| Gret Haller |
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FREIHEIT UND POLITIK Referat im Rahmen der Lehrerfortbildung des Kantons Bern,
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In der Ankündigung meines Referates wird die Frage aufgeworfen, ob es möglicherweise diesseits und jenseits des Atlantiks ein unterschiedliches Verständnis von Freiheit gebe. Ich bin überzeugt, dass da wirklich Unterschiede auszumachen sind, und ich werde darauf zurückkommen. Nun setzt aber der Titel eine Beziehung her zwischen dem Begriff der Freiheit und jenem der Politik. Ich möchte deshalb zuerst klären, was ich in diesem Zusammenhang unter Politik verstehe. Und dies kann ich am besten, wenn ich einen Vergleich anstelle zwischen zwei Bereichen, nämlich jenem der Staatlichkeit und jenem des Marktgeschchens. Konkret stelle ich die Frage, wie das Individuum auf diese beiden Bereiche Einfluss nehmen kann. Die Beeinflussung des privaten Bereichs der Wirtschaft erfolgt über den Handel, Kaufen oder Boykottieren (Nicht-Kaufen), Investieren oder Nicht-Investieren, Mieten oder Nicht-Mieten, Reisen oder Nicht-Reisen, also ganz generell gesagt über den Entscheid, welche Verträge man abschließen will und welche nicht. Es soll hier einmal davon abgesehen werden, daß die Entscheidungsfreiheit manchmal nicht sehr groß ist, zum Beispiel im Bereich »Arbeitsplatz annehmen oder nicht annehmen«. Uebrigens muss da beigefügt werden, dass auch die andere Seite nicht immer ganz frei ist, also jene, die entscheiden muss, ob sie einen Arbeitsplatz anbieten oder nicht. Die Beeinflussung des öffentlichen Bereichs, also des Staates erfolgt hingegen über die Politik. Dieser Begriff kommt aus der antiken Sprache, »polis« hieß der griechische Stadtstaat, und Politik bedeutete die Kunst der Verwaltung des öffentlichen Bereichs. Politik ist der Umgang mit staatlicher Macht. Der Begriff wird manchmal auch für den privaten Bereich verwendet: Ein privater Betrieb definiert seine »Unternehmenspolitik«, oder finanzielle Strategien von privaten Unternehmungen werden als »Investitionspolitik« bezeichnet. Wie diese Beispiele zeigen, wird dem Wort bei einer solchen Verwendung immer ein Zusatz angefügt. Der pure Begriff »Politik« meint stets ein Geschehen, das die Res publica betrifft. Die Politik beruht auf dem Grundsatz »eine Person eine Stimme«, darin kommt die Gleichheit zum Ausdruck, auf welche der demokratische Staat immer hin tendiert. Allerdings hat die historische Res publica längst nicht alle Menschen gleich behandelt, Sklaven und Frauen zum Beispiel blieben vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Als der republikanische Gedanke gegen Ende des Mittelalters in Europa Fuß zu fassen begann, war dies nicht anders. Die ersten republikanischen Verfassungen schlossen nicht nur die Frauen von der Mitwirkung im Staatswesen aus, viele verlangten von den männlichen Bürgern, daß sie sich über Grundbesitz ausweisen konnten. Dennoch war der Gedanke der Gleichheit in solchen Regelungen bereits mitenthalten, denn die grundbesitzenden männlichen Bürger wurden gleichbehandelt, und es gab unter ihnen kein Vorrecht des Standes oder der Geburt mehr. So ist es verständlich, daß die anfänglich Ausgeschlossenen ihren Ausschluß in Frage zu stellen begannen, die einen früher, die anderen später. Ist der Gedanke der Gleichheit einmal in die Welt gesetzt worden, breitet er sich aus. Durch Einschüchterung oder Waffengewalt kann diese Ausweitung vorübergehend behindert, aber nicht gänzlich blockiert werden. Die Bedingung des Grundbesitzes für männliche Bürger wurde schließlich beseitigt, die Frauen erstritten sich das Recht der Mitwirkung in der Öffentlichkeit, in einigen Staaten früher, in anderen erst später. Der republikanische Gedanke tendiert bis heute dazu, sich weiter auszudehnen. Wir sehen das innerhalb der Europäischen Union, wo die Staatsangehörigkeit auf lokaler Ebene keine Rolle mehr spielt. Aber auch in der Schweiz wird zunehmend das Stimm- und Wahlrecht auch auf Ausländerinnen und Ausländer ausgedehnt. Der private Bereich basiert demgegenüber auf dem Grundsatz »jeder nach seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten«, und diese Möglichkeiten können nicht gleich sein, sonst würde die Privatwirtschaft nicht funktionieren. Die heutige Diskussion über »Staat oder Markt« dreht sich immer darum, welche Lebensbereiche oder welche gesellschaftlich notwendigen Funktionen dem öffentlichen und welche dem privaten Bereich zugeteilt werden sollen, wofür also der Staat und wofür die Privatwirtschaft zuständig sein soll. Ich bevorzuge hier den Begriff der Res publica, ich halte ihn für zutreffender als den Begriff Staat. Die meisten Leute assoziieren beim Begriff Staat immer noch den Nationalstaat, und dies ist ja heute ein relativ kleiner Teil dessen, was das öffentliche Geschchen, eben die Res publica ausmacht und vor allem deren Entscheidungsmechanismen unterliegt. In föderalistischen Staaten kennen wir schon lange die verschiedenen Ebenen der Res publica auch unterhalb des Nationalstaates, Kantone und Gemeinden. Und umgekehrt gibt es heute eine zunehmende Verdichtung der übernationalstaatlichen Regelungen, die genauso wirksam sind, und die ebenfalls den Mechanismen der Res pubica unterliegen. Zu erwähnen ist vor allem die Europäische Union aber auch weltweit verbindliche Regelungen innerhalb und ausserhalb der UNO. Alle diese Regelungen werden durch die öffentliche Hand getroffen, sie werden durch die Regierungen der Nationalstaaten vereinbart und von deren Parlamenten genehmigt, allenfalls sogar in Referenden abgesegnet - oder auch nicht, wie Frankreich und die Niederlande kürzlich eindrücklich vor Augen geführt haben. Aber all dies gehört zur Res publica. Und Politik umschreibt den Ablauf, in welchem bestimmt wird, wie staatliche oder eben öffentliche Macht eingesetzt wird. Nach dieser Klarstellung nun zum anderen Begriff. Was ist Freiheit ? Wir alle möchten frei sein, und so drängt sich sofort die Frage auf, was uns unfrei machen könnte, oder welche Unfreiheiten für uns am schmerzlichsten wären. Gehen wir einmal von den ganz einfachen Bedürfnissen der Menschen aus. Unfrei fühlen wir uns extrem, wenn wir Hunger haben und nicht die Möglichkeit, Essen zu beschaffen. Dasselbe gilt, wenn wir frieren oder unter Hitze leiden, mit anderen Worten geht es da um Kleidung und Behausung. Wenn uns das Leben gewaltsam weggenommen wird, so ist das wohl die intensivste Form der Unfreiheit: Ein Toter hat keine Freiheit. Ich denke, dass wir uns bis dahin in diesen Aussagen einig sind. Aber schon in einer nächsten Differenzierung werden die Schwerpunkte möglicherweise schon unterschiedlich gesetzt. Für jemand ist vielleicht die freie Wahl von Bezugspersonen wichtig, für jemand anderen vielleicht der Zugang zu der Bildung und Ausbildung, welche ihm oder ihr entspricht, und wieder andere würden andere Prioritäten setzen. Vollends uneinig sind wir uns möglicherweise, wenn die soziale Dimension einbezogen wird. Die Freiheit von Managern, horrend hohe Spitzensaläre zu verdienen, ist das eine, und diese Freiheit ist gewährleistet. Fraglich wird das ganze dann, wenn man die Freiheit der andern in Betracht zieht, die sich am anderen Ende der Skala befinden. Die Fragestellung, welche hier auftaucht, hat zu tun mit Individualismus, Universalismus und Partikularismus. Dieses Thema möchte ich nun etwas vertiefen, und es wird sich zeigen, dass die transatlantischen Unterschiede genau damit zu tun haben. Ich muss aber dafür etwas in die Geschichte zurückgehen, nämlich in jene Zeit, als individuelle Freiheit überhaupt erst zu einem Thema wurde. Im Mittelalter waren alle Menschen eingebunden in eine Ordnung, die letztlich als »gottgewollt« akzeptiert wurde. Man war hineingeboren in einen bestimmten Stand, den man nicht verlassen konnte, es sei denn, daß Männer Priester wurden und damit in den Stand der Geistlichkeit eintraten. Erst am Ende des Mittelalters wurde das Individuum entdeckt, und in der folgenden Neuzeit brach dieses Individuum immer mehr aus den alten Einbindungen aus. Anfänge dazu finden sich bereits in den Stadtrepubliken des ausgehenden Mittelalters. Die Aufklärung schuf im 18. Jahrhundert eine geistesgeschichtliche Grundlage für diese Entwicklung. Sie brachte den Individualismus in Zusammenhang mit dem Universalismus. Wenn der Mensch nicht mehr aufgrund von Merkmalen definiert wird, die ihm von außen zugeschrieben werden wie Standeszugehörigkeit, Rasse oder Geschlecht oder andere durch die Geburt erworbene Eigenschaften , kommt ihm ein Wert als einzelnes Individuum schon aufgrund der ihm zustehenden Würde als Mensch zu. Wird dies für einen bestimmten Menschen so gesehen, muß es für alle anderen Menschen auch so gesehen werden, sonst wird die Definition des erstgenannten Menschen allein aufgrund seiner Würde wieder in Frage gestellt. Menschenwürde gibt es also nur als gleiche Würde aller Menschen. Und da diese Gleichheit der Menschenwürde nicht vor Grenzen Halt machen kann, weder vor den Landesgrenzen noch vor den Grenzen eines Kontinents, kann die individuelle Menschenwürde nur dann wirksam gedacht werden, wenn sie universell ist. Eine universelle Sicht der Welt und des Menschen hat zur Folge, daß der individuelle Mensch durch seine ihm eigene Würde definiert wird. Universalismus und Individualismus bedingen sich gegenseitig. Dies kommt besonders klar in den Menschenrechten zum Ausdruck, die in der heutigen Ausgestaltung ebenfalls auf die Aufklärung zurückgehen. Menschenrechte kann es nur als gleiche Rechte aller Menschen geben. Wenn ich einem anderen Menschen seine Menschenrechte abspreche, so muß ich dafür eine Begründung haben. Und diese Begründung kann nur lauten, daß der andere in irgendeiner Weise anders ist als ich, sei es anders von Geburt her, sei es aufgrund unterschiedlicher Lebensumstände oder wie auch immer ich meine Sicht begründen mag. Sobald ich so denke, argumentiere oder danach handle, wird mir der andere Mensch meine Menschenrechte auch absprechen, und dies völlig zu Recht. In seinen Augen bin ich nämlich genauso anders wie er selber, nur umgekehrt. Weil ich als notwendige Voraussetzung für die Ausübung der Menschenrechte eine meiner Eigenschaften definiert habe, die er nicht hat, und weil er sich selber verständlicherweise als Mensch mit der ihm eigenen Würde empfindet, ist es für ihn naheliegend, seine Vorstellung von Menschenwürde mit einer seiner Eigenschaft zu verknüpfen, die ich nicht habe. Dies geschieht vor allem dann, wenn ich für die Verletzung der Menschenrechte dieses anderen Menschen in irgendeiner Weise mitverantwortlich bin. Ein solcher Vorgang läßt die Philosophie der Menschenrechte zusammenbrechen, weil die Menschen in ihrer jeweiligen Ungleichheit gesehen werden. Die Philosophie der Menschenrechte verlangt eine Sicht der Menschen, die jenen Aspekt in den Vordergrund rückt, in dem alle Menschen gleich sind, nämlich ihre Menschenwürde. Der beschriebene Vorgang, durch welchen sich Menschen gegenseitig ihre Würde absprechen, kann sich zwischen einzelnen Menschen in persönlichen Auseinandersetzungen abspielen. Viel wichtiger ist in diesem Kontext aber der analoge Vorgang zwischen Gruppen von Menschen. Die wohl treffendste Bezeichnung des Anfangsstadiums solcher verhängnisvoller Entwicklungen lautet »Wir und die Anderen«. Unter bestimmten Umständen kann das in letzter Zeit so viel beschworene "Wir"-Gefühl eskalieren. In solchen Situationen steht das Gruppendenken sowohl dem Individualismus als auch dem Universalismus der Menschenwürde entgegen. Wird die Würde nicht mehr dem einzelnen Menschen zugeschrieben, sondern einer Gruppe von Menschen als Kollektiv, dann geraten die Menschenrechte in Gefahr, weil der Universalismus der Menschenwürde verlorengeht. Dies geschieht zum Beispiel, wenn die Würde statt dem einzelnen Menschen einer Nation zugeschrieben wird oder nur noch den Angehörigen dieser Nation. Es geschieht auch, wenn die Würde statt dem einzelnen Menschen einer Religion zugeschrieben wird oder nur noch jenen Menschen, welche dieser Religion angehören. Natürlich braucht jeder Mensch ein »Wir«-Gefühl, die Geborgenheit in einer oder verschiedenen Gruppen. Jeder Mensch hat dieses romantische Grundbedürfnis der Zugehörigkeit zu etwas Besonderem, dem nicht alle Menschen universal angehören, sondern nur er selber und jene Menschen, mit denen er eine bestimmte Eigenschaft gemeinsam hat. Diese Eigenschaft kann angeboren, bewußt gewählt oder erworben worden sein, das spielt letztlich keine Rolle für das daraus gewonnene »Wir«-Gefühl. In den heutigen Verhältnissen kann es ein Freundeskreis sein, die Kleinfamilie oder eine Großfamilie im Sinne einer Sippe. Viele erleben dieses Besondere in Liebesbeziehungen. Es kann die Identität eines Berufsstandes sein, es können Arbeitsbeziehungen sein oder Beziehungen in Gruppen mit gemeinsamer Tätigkeit außerhalb der Erwerbsarbeit, in Vereinen und formlosen Zusammenschlüssen. Es können auch Religionsgemeinschaften sein, oder Gemeinschaften von Personen gleicher nationaler Herkunft oder gleicher Muttersprache, die sich in »fremden« Staaten aufhalten. All dies trägt bei zur emotionalen Geborgenheit. Solche Gruppen und Gemeinschaften definieren sich über Eigenschaften, die sie von den Menschen außerhalb der Gruppe oder der Gemeinschaft unterscheiden. Die Ungleichheit ist für das Entstehen des »Wir«-Gefühls von Bedeutung, ohne Ungleichheit entsteht keine emotionale Geborgenheit in der Gruppe oder in einer Gemeinschaft. Deshalb ist Universalismus der emotionalen Geborgenheit in einer Gruppe oder einer Gemeinschaft grundsätzlich fremd. Weil die Gleichheitsvorstellung der universalen Menschenwürde in dieser Form der emotionalen Geborgenheit in den Hintergrund tritt, ist ihr auch der Individualismus grundsätzlich fremd. In so definierten Gruppen kann ein emotionaler Gruppendruck entstehen, der die individuelle Freiheit als nicht so wichtig erscheinen läßt. Im Vordergrund steht dann das »Wir«-Gefühl, und es wird vom Gruppenmitglied erwartet, daß es seine individuellen Bedürfnisse zurücknimmt zugunsten der gemeinsamen emotionalen Geborgenheit aller Mitglieder. Partikulare Zugehörigkeit basiert auf Ungleichheit, universale Zugehörigkeit basiert auf Gleichheit und Individualismus. Gruppen und Gemeinschaften basieren auf dem Denken in Partikularismus, einem Denken also in Teilbereichen, welches dem universalen Denken entgegensteht und den Universalismus wie auch den Individualismus letztlich ablehnen muß. Dennoch hat die menschliche Natur ein unabdingbares Bedürfnis nach emotionaler Geborgenheit in der Gruppe oder Gemeinschaft. Wichtig ist in diesem Kontext, dass das Zusammenleben der Mensch in einer Weise organisiert werden kann, welche das menschliche Bedürfnis nach emotionaler Geborgenheit in Gruppen und Gemeinschaften befriedigt, ohne daß über den Mechanismus des »Wir und die Andern« ein gefährliches Gegeneinander entsteht. Die Beantwortung dieser Frage führt wieder zur Res publica zurück. Gruppen und Gemeinschaften müssen eingebunden sein in eine übergeordnete Ordnung, in ein übergeordnetes Denken, das auf Universalismus und damit auch auf Individualismus beruht. Diese Einbindung sorgt dafür, daß die verschiedenen besonderen Zugehörigkeiten nicht plötzlich umkippen können in ein »Wir«-Gefühl, welches einteilt in »Wir und die Anderen«. Das »Wir«-Gefühl der Gruppen-Identität wird nämlich erst dann gefährlich, wenn es nicht mehr eingebunden ist in den Individualismus und den Universalismus der Menschenwürde. Diese Einbindung geschieht im Rahmen der Res publica, welche auf das Individuum abstellt und alle Menschen gleichbehandelt. Die Res publica ist die Garantin, und sie ist die einzige Garantin von Individualismus, von Universalismus und von Menschenwürde. Sie definiert die individuellen Rechten des Einzelnen, welche die Gruppen respektieren müssen, und auf der traditionellen Ebene des Nationalstaates die Rechtsordnung, welche für Gruppen und Gemeinschaften einen gewissen Rahmen zur Verfügung stellt. So wird die Res publica auch zur Garantin der Freiheit des Individuums. Diese Freiheit setzte sich in Europa nach Vorausentwicklungen in England vor allem mit der Französischen Revolution durch, das heißt mit der Res publica in der Form des Nationalstaates. Hier wurden die Menschen- und Bürgerrechte in einer Weise deklariert und festgeschrieben, die Modell und Ausgangspunkt für ganz Europa wurde. Dabei erfüllten die Menschen- und Bürgerrechte zunächst einmal eine dreifache Funktion. Erstens garantierten sie dem einzelnen Bürger die persönlichen Freiheiten, die Privatsphäre, in welche sich der Staat nicht einzumischen hatte. Zweitens garantierten sie dem Bürger die öffentliche Ordnung und damit auch die Wiederherstellung dieser öffentlichen Ordnung, falls sie durch Private verletzt werden sollte. Drittens garantierten die politischen Rechte dem Bürger die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung des Staates mitzuwirken, und zwar allen Bürgern in gleicher Weise. In der europäischen Konkretisierung der Freiheit seit der Französischen Revolution wurde das Element der Gleichheit immer wichtiger. Dies zeigte sich zunächst im erwähnten Einbezug anfänglich ausgeschlossener Kategorien von Personen in die politische Mitwirkung. Dann in der Einsicht, daß auch eine immer größer werdende wirtschaftliche Ungleichheit der Menschen die politische Mitwirkung zur Illusion machen kann und soziales Elend die Menschenwürde verletzt. Es gibt in der europäischen Betrachtungsweise einen konkreten Zusammenhang zwischen Freiheit und Gleichheit. Freiheit ist nur dann eine echte Freiheit, wenn es denkbar und möglich ist, dieselbe Freiheit für alle Menschen zu verwirklichen. Ich fasse zusammen: In der Garantie der Freiheit spielt die Res publica eine entscheidende Rolle. Nicht nur sorgt sie ökonomisch für das Ausbalancieren von Gleichheit und Ungleichheit, indem der durch die Marktmechanismen produzierten Ungleichheit eine gewisse Grenze gesetzt wird und soziales Elend vermieden werden soll. Analog zum eben genannten Bereich sorgt sie für das Ausbalancieren von Gleichheit und Ungleichheit, indem emotionale Geborgenheit durch die Zugehörigkeit zu Gruppen und Gemeinschaften ermöglicht wird, ohne daß das Individuum den Verlust von Individualität und Universalität befürchten muß oder gar eine Beeinträchtigung seiner Menschenwürde. Der einzelne Mensch hat immer die Möglichkeit, sich auf diese Ur-Garantien seiner Freiheit durch die Res publica zurückzuziehen und sich gleichsam neu zu besinnen. Was ich eben dargestellt habe, ist eine europäische Sicht der Dinge. In den Vereinigen Staaten findet man eine andere Entwicklung, denn Freiheit und Gleichheit stehen seit jeher in einem anderen Verhältnis zueinander als in Europa. Der US-amerikanische Staatsminimalismus entstand aus dem Zusammenwirken wirtschaftlicher und religiöser Faktoren, die sich wechselseitig verstärkten und im Gegensatz zu Europa zu einer Verbindung der Freiheit mit Elementen der Ungleichheit führten. Die lapidarste Definition des US-amerikanischen Freiheitsverständnisses findet sich bei Jeremy Rifkin, einem US-Amerikaner, der aber Europa sehr gut kennt, und dessen Buch "Der europäische Traum" sehr lesenswert ist, weil er darin den Leuten in den Vereinigten Staaten zu erklären versucht, was Europa ist. Er schreibt über das Freiheitsverständnis der US-Amerikaner folgendes: »Um autonom zu sein, muß man begütert sein. Je mehr Reichtum man anhäuft, desto unabhängiger ist man von der Welt. Frei ist man, wenn man sich nur auf sich selber verlassen muß, zu einer Insel für sich selbst wird.« (1) Freiheit wird also ganz direkt mit Besitz- und Eigentumserwerb in Verbindung gebracht. Unter diesen Umständen ist es schlechterdings unmöglich, den Begriff der Freiheit im europäischen Sinne mit jenem der Gleichheit zu paaren. Freiheit verbindet sich in den Vereinigten Staaten viel stärker mit einem Menschenbild der Ungleichheit. Wenn in Europa die Res publica, mit anderen Worten die Staatlichkeit, in der Garantie der Freiheit eine so wichtige Rolle spielt, stellt sich die Frage, was angesichts des Staatsminimalismus in den Vereinigten Staaten an die Stelle dieser Res publica getreten ist. In den USA wird der Zusammenhalt der Gesellschaft über die vielfältigen Gemeinschaften erreicht. Gruppen und Gemeinschaften beruhen auf partikularem Denken, und die Zugehörigkeit zu ihnen basiert nicht auf Gleichheit. Sie wählen sich ihre Mitglieder aus, man muß aufgenommen werden, und durch den Erwerb der Mitgliedschaft zeigt man, daß man sich zum Ziel der Gemeinschaft bekennt. Wenn Freiheit mit einem Menschenbild der Ungleichheit verbunden ist, werden solche Unterscheidungen nötig. Freiheit muß man sich gleichsam verdienen, indem man beweist, daß man ihrer würdig ist. Demgegenüber beinhaltet der universalistisch orientierte Freiheitsbegriff der Europäer auch eine Freiheit vom Zwang zur Gruppenzugehörigkeit und damit eine Freiheit vom Gruppendruck, der die Individualität einschränkt. In den Vereinigten Staaten ist es umgekehrt: Es besteht ein moralischer Zwang, durch vielfältige Aktivitäten zu beweisen, daß man zum öffentlichen Wohl beitragen will. So wird das öffentliche Wohl über die Tätigkeit von Gruppen und Gemeinschaften - übrigens auch stark über religiöse Gemeinschaften - in einem Ausmaß aufrechterhalten, das die Funktion der Res publica nach europäischem Muster überflüssig macht oder vielmehr im US-amerikanischem Gesellschaftsverständnis das Bedürfnis danach nicht aufkommen läßt. Aus der gegenseitigen Bedingtheit von Individualismus und Universalismus ergibt sich ein scheinbarer Widerspruch. Wenn das US-amerikanische Freiheitsverständnis nicht universalistisch ist, kann es dann überhaupt individualistisch sein? Die Antwort ergibt sich aus der Geschichte und geht auf den Westfälischen Frieden von 1648 zurück. Damals und als Folge der Religionskriege erfolgte in Europa eine Unterordnung der Religion unter die Res publica - die zwar damals noch nicht so hiess, weil die Staaten Monarchien waren und der Begriff "Republik" später in der französischen Revolution die Mitwirkung der Bürger umschrieb. Für 1648 müssten wir also korrekt sagen, die Religion sei der Staatlichkeit unterworfen worden. Wer das nicht akzeptieren konnte, wanderte nach Amerika aus, und das waren viele, allen voran die Puritaner, die davon ausgingen, sie brauchten gar keinen Staat, weil ihre Religionsgemeinschaften selber die öffentliche Ordnung darstellen und aufrechterhalten würden. Was bedeutet das nun, und zwar bis heute ? Individualismus ist in den Vereinigten Staaten religiös besetzt, das Individuum ist mit seinem Gott allein, und das war schon lange vor der Aufklärung so. Diese Vorstellung gab es im protestantischen Europa nur in sehr abgeschwächter Form, weil die Menschen hier viel näher beieinander wohnten und nicht wie die Auswanderer nach Amerika lange individuelle Wanderungen zwecks Besiedlung eines riesigen Landes unternahmen. Vor allem aber wurde die Umsetzung religiöser Vorstellungen auf der politischen Ebene in Europa schon lange vor der Aufklärung verhindert, und zwar eben durch die bereit erwähnte Einbindung der Religion als ganzes in die Staatlichkeit im 17. Jahrhundert, wozu die Auswanderer in Amerika eine bewußte Antithese schufen. Als die Aufklärung den Individualismus mit dem Universalismus verband, mit der Vernunft und mit der Gleichheit aller Menschen, übernahmen die fortschrittlichen Kräfte in Europa diese Ideen als Ganzes, verbanden also den Individualismus mit dem Universalismus. Jenseits des Atlantiks war und blieb der Individualismus hingegen religiös besetzt. Er wurde zwar noch verstärkt durch den Individualismus der Aufklärung, die aufklärerische Rationalität konzentrierte sich aber weitgehend auf den Effizienzgedanken in der Arbeit, in Handel und Industrie. So konnte die aufklärerische Rationalität jenseits des Atlantiks in Kanäle geleitet werden, die dem Gedanken der Universalität und damit dem Gedanken der Gleichheit verschlossen blieben. Es war dies die letztlich »gottgefällige« wirtschaftliche Selbstbehauptung des Individuums. Mit den Worten von Jeremy Rifkin: »In Amerika blieb der Integrationsprozeß an seine religiösen Wurzeln gebunden. Überzeugt, daß sie das ðauserwählte VolkÐ seien, konterkarierten die Amerikaner ihre neu gewonnene Autonomie viel eher mit der gemeinsamen Unterwerfung unter eine höhere Autorität als mit der persönlichen Verantwortung für ihre Mitmenschen. Für Amerikaner waren Selbstkontrolle, Selbstaufopferung und Fleiß Verhaltensweisen, die an den Tag gelegt werden, um Gott und sich selber zu gefallen, und nicht, um soziale Verpflichtungen zu erfüllen. In dieser Hinsicht blieben viele Amerikaner der protestantischen Ethik treu, als die Europäer diese schon längst abgelegt hatten.« (2) Mit anderen Worten: Aufklärung wurde in den Vereinigten Staaten anders rezipiert als in Europa. Und dies ganz einfach deshalb, weil sich Europa als ganzer Kontinent bereits lange vor der Aufklärung, nämlich1648 mit dem Verhältnis zwischen Staatlichkeit und Religion befasst hatte und einen Weg beschritt, von welchem die Entwicklung jenseits des Atlantiks ganz bewusst und gewollt wegführen sollte. Was heisst das nun für den Zusammenhang zwischen Freiheit und Politik ? In der europäischen Prägung ist Freiheit ein eminent politisches Thema. Nur durch die politische Diskussion kann geklärt werden, was Freiheit bedeutet und wer welche Freiheiten haben soll. Die Res publica spielt in der Garantie der Freiheit eine wichtige Rolle, und insbesondere muss über die Entscheidungsmechanismen der Res publica die Trennlinie festgelegt werden, welche Bereiche dem Marktgeschehen überlassen werden und welche nicht. Dies einfach deshalb, weil der Markt richtigerweise nach dem Prinzip der Ungleichheit funktioniert, während die Res publica auf dem Prinzip der Gleichheit beruht. Beide Prinzipien sind nötig, und es geht um das richtige Ineinandergreifen. Der Entscheid, wo die Trennlinie zwischen Markt und Staat zu ziehen sei, dieser Entscheid muss in Europa aber nach den Mechanismen der Res publica getroffen werden. Der Markt selber würde diesen Entscheid immer zugunsten seiner selber treffen, also zugunsten des Prinzips der Ungleichheit, und er würde das so lange tun, bis er den Ast abgesägt hat, auf dem er selber sitzt, nämlich die staatliche Rahmenordnung, welche ihn, den Markt erst ermöglicht. Im US-amerikanischen Denken spielt die politische Diskussion eine weniger grosse Rolle, denn die Staatlichkeit ist auf ein Minimum beschränkt worden, weil der Staat schon an sich als eine Freiheitsbedrohung angesehen wird. Wenn wir den Begriff der Politik im strikten Sinne interpretieren, wie ich ihn eingangs definiert habe - Politik umschreibt den Ablauf, in welchem bestimmt wird, wie staatliche oder eben öffentliche Macht eingesetzt wird -, dann gibt es in den USA gar keine Politik, oder nur ein Minimum davon, weil es auch nur das absolute Minimum von Staatlichkeit gibt. Politische Identität wird in den Vereinigten Staaten viel eher aus dem Prozessgeschehen vor den Gerichten abgleietet. Fragt man einen US-Amerikaner, was Demokratie sei, so verweist er fast immer zuerst auf die Rechte, die ihm durch US-Verfassung garantiert werden und die er jederzeit vor Gericht einklagen könne. Der Kongress in Washington kommt ihm erst viel später in den Sinn, wenn überhaupt. Natürlich empfinden wir die Geschehnisse jenseits des Atlantiks auch irgendwie als politisch. Aber wenn wir genau hinsehen, gibt es einen entscheidenden Unteschied. In den Vereinigten Staaten ist die Machtauseinandersetzung immer eine, welche sich auf den Kampf zwischen den verschiedenen Interessengruppen beschränkt. Ein allgemeines Interesse, in welchem auch jene Interessen berücksichtigt werden, welche sich nicht lautstark manifestieren und einbringen, ein solches allgemeines Interesse wird nicht definiert. Denn die Formulierung eines solchen allgemeines Interesses würde voraussetzen, dass die Res publica einen gewissen Stellenwert hat, und das hat sie nicht. Diese gesellschafltiche Organisation ist aber in den USA nur deshalb möglich, weil dort seit Jahrhunderten eine andere Ordnungsstruktur vorhanden ist, nämlich jene der Gruppen, Vereinigungen und Gemeinschaften, die urspünglich weitestgehend Religionsgemeinschaften waren. Vor diesem Hintergrund wird das Verständnis der Freiheit in den beiden verschiedenen Lesarten nun sehr deutlich. Und erlauben Sie mir bitte, jetzt eine sehr europäisch geprägte Aussage zu machen. In den Vereinigten Staaten ist man nur zugehörig, falls man sich irgendwie darum bemüht, irgendwo zugehörig zu sein, in einer Gruppe, mit deren Zielen man sich identitfiziert, in Interessengemeinschaften, Clubs oder auch in einer Aktivität, zu der man sich bekennt. Ueberhaupt ist es ein ganz wichtiges Merkmal dieser Gesellschaft, dass man weiss, wer der andere ist, zu was er sich letztlich bekennt, an was er glaubt. Man will den anderen irgendwie einordnen können. Er kann sich auch zum Atheismus bekennen, oder zu irgendwelchen abstrusen Naturkräften oder zu besonders originellen Lebensweisen oder was auch immer. Aber es muss klar sein, zu was man sich letztlich bekennt, oder um es ganz deutlich zu sagen: Es muss klar sein, an was man glaubt. Für mich als Europäerin ist umgekehrt die Freiheit von irgendwelchen Bekenntiszwängen sehr wichtig. Mir erscheint es als unfrei, wenn ich gezwungen bin, mich zu irgendwelchen Gruppen oder Philisophien zu bekennen. Das einzige, wozu ich mich bekennen würde - aber das ist im Grunde genommen nicht nötig -, ist die Res publica, die öffentliche Sache, der letztlich alle Menschen angehören, die sich auf einem bestimmten Flecken der Erdoberfläche aufhalten. Gerade aber weil die Zugehörigkeit eine automatische ist, weil man weder eintreten noch austreten kann, gerade deshalb ist diese Zugehörigkeit keine Freiheitseinschränkung, denn - und damit sind wir wieder beim Thema - diese Situation betrifft alle in gleicher Weise, keiner gehört mehr und keiner gehört weniger dazu, es gilt das Prinzip der Gleichheit. Es gibt ein einfaches Bild, durch welches man die verschiedenen Vorstellungen von Freiheit charakterisieren kann. Ausgehend von den drei Grundbegriffen Staat, Markt und Religion kann man aufzeigen, dass eine Gesellschaft als Fundament immer auf zwei von diesen drei Elementen basiert und deshalb das dritte möglichst weit zurückdrängen muss. Wenn das Fundament aus Staat und Markt besteht, dann muss die Religion zurückgedrängt werden, und darin besteht die europäische Tradition der gesellschaftlichen Organisation. Wenn das Fundament aus Markt und Religion besteht, dann muss der Staat zurückgedrängt werden, und darin besteht die US-amerikanische Tradition der gesellschaftlichen Organisation. Und wenn das Fundament aus Staat und Religion besteht, dann habe wir einen Gottesstaat vor uns, in welchem sich der Markt nicht entwickeln kann. Natürlich ist dieses Bild stark vereinfacht. Es kann aber doch dazu beitragen, vor allem die transatlantischen Unterschiede besser zu verstehen. |
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1) Jeremy Rifkin, Der Europäische Traum. Die Vision einer leisen Supermacht. Frankfurt a.M. 2004, S.21 2) ebenda S.146 |
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