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Wenn hier von den Menschenrechten als Brücken kultureller Identität die Rede sein soll, so ist Kultur in einem breiten Sinne gemeint, Kultur als Prägung der Identität von Personen und Gesellschaften. Der Nobelpreisträger Amartya Sen hat in seinem neuesten Buch mit dem Titel "Die Identitätsfalle" sich selber folgendermassen charakterisiert: Er sei Asiat, Bürger Indiens, Bengale mit bangladeshischen Vorfahren, Einwohner der Vereinigten Staaten oder Englands, Oekonom, Dilettant auf philosophischem Gebiet, Autor, Sanskritist, entschiedener Anhänger des Laizismus und der Demokratie, Mann, Feminist, Heterosexueller, Verfechter der Rechte von Schwulen und Lesben, Mensch mit areligiösem Lebensstil und hinduistischer Vorgeschichte, Nicht-Bramahne und Ungläubiger, was das Leben nach dem Tode (und, falls es jemanden interessiere, auch ein "Leben vor der Geburt") angehe. (1) Damit will der Autor aufzeigen, wie verschiedene Identitäten sich in einer einzigen Person vereinigen können, oder anders gesagt, wie viele Bereiche die Identität einer Person prägen können. Im folgenden soll der Begriff der kulturellen Identität in diesem breiten Sinne verwendet werden, er umfasst alle diese Möglichkeiten und auch solche, die in der Selbstbeschreibung von Sen vielleicht noch fehlen.
Der Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und der in diesem breiten Sinne verstandenen kulturellen Identität ergibt sich zunächst sehr direkt. Die Menschenrechte gehen von der Würde des Menschen aus, und zwar von der Würde jedes einzelnen Menschen in seiner Unverwechselbarkeit, also in seiner Identität, die er selber bestimmen kann. Letztlich ist es genau diese individuelle Selbstbestimmung, welche die Würde jedes einzelnen Menschen ausmacht. Aus dieser Definition ist aber noch nicht ersichtlich, inwieweit und warum die Menschenrechte auch als Brücken kultureller Identität gesehen werden können, also als Verbindungslinien zwischen Menschen, welche ganz unterschiedliche Identitäten haben, wie immer diese auch zusammengesetzt sein mögen. Diese Brückenfunktion der Menschenrechte kann am besten verdeutlicht werden, wenn man auf den Ursprung dieser Rechte und ihre Entstehungsgeschichte zurückgeht.
Menschenrechte und Volkssouveränität
Die Menschenrechte sind aus der Aufklärung hervorgegangen, und umgesetzt wurden sie in Europa durch die Französische Revolution. Diese Revolution hat einen unauflösbaren Zusammenhang geschaffen zwischen den Menschenrechten und der Volkssouveränität. Die Aufklärung spricht dem Menschen zwei voneinander getrennte Rollen zu, die sich gegenseitig bedingen: Einerseits ist dies die Rolle als Teil des souveränen Gesetzgebers, andererseits ist es die Rolle des Gesetzesunterworfenen, also die Rolle der Einzelperson, die den Gesetzen gehorchen muss. Die erste Rolle ist eine kollektive, denn über die Gesetzgebung muss man sich verständigen, was vor allem in den parlamentarischen Debatten geschieht, und die Wahl der Parlamente ist ebenfalls eine kollektive Angelegenheit, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Die zweitgenannte Rolle ist eine individuelle, jede Person entscheidet selber, wie sie es mit den Gesetzen hält, ob sie sie befolgt oder nicht. Aber diese beiden Rollen sind durch die Aufklärung untrennbar miteinander verbunden worden. Denn nur wenn und weil der Bürger sich über seine Vertretung im Parlament an der Gesetzgebung hat beteiligen können, kann er sich danach dem Gesetz unterwerfen, und dies selbst dann, wenn er in der Meinungsbildung über das Gesetz als Minderheit unterlegen ist. (2)
Der entscheidende Durchbruch der Französischen Revolution bestand in der Umsetzung der Volkssouveränität. Unter Souveränität wird die Gesetzgebungskompetenz verstanden. Souverän war zuvor der absolute Herrscher gewesen, er verfügte aber neben der Gesetzgebungskompetenz auch über die exekutive Gewalt. Nun ging die Souveränität auf das Volk beziehungsweise dessen Vertreter über. Und die gewählten Parlamente erliessen nicht nur die Gesetze, sondern sie wählten künftig auch die Regierung. An die Stelle der Fremdbestimmung trat die Selbstbestimmung, und man kann ohne weiteres einen Zusammenhang sehen zur eingangs erwähnten Begründung der Menschenwürde, indem das Individuum selber bestimmt, was seine Identität ausmacht. Hier geht es nicht nur um Selbstbestimmung, welche an die Stelle von Fremdbestimmung tritt, sondern mit der Gesetzgebung tritt auch die Selbstverpflichtung an die Stelle der Fremdverpflichtung. Auf dieser Vorstellung basiert das aufklärerische Verfassungs- und Menschenrechtsverständnis.
Seit der Zeit der grossen Revolutionen hat sich jedoch immer auch ein vorrevolutionäres Verständnis halten können, wonach die Freiheitsrechte den Rechtsunterworfenen durch die Herrschenden gewährt werden. Dies war in jenen Staaten der Fall, in welchen eigentliche Revolutionen ausblieben, stattdessen aber soziale Machtgruppen den Monarchen zu einem teilweisen Machtverzicht haben bewegen können. Wenn die Menschenrechte so verstanden werden, dass sie den Berechtigten gewährt worden sind, dann geht ihr Zusammenhang mit der Volkssouveränität verloren, oder vielmehr erreichen sie die Bindung an die Volkssouveränität gar nicht. Souverän ist in diesem Fall nach wie vor jene Person oder jene Instanz, welche die Rechte gewährt hat. Genau besehen haben die beiden Verständnisse der Menschenrechte immer nebeneinander bestanden, je nach der historischen Entwicklung eines Staates oder einer Region.
Menschenrecht als Recht aller Menschen
Ob die Menschenrechte in ihrer unauflösbaren ursprünglichen Bindung an die Volkssouveränität verstanden werden, oder ob man sie aus dieser ursprünglichen Bindung herauslöst, ist nicht unbedeutsam. Ohne die Bindung an die Volkssouveränität ist es nicht unabdingbar, dass der Rechtsunterworfene die Menschenrechte selber definiert. Er muss sich diese Rechte nicht - als Teil des souveränen Volkes - selber zusprechen, sondern die Rechte werden ihm von einer äusseren Instanz gewährt. Es genügt, wenn sich das Individuum nur um jene Menschenrechte kümmert, welche es individuell und im konkreten Fall beansprucht und einklagt. Mehr muss den einzelnen Menschen nicht unbedingt interessieren, denn er ist ja nicht gehalten, die ihm von einer fremden Instanz gewährten Rechte selber als Teil des Souveräns zu definieren.
Im ursprünglichen Verständnis der Menschenrechte, wie es aus der Französischen Revolution hervorgegangen ist, kann sich der Einzelne hingegen nicht nur um seine individuellen Rechte im konkreten Fall kümmern. Er muss diese Rechte zunächst überhaupt einmal beanspruchen und sie definieren, und zwar in einem fortlaufenden Prozess und in der öffentlichen Auseinandersetzung mit den anderen Trägern der Volkssouveränität. Dabei wird sich der einzelne Mensch bewusst, wo die Rechte ihre Grenzen finden müssen, nämlich genau dort, wo sie - im kantischen Sinne - auf die selben Rechte der anderen Individuen treffen. In dieser Definition der Menschenrechte wird die Perspektive nur der eigenen Berechtigung klar überschritten. Und in letzter Konsequenz führt dieser Schritt über die eigenen Bedürfnisse hinaus zu einer universalen Betrachtungsweise auch beim einzelnen Menschen. Darin liegt eine der grossen aufklärerischen Errungenschaften. Vor diesem Hintergrund können Menschenrechte nur Bestand haben, wenn sie den Menschen zweifach berechtigen, einerseits als Träger der Volkssouveränität, der diese Rechte zunächst kollektiv beansprucht und sich sodann immer wieder beteiligt an ihrer Definition, andererseits als Rechtsunterworfener, der die Rechte individuell im konkreten Fall für sich beansprucht.
Diese doppelte Berechtigung kann anhand der Vorstellung verdeutlicht werden, den Menschenrechten müsste ein Katalog von Menschenpflichten zur Seite gestellt werden. Mit dieser Idee wird versucht, dem Menschen Grenzen seiner Rechte aufzuerlegen, ihm aber den Weg über die Volkssouveränität zu verschließen. Der Rechtsunterworfene wird verpflichtet dafür zu sorgen, dass auch andere Menschen in seinem Umfeld in den Genuss dieser Rechte kommen, gleichsam im bilateralen Verfahren. Diese Vorstellung bedeutet erstens, dass der andere Mensch in der Ausübung der Rechte davon abhängig wird, ob der erstgenannte seiner Pflicht nachkommt. Zweitens spricht diese Vorstellung dem Berechtigten die Möglichkeit ab, das Zusammenspiel der Rechtsausübung zwischen allen Individuen mitzugestalten. Und schließlich widerspricht diese Vorstellung der Universalität, ohne welche die Menschenrechte nicht bestehen können. Wenn nämlich die Ausübung der Menschenrechte über die Pflicht von Mitmenschen definiert wird, dann hat der Verpflichtete nur noch jene Mitmenschen im Auge, die ihm vertraut sind. Die Rede von den Menschenpflichten baut auf eine gegenseitige Rücksichtnahme, welche nur in beschränkten Gruppen oder bestimmten Gesellschaften vorstellbar ist, nicht aber bezogen auf alle Menschen, also universal. Sie unterscheidet zwischen "näheren" oder "vertrauteren" Menschen und solchen, welche die Moralvorstellungen der eigenen Gruppe nicht oder nicht genügend teilen. Sobald aber so unterschieden wird, kommt es zu moralischen Exklusionen, und genau dies ist der Moment, in welchem es zum Beispiel möglich wird, des Terrorismus verdächtige Menschen zu foltern. Dahinter steht der Gedanke, Terroristen seien der Menschenrechte moralisch nicht würdig. Die Rede von den Menschenpflichten hebt die Philosophie der Menschenrechte in ihrer Universalität letztlich aus den Angeln. Wenn sich ein Mensch mit der Frage auseinandersetzt, ob und inwieweit andere dieselben Menschenrechte beanspruchen können, so erfüllt er damit keine Pflicht, sondern er übt ein Recht aus, nämlich jenes auf kollektive Definition der Menschenrechte durch den Souverän.
Individuelle und kollektive Identität
Identität wurde eingangs als das Selbstverständnis beschrieben, welches jede Person sich selber individuell zuschreibt. Diese Zuschreibung erfolgt nicht unabhängig von der Umgebung des Einzelnen, denn die verschiedenen Elemente der Identität leiten sich von der Zugehörigkeit zu Gruppen oder Institutionen ab, denen auch andere Personen angehören. Wer sich als Mitglied einer Fussball-Mannschaft über das Fussballspielen identifiziert, hat eine Identität in seinem Fussball-Club. Er fühlt sich den anderen Club-Mitgliedern zugehörig, auch zu jenen, die ihm persönlich nicht unbedingt sympathisch sein müssen. Wem die Identität als Italiener oder als Norwegerin wichtig ist, teilt diese Identität mit anderen Angehörigen des betreffenden Landes. Religiöse Identität ist - wenigstens zum Teil - eine kollektive Identität aller Angehörigen der selben Religion. Und so ist es auch mit den anderen Identitäten, die hier im weitesten Sinne als kulturelle bezeichnet werden. Da in der Identität einer Person viele Elemente aus ganz verschiedenen Bereichen zusammenwirken, umfassen die verschiedenen Elemente kollektiver Identität nicht die selben Personen, die verschiedenen Personenkreise sind keineswegs identisch. Man kann sich die Identität einer Person bildlich als eine Vielzahl kleinerer und grösserer Kreise vorstellen, die sich gegenseitig nur zum Teil überschneiden, und die Person steht auf dem kleinen Feld, in welchem es dennoch eine Ueberschneidung aller Kreise gibt. Mit dem eingangs genannten Beispiel einer Umschreibung der eigenen Identität durch Amartya Sen kann dieses Bild der sich nur teilweise überschneidenden Kreise gut illustriert werden.
Identität ist somit eine individuelle Zuschreibung, aber die einzelnen Elemente, welche die Identität einer Person ausmachen, beruhen oft auf kollektiven Zugehörigkeiten zu kleinen oder grösseren Gruppen, Gemeinschaften, Verbänden bis hin zu Institutionen, deren Mitglieder - oder Personen mit der selben Identität - das Individuum gar nicht alle kennen kann. Letzteres ist beispielsweise der Fall für Religionen, Nationen oder ganze Erdteile: Der Ausspruch "ich bin Europäerin / Europäer" kann heute nämlich durchaus Sinn machen, wie immer er gemeint sein mag, genau so wie der Ausspruch "ich bin Afrikanerin / Afrikaner" oder "ich bin Südamerikaner / Südamerikanerin". Solche grossräumigen Identitäten verbinden sich in der einzelnen Person mit kleinräumigeren bis zur Identität in der Familie oder sogar in Beziehungen zu Einzelpersonen. In Zeiten grosser Verliebtheit, wenn es nur noch die Identität in einer Liebesbeziehung gibt, können alle übrigen Identitäten völlig ausgeblendet werden, dies jedenfalls vorübergehend für eine gewisse Zeit, bis der Himmel nicht mehr so ganz voller Geigen hängt - und das ist ja auch schön und richtig.
Die Gefahren singulärer Identität
In einem anderen, politischen Zusammenhang kann eine solche singuläre Identität jedoch gefährlich werden. Reduktion auf eine einzige Identität ist nämlich ein wirksames und leider häufig eingesetztes Mittel, um Gewaltanwendung zu propagieren und ganze Völker letztlich in Kriege zu führen. Hier ist eine weitere Unterscheidung von Bedeutung, nämlich jene zwischen freigewählter Identität und einer solchen, die der Person von aussen zugeschrieben worden ist. Der Fussball-Club ist ein gutes Beispiel von freigewählter Identität, einmal abgesehen davon, dass vielleicht ein Vater seinen Sohn gedrängt hat, im selben Club zu spielen, dem er selber immer noch angehört - aber wenn es dem Sohn nicht entspricht, wird er da ja auch nicht lange mitmachen. Identität, welche nicht freigewählt ist, knüpft hingegen an ein Merkmal an, in welches die Person hineingeboren worden ist, Geschlecht, Rasse, Nation, Religion, dann aber auch kleinräumigere Gruppen wie der Stamm die Sippe oder die Familie. Aus einigen dieser Zugehörigkeiten kann man ausbrechen, aus anderen nicht so leicht oder gar nicht.
Die Menschenwürde verlangt, dass der einzelne Mensch auch in diesen Belangen frei entscheiden kann, wie wichtig solche angeborenen Zugehörigkeiten für ihn sind, mit anderen Worten, eine wie grosse Rolle sie im Rahmen seiner persönlichen Identität spielen sollen. So spielt für viele Menschen in Europa heute die nationale Identität eine geringere Rolle als es noch in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts üblich war. Sippenzugehörigkeit war im Europa des Mittelalters für die einzelne Person von ganz entscheidender Bedeutung, so dass dieses Element in der Identität eine grosse Rolle spielte. Heute ist dies nebensächlicher geworden, aber bei der Beurteilung der Wichtigkeit von Sippenloyalität in Familien, die aus anderen Kulturkreisen hier einwandern, wäre es oft gut zu wissen, dass es analoges in diesen Landen früher auch gegeben hat. Eine der grossen Errungenschaften der Aufklärung, die sich in Europa einigen Ländern früher, in anderen später hat umsetzen können, ist nicht nur erstens die freie Wahl der eigenen Identität, sonder zweitens auch die Vielfalt der Elemente, aus welchen sich diese Identität zusammensetzt.
Die Reduktion eines Menschen auf eine einzige, nicht durch ihn selber frei gewählte Identität, widerspricht nicht nur der Menschenwürde, sondern sie geschieht immer in der Absicht, eine Bevölkerung aufzuspalten nach dem Grundsatz "Wir und die Andern". Am geläufigsten ist das Phänomen im Zusammenhang mit fundamentalistisch agierenden Strömungen von Religionen, welche die Menschen auf eine singuläre religiöse Identität reduzieren. Daneben gibt es aber auch die Reduktion auf eine singuläre nationale Identität, welche mit genau den selben Methoden vorgeht. Die Reduktion auf eine singuläre ethnische Identität hat Europa in den Neunziger Jahren im Balkan erlebt. Sie bediente sich ebenfalls der selben Methoden, die immer zunächst zu Abschottung, dann zur Gewaltanwendung und schliesslich zu kriegerischen Auseinandersetzungen führen.
Gewaltanwendung und Krieg hat immer mit singulärer Identität zu tun, anders sind diese Phänomene gar nicht denkbar. Wer über eine vielfältig abgestützte Identität verfügt, hat gar nicht die Möglichkeit, als Christ im anderen nur noch den Muslim zu sehen, oder als Muslim im anderen nur noch den Christen zu sehen - oder um in der Geschichte etwas zurückzugehen: Als Deutscher im andern nur noch den Franzosen zu sehen oder als Franzose im anderen nur noch den Deutschen zu sehen. Je breiter abgestützt die Identität ist, desto weniger können die Menschen ringsum oder auch die Menschen auf der andern Seite des Erdballes zu Feinden werden. Auch dazu ist die eingangs erwähnte Umschreibung der eigenen Identität durch Amartya Sen ein positives Beispiel: Die Vielzahl der Elemente, welche zur Identität dieses Autors beitragen, machen ihr mit grösster Wahrscheinlichkeit weitgehend unansprechbar auf gruppenspezifische Verteufelungskampagnen, an welche Eigenschaften solche Kampagnen auch immer anknüpfen mögen.
Die Brückenfunktion der Menschenrechte
Hier kommt nun die Brückenfunktion der Menschenrechte ins Spiel. Dies soll an einem Beispiel aus Bosnien erläutert werden, das in den Nachkriegs-Jahren noch und noch erlebt werden konnte, insbesondere durch Aufbauhelferinnen und -helfer, welche sich mit den Menschenrechten befassten. Aus an sich verständlichen Gründen war man immer wieder mit der Aussage konfrontiert, dass sich Betroffene in ihren Menschenrechten speziell als Angehörige Ihrer Ethnie verletzt betrachteten. Verständlich ist diese Haltung, weil sich Vertreibungen, Verfolgungung und die daraus resultierenden Kriegsverbrechen an der ethnischen Zugehörigkeit der Opfer orientiert hatten. Die Opfer oder ihre Angehörigen argumentierten, ihre Menschenrechte "als bosnische Kroaten", "als bosnische Serben" oder "als Bosniaken" (islamischgläubige Bosnier) seien verletzt worden. Diese Argumentation war oft verbunden mit der - ausdrücklich dargelegten oder allenfalls auch nicht ausgesprochenen - Vorstellung, die Angehörigen jener Ethnie, welcher die Täter angehörten, seien ihres Anspruches auf die Menschenrechte verlustig gegangen. Die begangenen Taten würden zu schwer wiegen, als dass sich die Täter noch auf Menschenrechte berufen könnten. In solchen Situation fiel die Klarstellung oft nicht leicht, dass es Menschenrechte nur als gleiche Rechte aller Menschen gebe, dass sie den Individuen nicht als Angehörige irgendwelcher Gruppen zustehen könnten, sondern einzig und allein aufgrund der Geburt als Mensch, unabhängig von jeglichen Zugehörigkeiten.
Gelegentlich half das Argument, man möchte sich in einen Angehörigen der anderen Ethnie hineinversetzen und mutmassen, ob - als Folge des Absprechens der Menschenrechte der anderen Gruppe gegenüber - nicht umgekehrt logischerweise genauso verfahren würde. Derartige Diskussionen hinderten selbstverständlich nicht, dass Menschenrechtsverletzungen auf den Grund gegangen werden musste, wo immer eine solche Verletzung vermutet werden konnte. Auch in Fällen, in denen sich Beschwerden als berechtigt erwiesen, blieben derartige Diskussionen aber oft nicht aus, und es war für die angestrebte Befriedung des Landes unabdingbar, diese Gespräche einerseits mit Behutsamkeit aber andererseits auch mit der erforderlichen Ausdauer zu führen.
Dass sich solche Fehlinterpretationen der Menschenrechte so lange - und teilweise wohl bis heute - haben halten können, liegt in einer mangelnden Berücksichtigung der Doppelrolle begründet, wie sie eingangs anhand der Bindung dieser Rechte an die Volkssouveränität dargestellt worden ist. Den Menschen in Bosnien wurden unzählige juristische Verfahren angeboten, mittels welcher sie ihre Rechte einklagen konnten. Damit wurde ihnen deutlich die Rolle der Rechtsunterworfenen vor Augen geführt. Demgegenüber fehlte aber die Förderung einer Identität als Bürger des Staates Bosnien weitgehend. Das Friedensabkommen von Dayton und Paris, welches die in Dayton ausgehandelte und dem Land aufoktroyierte Verfassung enthielt, galt gleichsam als "heilig", an dessen Weiterentwicklung durch das souveräne Volk war nicht zu denken. Das Abkommen organisierte die staatlichen Strukturen weitgehend entlang der Grenzen und gesellschaftlichen Trennlinien zwischen den ethnischen Gruppen. An die Stelle des Entstehens einer bürgerschaftlichen trat deshalb die Verfestigung der ethnischen Identität.
In gewissem Sinne bildet Bosnien den Anfangspunkt einer Entwicklung, die sich bei verschiedenen späteren Interventionen wiederholt hat. Zwar konnte in Bosnien die militärische Befriedung erreicht werden, was bei späteren Interventionen nicht mehr gelang. Parallelen ergeben sich aber dennoch im weitgehenden Fehlen der Förderung einer staatsbürgerlichen Identität. Die tragischsten Folgen hatte diese Unterlassung im Irak. Dazu seien nochmals zwei Passagen aus dem bereits erwähnten - und äusserst lesenswerten - Buch von Amartya Sen zitiert, der die Verhältnisse treffend analysiert hat: "Weil sich der Irak aus der Sicht der Vereinigten Staaten als eine Gesamtheit nicht von Bürgern, sondern von Religionsgemeinschaften darstellte, ging es in fast allen Verhandlungen um Entscheidungen und Aeusserungen der Führer dieser Gemeinschaften. Das war natürlich angesichts der schon vorhandenen und der durch die Besatzung selbst geschaffenen Spannungen eine einfache Vorgehensweise. Was auf kurze Sicht am einfachsten ist, ist aber nicht unbedingt das Beste, wenn es um die Zukunft eines Landes geht und vor allem wenn etwas Wichtiges auf dem Spiel steht, nämlich die Notwendigkeit, dass eine Nation sich als eine Gesamtheit von Bürgern und nicht als ein Kollektiv religiöser Gemeinschaften versteht." (...) "Die Mitwirkung der Angehörigen verschiedener Gruppen (Schiiten, Sunniten, Kurden) schien strikt von den jeweiligen Wortführern vermittelt zu sein, während die allgemeine Eigenschaft, Bürger des Landes zu sein, kaum zum Tragen kommen konnte." (3)
Menschenrechte als gleiche Rechte
Bürgerschaftliche Identität ist immer kulturübergreifend, denn sie knüpft an der Rolle des Individuums als Teil des Gesetzgebers an, der eine öffentliche Ordnung schaffen muss, und der dabei die Interessen aller Betroffenen im Auge haben muss. Somit können die Menschenrechte nur dann zur kulturübergreifenden Identitätsbildung beitragen, wenn die beiden Rollen im Gleichgewicht sind, welche die Aufklärung dem Individuum zugedacht hat, oder wenn immerhin eine Annäherung an dieses Gleichgewicht gesucht wird. Wie das Beispiel aus Bosnien deutlich gemacht hat, knüpft die Brückenfunktion der Menschenrechte bei der kollektiven Rolle an, jener der kollektiven Aneignung der Menschenrechte durch das Volk und ihrer Definition im ständigen Diskurs, in welchem die Befindlichkeit aller an diesem Diskurs Beteiligten einfliessen. Darüber hinaus berechtigen die Menschenrechte den Menschen individuell. Er hat einen einklagbaren Anspruch auf die Umsetzung dieser Rechte, nicht nur auf der nationalstaatlichen Ebene, sondern auch international durch Beschwerdemöglichkeiten, zum Beispiel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wenn die beiden Rollen im Gleichgewicht sind, ist sich der Bürger, der individuell als Rechtsunterworfener seine Rechte einfordert, bewusst, dass es Menschenrechte nur als gleiche Rechte aller Menschen gibt. Selbst wenn im Verfahren des individuellen Einforderns verschiedene Gruppenidentitäten eine Rolle spielen sollten, bleibt ein Stück der bürgerschaftlichen Verantwortlichkeit präsent. Es handelt sich dabei letztlich um das Bewusstsein, dass aus kultureller Identität die öffentliche Ordnung nicht geschaffen werden kann, die es der Vielfalt von Menschen mit ihren unterschiedlichen Identitäten überhaupt erst ermöglicht, die verschiedenen Elemente ihrer Identität auch wirklich zu leben. Kulturelle Identität basiert auf einer Vielfalt, auf Eigenheiten, in welchen sich der einzelne Mensch vom anderen bewusst und gewollt unterscheidet. Die Klammer um diese Verschiedenheiten, welche die Menschenrechte als gleiche Rechte aller Menschen garantiert, kann nur aus der öffentlichen Ordnung hervorgehen, welche die Menschen als gleichgestellte Bürger gemeinsam ausdiskutieren und errichten.
Eindrücklich kommt dies im Zitat von Albrecht Wellmer zum Ausdruck, welches diesen Ausführungen vorangestellt worden ist. Und im Sinne dieses Zitates sollte heute daran gearbeitet werden, eine Sicht der Menschenrechte zu überwinden, welche nur die individuelle Berechtigung im konkreten Fall durchsetzen will. Die Globalisierung macht die Grundrechte der Menschen rund um den Erdball immer interdependenter. Hier trägt eine Sicht der Menschenrechte nicht mehr, welche sich allein an der Ausübung des individuellen Rechts durch den Rechtsunterworfenen orientiert. Es braucht den Bürger - den Citoyen und die Citoyenne -, welche in ständigem Diskurs über die Menschenrechte auch die Sicht anderer Berechtigter - und letztlich weltweit aller Berechtigten - miteinbeziehen.
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