass es keine absoluten Wahrheiten gibt, dass alles gegenseitig ausdiskutiert werden muss, und dass nur so eine gemeinsam erarbeitete Wahrheit gefunden werden kann, welche erst noch immer wieder in Frage gestellt und neu erarbeitet werden darf. Lassen Sie es mich auf eine Kurzformel bringen: Sobald Moral kollektiv verbindlich erklärt wird, trägt sie nur noch einen Namen, der lautet "Recht", und dieses Recht muss moralisch neutral sein, wenn es ge-recht sein will. Dasselbe gilt international: Sobald Moral kollektiv zwischen den Staaten verbindlich erklärt wird, trägt sie nur noch einen Namen, der lautet "Völkerrecht" - im Rahmen der Europäischen Union bereits auch supranationales Recht -, und dieses Recht muss moralisch neutral sein, wenn es ge-recht sein will.

In den drei zusammenfassenden Punkten über die drei Begriffe Recht, Politik und Moral habe ich das Wort fundamentalistisch verwendet. Dies verlangt vielleicht auch noch nach einer Erklärung, und in diesem Zusammenhang komme ich abschliessend auf die US-amerikanischen Wahlen zurück. In verschiedenen Kommentaren war fast wörtlich etwa zu lesen, dass Präsident Bush und der Terrorist Bin Laden gegenseitig aufeinander angewiesen seien. Deshalb hat sich Bin Laden ja kurz vor den Wahlen wohl auch wieder bemerkbar gemacht. Den beiden ist etwas gemeinsam: Sie wissen, wer gut ist und wer böse, sie kennen offensichtlich wenigstens in gewissen Bereichen die absolute Wahrheit, und diese Wahrheit ist nicht diskutierbar. Beide berufen sich auf ihren Gott, Bin Laden immer, wenn man etwas von ihm hört, Bush nur von Zeit zu Zeit, aber immer dann, wenn es ihm um Krieg oder Gewaltanwendung geht. Mit diesen wenigen Elementen habe ich genau das umschrieben, was als Definition des Fundamentalismus gilt. Auf jene Akteure in dieser Welt, welche diese Werthaltung überwunden haben - und ganz gleichgültig warum sie diese Werthaltung überwunden haben -, kommt eine ganz grosse Herausforderung zu. Es gilt zwischen den sich gegenseitig eskalierenden Fundamentalismen genau das zum Tragen zu bringen, was dieser Eskalation dereinst wieder Einhalt gebieten könnte. Wie genau das geschieht, weiss ich nicht. Ich weiss nur etwas, dass nämlich den europäischen Staaten sowie Europa als Ganzes, insbesondere der Europäischen Union in diesem Zusammenhang eine ganz grosse Verantwortung zufällt. Dieser Kontinent gehört zu jenen, welche die Methode kennen, mittels welcher Fundamentalismen überwunden werden können. 1648 hat Europa im westfälischen Frieden den religiösen Fundamentalismus überwunden, indem es die Religionen in eine übergeordnete rechtliche Ordnung eingebunden hat. Nach 1945 hat Europa den nationalen Fundamentalismus überwunden, indem es begann, die Nationen in ein übergeordnete rechtliche Ordnung einzubinden. Ich weiss noch nicht, wie man den jetzt aufkommenden Fundamentalismus nennen soll, den es völkerrechtlich einzubinden gilt. Der US-amerikanische Soziologe Huntington hat sein famöses Buch "Kampf der Kulturen genannt. Vielleicht sollten wir dieses nun leider schon im vollen Gange befindliche Phänomen als kulturellen Fundamentalismus bezeichnen.


ZURüCK